Datum: 30.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gemeindezentrum Leinburg, Hauptstr. 30
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Leinburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der 28. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.12.2022
2 Ausbau der Staatsstraße St2240 Abschnitt Winn (Leinburg) - Unterwellitzleithen (Altdorf b. Nbg.); Stellungnahme der Gemeinde Leinburg im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
3 Erlass einer Satzung (örtliche Bauvorschrift) über Kinderspielplätze der Gemeinde Leinburg
4 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Einzelfälle
4.1 Bauvoranfrage; Bebauung des Grundstücks Flur-Nr. 140 Tfl. Gem. Oberhaidelbach (Außenbereich)
5 Verschiedenes
6 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der 28. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 29. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Leinburg hat Kenntnis vom Sachverhalt und genehmigt die Niederschrift der 28. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.12.2022. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Ausbau der Staatsstraße St2240 Abschnitt Winn (Leinburg) - Unterwellitzleithen (Altdorf b. Nbg.); Stellungnahme der Gemeinde Leinburg im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 29. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und vom Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für den Ausbau der Staatsstraße 2240 Lauf a. d. Pegnitz – Altdorf b. Nürnberg von Winn bis zum Ortsrand von Unterwellitzleithen südlich der Anschlussstelle Altdorf/Leinburg der Bundesautobahn A 6 (Abschnitt 780 Station 0,428 bis Abschnitt 820 Station 0,457).
Von Seiten der Gemeinde Leinburg wird die Maßnahme ausdrücklich begrüßt. Durch den bereits erfolgten Radwegeausbau von Unterhaidelbach nach Winn erfolgt durch die Maßnahme gemäß Planfeststellungsverfahren ein sehr guter Ausbau des Radwegenetzes.
Von Seiten der Gemeinde wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beantragt, dass der zuständige Straßenbaulastträger den Radweg entlang der Kreisstraße LAU 6, Teilstück Abzweigung St2240 zum vorhandenen Radweg in Weißenbrunn, mit ausbaut. 
Ferner wird beantragt und angeregt, folgende Punkte bei der weiteren Planung zu berücksichtigen:
  • Die Grundstücksverhandlungen und die notarielle Abwicklung hat durch den Vorhabenträger zu erfolgen (Freistaat Bayern)
  • Der neue Radweg sollte an den bestehenden Geh- und Radweg mit angeschlossen werden, damit keine Lücke entsteht
  • Mit den betroffenen Grundstückseigentümern sollten zeitnah Gespräche durchgeführt werden
  • Die Dimensionierung der Regenüberlaufbecken soll überprüft werden
  • Die Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sind zu prüfen und vom Vorhabenträger umzusetzen
  • Die Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Abzweigung nach Weißenbrunn soll geprüft werden
  • Die Zufahrten zu den landwirtschaftlichen Grundstücken sollen ausreichend breit angelegt werden
  • Es wird von Seiten der Gemeinde eine Informationsveranstaltung des Vorhabenträgers / Erörterungstermin mit den Eigentümern beantragt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Erlass einer Satzung (örtliche Bauvorschrift) über Kinderspielplätze der Gemeinde Leinburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 29. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt den Erlass einer Satzung über Kinderspielplätze der Gemeinde Leinburg als örtliche Bauvorschrift (Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 Bayerischer Bauordnung) gemäß Anlage zur Beschlussvorlage.
Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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4. Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Einzelfälle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 29. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2023 ö beschließend 4
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4.1. Bauvoranfrage; Bebauung des Grundstücks Flur-Nr. 140 Tfl. Gem. Oberhaidelbach (Außenbereich)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 29. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2023 ö beschließend 4.1

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Leinburg hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) für eine Bebauung des Grundstücks Flur-Nr. 140 Gemarkung Oberhaidelbach (südlicher Teil) mit einem Einfamilienhaus.
Sämtliche Planungskosten, Erschließungskosten hat der Antragssteller zu tragen. Ferner sind die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen nachzuweisen und herzustellen. 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen. 
Die rechtskräftige Ergänzungssatzung „Heuweg“, Gemarkung Oberhaidelbach, bleibt weiterhin rechtskräftig. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 29. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2023 ö 5
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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 29. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2023 ö 6
Datenstand vom 24.01.2024 19:47 Uhr