Datum: 28.08.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gemeindezentrum Leinburg, Hauptstr. 30
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Leinburg
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der 36. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.07.2023
2 Aufstellung der Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) "Heuweg II", Oberhaidelbach - Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen auf der förmlichen Öffentlichkeits- & Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB)
3 Aufstellung der Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) "Heuweg II", Oberhaidelbach - Satzungsbeschluss
4 Neuaufstellung Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Leinburg - Reduzierung der dargestellten Bauflächen und Billigung des Planentwurfes mit Auslegungsbeschluss
5 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Einzelfälle
5.1 Bauantrag; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 215, Gemarkung Diepersdorf, Straßäckerweg
5.2 Bauantrag; Nutzungsänderung eines Mehrfamilienwohnhauses in ein Zweifamilienhaus und einer Gewerbeeinheit mit Anbau u. Lagerfläche, Flur-Nr. 469 Gem. Leinburg, Rosentraße 1
6 Ausbildungsplatz Verwaltungsfachangestellte/r in der Gemeindeverwaltung (2024/2027)
7 Verschiedenes
8 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der 36. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 37. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Leinburg hat Kenntnis vom Sachverhalt und genehmigt die Niederschrift der 36. Öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.07.2023. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Aufstellung der Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) "Heuweg II", Oberhaidelbach - Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen auf der förmlichen Öffentlichkeits- & Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 37. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 2

Beschluss 1

Die Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme vom 24.04.2023 von Herrn Norbert und Heike Ebnet, Heuweg 6, 91227 Leinburg und den darin vorgebrachten Bedenken und Einwendungen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Heuweg II“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB. Zu den vorgebrachten Punkten 1 bis 4 kommt das Gremium im Rahmen der Abwägung zu folgenden Ergebnissen:

1. Erschließung / Infrastruktur
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Zufahrt „Heuweg“ ist nach aktueller und erneuter Prüfung der straßenrechtlichen Situation als Ortsstraße öffentlich gewidmet, Somit liegt das Grundstück an einer öffentlich gewidmeten Ortsstraße. Der Heuweg ist mit einer Breite von knapp 8 m ausgemarkt. Damit ist die zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche grundsätzlich ausreichend. Die Erschließung ist grundsätzlich möglich, auch die Entwässerung wurde durch ein Fachbüro geprüft. Erhöhte Anforderung wegen eingebautem Erdgastank.

2. Immissionsschutz (BImSchG)
Aufgrund des Umfangs der zulässigen und möglichen künftigen Bebauung sind erhebliche Beeinträchtigungen der bestehenden Anwohner durch Lärm und Abgase auszuschließen. Der durch ein neues Wohnhaus hinzukommende Lärm ist regelmäßig konfliktfrei möglich und sozial adäquat, zumal auf dem bestehenden Heuweg keinerlei erhebliche Vorbelastungen bestehen. 

3. Öffentliche Belange / BauGB 
Der genannte Einwand ist aufgrund des Vorrangs der Innenentwicklung sowohl im Baugesetzbuch wie auch im Landesentwicklungsprogramm Bayern beachtlich. Eine Neuausweisung von Bauflächen soll nur erfolgen, wenn nachgewiesen ist, dass Innenentwicklungspotenziale nicht zur Verfügung stehen. Der Antragsteller hat mitgeteilt, dass das in seinem Besitz befindlichen Innenentwicklungspotenzial nicht zur Verfügung steht. Bei dem freien Bauplatz handelt es sich um das Baugrundstück seiner Tochter.

4. Öffentliche Belange / Naturschutz 
Aufgrund des Zustands und der Lage der Fläche sind erhebliche Beeinträchtigungen für die Umwelt durch die geplante Bebauung nicht zu befürchten. Für die genannten Arten stellt die geplante Baufläche kein Habitat im Sinne des Artenschutzes dar, die Fläche wird wie praktisch das gesamte Gemeindegebiet entweder zum Überflug und als Jagdrevier genutzt, Rehe, Füchse und Hasen sind i.S. des Artenschutzes nicht beachtlich, besondere Habitate sind nicht betroffen. Bezüglich der Auflage in der Baugenehmigung für die Anwesen Heuweg 3, 4 und 6 erfolgt außerhalb des gegenständlichen Verfahrens eine Prüfung durch die Gemeinde bzw. das Landratsamt, gegebenenfalls muss diese nicht erfüllte Auflage nachgeholt werden. 
Ob auf den angrenzenden Grundstücken künftig eine weitere Bebauung erfolgen wird, ist Spekulation. Die Gemeinde hat bisherige Anträge in diese Richtung abgelehnt. Aus städtebaulichen Gründen wäre zumindest eine Bebauung des westlich angrenzenden Grundstückes auch im Hinblick auf eine wirtschaftliche Erschließung und zur Verbesserung der Ortsabrundung sinnvoll. Die künftige Entscheidung hierüber obliegt dem Gemeinderat. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

Beschluss 2

Beschlussvorschlag 2 a) – Stellungnahme Regierung von Mittelfranken 
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der vorliegenden Stellungnahme und kommt im Rahmen der Abwägung zu folgendem Ergebnis:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschlussvorschlag 2 b) – Stellungnahme Landratsamt Nürnberger Land 
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der vorliegenden Stellungnahme und kommt im Rahmen der Abwägung zu folgenden Ergebnissen:
Bauplanungsrecht
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Zur besseren städtebaulichen Einbindung der geplanten Bebauung wird eine Baugrenze ergänzt, die sicherstellt, dass das Gebäude maximal 30 m entfernt von der südlichen Grundstücksgrenze errichtet werden kann. 
Bodenschutz / Wasserrecht 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. 
Naturschutz (Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes)
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Zur besseren städtebaulichen Einbindung der geplanten Bebauung wird eine Baugrenze ergänzt, die sicherstellt, dass das Gebäude maximal 30 m entfernt von der bestehenden Bebauung errichtet werden kann. 
Naturschutz (Artenschutz)
Der Einbeziehungsbereich ist aufgrund seines Zustands nicht als Habitat für streng geschützte Arten geeignet. Es handelt sich um intensiv genutztes Grünland im unmittelbaren Siedlungsrandbereich und einzelne standortfremde Gehölze. Auch eine erhebliche

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 8

Beschluss 4

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt aufgrund von unüberwindbaren Diskussionen den Tagesordnungspunkt zu verschieben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

3. Aufstellung der Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) "Heuweg II", Oberhaidelbach - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 37. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 3
zum Seitenanfang

4. Neuaufstellung Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Leinburg - Reduzierung der dargestellten Bauflächen und Billigung des Planentwurfes mit Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 37. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorliegenden Stellungnahmen (Anlagen 1-3 der Beschlussvorlage) der Regierung v. Mfr., dem Planungsverband und dem Landratsamt Nürnberger Land im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Leinburg. 
Die Einwendungen in Bezug auf den Bedarfsnachweis und der Bauflächendarstellung werden berücksichtigt. 
Die Bauflächen werden gemäß Anlagen 4 u. 5 der Beschlussvorlage reduziert. Die dazugehörigen Pläne (Anlagen 6-11) sind Bestandteil des Beschlusses. Die Gemeinde hält diese Bauflächenausweisung für bedarfsgerecht. 

Auf Grundlage dieser Planfassung erfolgt die Billigung des Planentwurfes und die Verwaltung wird ermächtigt, auf dieser Basis die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) erneut durchzuführen.

Aufgrund der wesentlichen inhaltlichen Änderungen in den verschiedenen Gemeindeteilen erfolgt eine reguläre Beteiligung zur Gesamtplanung. 
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Einzelfälle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 37. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 5
zum Seitenanfang

5.1. Bauantrag; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 215, Gemarkung Diepersdorf, Straßäckerweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 37. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö 5.1
zum Seitenanfang

5.2. Bauantrag; Nutzungsänderung eines Mehrfamilienwohnhauses in ein Zweifamilienhaus und einer Gewerbeeinheit mit Anbau u. Lagerfläche, Flur-Nr. 469 Gem. Leinburg, Rosentraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 37. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 5.2

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus und einer Gewerbeeinheit mit Anbau u. Lagerfläche, Flur-Nr. 469 Gem. Leinburg, Rosenstraße 1 und erteilt gem. § 36 Abs. 1 BauGB, Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen.
Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Ausbildungsplatz Verwaltungsfachangestellte/r in der Gemeindeverwaltung (2024/2027)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 37. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt zum 01.09.2024 einen Ausbildungsplatz für die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung VFA-K) zu schaffen. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2024 und der Folgejahre bereitzustellen und der Stellenplan ist entsprechend anzupassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 37. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö 7
zum Seitenanfang

8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 37. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö 8
Datenstand vom 24.01.2024 19:57 Uhr