Datum: 29.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gemeindezentrum Leinburg, Hauptstr. 30
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Leinburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:30 Uhr bis 23:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der 42. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.02.2024
2 Neuaufstellung Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Leinburg
2.1 Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
2.2 Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung / Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
2.3 Feststellungsbeschluss
3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Ernhofen" im Verfahren nach § 13a BauGB - Behandlung der Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB
4 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Ernhofen" im Verfahren nach § 13a BauGB - Behandlung der Stellungnahmen aus der förmlichen Behördenbeteiligung / Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
5 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Ernhofen" im Verfahren nach § 13a BauGB - Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
6 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Einzelfälle
6.1 Errichtung eines 6-Familienhauses mit 13 Stellplätzen, Fl.-Nr. 805/9, Gemarkung Diepersdorf, Wöhrletstraße
6.2 Nutzungsänderung einer best. Scheune in Teilbereich als Veranstaltungsraum, Fl.-Nr. 649, Gemarkung Gersdorf, Pötzling
6.3 Erweiterung von bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Hallen, Halle 1 um ca. 140 m² und Halle 2 um ca. 220 m², Fl.-Nrn. 129 und 130, Gemarkung Unterhaidelbach, Unterhaidelbach
6.4 Bauantrag; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 WE auf dem Grundstück Fl.-Nr. 215, Gemarkung Diepersdorf, Straßäckerweg
7 Information zu den neuen Bodenrichtwerten
8 Bestellung des 2. Bürgermeisters Christian Palm zum Eheschließungsstandesbeamten
9 geplante Tempo-30-Zonen im Gemeindegebiet
10 Aufnahme der Rubrik "Politik" in der HeimatInfo-App
11 Verschiedenes
12 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der 42. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 43. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Leinburg hat Kenntnis vom Sachverhalt und genehmigt die Niederschrift der 42. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.02.2024. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRHummel und GR Pfeiffer hat/haben sich zulässigerweise enthalten, da in der letzten Sitzung nicht anwesend.

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2. Neuaufstellung Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Leinburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 43. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö beschließend 2
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2.1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 43. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö beschließend 2.1

Beschluss

Beschluss zu Stellungnahme 1:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. 
Aufgrund der geschilderten erheblichen Konflikte mit dem Immissionsschutz, wird die geplante Bauflächendarstellung W 2 und M 1 in Unterhaidelbach gestrichen.

Beschluss zu Stellungnahme 2:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Aufnahme der Planung erfolgt aufgrund der Vorgaben zum Flächensparen nicht. 
Falls eine konkrete bauliche Entwicklung in diesem Bereich erforderlich wird, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes oder gegebenenfalls die Aufstellung einer Satzung (ohne Änderung des Flächennutzungsplanes) zu prüfen.


Beschluss zu Stellungnahme 3:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Wiederaufnahme der genannten Flächen mit Flächennutzungsplan erfolgt aufgrund der strengen Vorgaben zum Flächensparen nicht. Die genannten Grundstücke sind hinsichtlich der Erschließbarkeit und aufgrund des Immissionsschutzes aus Sicht der Gemeinde weniger gut geeignet. Falls sich eine konkrete Erforderlichkeit für eine Bauleitplanung ergibt, ist über eine Teilflächennutzungsplanänderung zu beraten. 

Beschluss zu Stellungnahme 4:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Das Grundstück Flur-Nr. 947 liegt im Außenbereich und somit grundsätzlich nicht bebaubar. Das Grundstück war bzw. ist im Flächennutzungsplan nicht als Baufläche dargestellt.
Die Darstellung im BayernAtlas bzw. die Bezeichnung im Grundbuchamt ist irrelevant und für die Darstellung im Flächennutzungsplan ohne Bedeutung.
Aus vorgenannten Gründen wird die Darstellung im Flächennutzungsplan daher unverändert bleiben.

Beschluss zu Stellungnahme 5:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Stellen des Flächennutzungsplanes wurde eine Abfrage der Verkaufsbereitschaft unbebauter und freier Bauflächen in allen Ortsteilen vorgenommen. In den allermeisten Fällen war keine Verkaufsbereitschaft vorhanden, sodass davon auszugehen ist, dass der Großteil dieser Flächen in den nächsten Jahren einer Bebauung nicht zur Verfügung stehen wird. Deshalb ist die Ausweisung neuer Bauflächen erforderlich.
Der Gemeinderat hat sich nach Abwägung aller Punkte für weitere Bauflächen dazu entschieden, da das Gebiet an vorhandene Bebauung angrenzt und eine mögliche Erschließung leichter durchzuführen ist.


Beschluss zu Stellungnahme 6:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Stellen des Flächennutzungsplanes wurde eine Abfrage der Verkaufsbereitschaft unbebauter und freier Bauflächen in allen Ortsteilen vorgenommen. In den allermeisten Fällen war keine Verkaufsbereitschaft vorhanden, sodass davon auszugehen ist, dass der Großteil dieser Flächen in den nächsten Jahren einer Bebauung nicht zur Verfügung stehen wird. Deshalb ist die Ausweisung neuer Bauflächen erforderlich.
Der Gemeinderat hat sich nach Abwägung aller Punkte für weitere Bauflächen dazu entschieden, da das Gebiet an vorhandene Bebauung angrenzt und eine mögliche Erschließung leichter durchzuführen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.2. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung / Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 43. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö beschließend 2.2

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Leinburg hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Leinburg. Die Beschlussvorschläge zu den einzelnen Behörden / Träger öffentlicher Belange werden beschlussmäßig anerkannt und gemäß Beschlussvorschlag beschlossen. Die Anlage zur Beschlussvorlage ist Bestandteil des Beschlusses. Auf diese wird verwiesen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.3. Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 43. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö beschließend 2.3

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht.

Nach Durchführung der Verfahrensschritte wird die Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Leinburg festgestellt (Planstand 29.04.2024). 

Die Planfassungen sind Bestandteil des Feststellungsbeschlusses.

Die Änderung in Unterhaidelbach (Reduzierung / Rücknahme W 2 und M 1) beruht auf der ausdrücklichen Forderung des Betroffenen. Das mögliche Bauinteresse der Grundeigentümer hat der Gemeinderat ausdrücklich in die Abwägung eingestellt. Zudem ist aufgrund des Immissionsschutzes eine Wohnbebauung zum Schutz des landwirtschaftlichen Betriebes aus Sicht der Gemeinde nicht möglich (siehe Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Weiterhin stellt die Gemeinde durch die Herausnahme den ursprünglichen Zustand wieder her, nachdem die genannten Flächen im wirksamen Flächennutzungsplan ebenfalls nicht als Bauflächen dargestellt sind und kein Baurecht hatten. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Ernhofen" im Verfahren nach § 13a BauGB - Behandlung der Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 43. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö beschließend 3

Beschluss

Stellungnahme 1a)
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinde sind die beengten Straßenverhältnisse im Ort Ernhofen bekannt. Dennoch wurde wie in der Stellungnahme richtig festgestellt, auch dem Einwender eine Möglichkeit zur Bebauung am Ende der Erchließungsstraße gewährt. Bei den nun im Geltungsbereich enthaltenen unbebauten Flächen handelt es sich um Flächen, die der Innenentwicklung und der Nachverdichtung dienen und die bereits innerhalb des erschlossenen Ortsbereiches liegen. Aufgrund des geringen Umfangs der ergänzten innerörtlichen Bauflächen ist aus Sicht der Gemeinde die bestehende Erschließung ausreichend, dies gilt auch für den Feuerlöschteich. Die Erschließungsplanung ist bereits eingeleitet und wird ggf. erforderliche Verbesserungen aufzeigen.
Der vorgeschlagene Ringverkehr würde deutlich mehr Fläche beanspruchen und die Nachverdichtung und Innenentwicklung beschränken. Deshalb hält die Gemeinde an der gegenständlichen Erschließungsplanung fest. 

Stellungnahme 1 b)
Die Wasserversorgung ist ausreichend. Die Abwasserentsorgung wurde durch einen Erschließungsplaner geprüft (siehe Stellungnahme Ib Richter). Auch hier ist eine ordnungsgemäße Entwässerung sichergestellt. 

Stellungnahme 1c)
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Kostenbeteiligung bei Erschließungsmaßnahmen ist im Einzelfall zu prüfen und nicht Gegenstand der Bauleitplanung. 

Stellungnahme 2
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Gemeinde Leinburg hält an der gegenständlichen Planung, die der Nachverdichtung und Innenentwicklung und damit der Schonung der freien Landschaft dient, fest. 
Dauerhafte Habitate der genannten Tierarten sind im Geltungsbereich nach Kenntnis der Gemeinde nicht vorhanden. 
Aufgrund des geringen Umfanges der Flächen für die Nachverdichtung sind keine erhöhten Sicherheitsrisiken für die Anwohner zu erwarten. Niederschlagswasser ist ordnungsgemäß abzuführen, die Entwässerung des Baugebietes wurde durch einen Fachplaner geprüft (siehe Stellungnahme Ib Richter). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Ernhofen" im Verfahren nach § 13a BauGB - Behandlung der Stellungnahmen aus der förmlichen Behördenbeteiligung / Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 43. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Leinburg hat Kenntnis vom Sachverhalt und fasst folgende Beschlüsse zu den vorliegenden Stellungnahmen:

Regierung von Mittelfranken – 18.09.2023 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

Abstimmung: 17:0


Planungsverband Region Nürnberg – 19.09.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Das Wasserwirtschaftsamt wurde beteiligt, die Vorgaben der Trinkwasserschutzordnung sind zu beachten. Ein Hinweis hierzu wird auf dem Planblatt ergänzt.
Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

Abstimmung: 17:0


LRA Nürnberger Land – 11.09.2023
Bauplanungsrecht
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Festsetzung zu den Stellplätzen bleibt. In Ernhofen gibt es keine öffentlichen Stellplätze, so dass ausreichend Stellplätze auf Privatgrund erforderlich sind.

Bodenschutz
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Sie betrifft die spätere Realisierung der Vorhaben. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

Wasserrecht
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Sie betrifft die spätere Zulassungsplanung. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
Ein Hinweis auf die Wasserschutzgebietsverordnung wird ergänzt

Abstimmung: 17:0


Immissionsschutz
Die Stellungnahme hinsichtlich der Empfehlung eines Geruchsgutachtens wird zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat kommt im Rahmen der Abwägung zum Ergebnis, dass im Bebauungsplanverfahren kein Geruchsgutachten erstellt wird. 
Die Belange wurden aus Sicht der Gemeinde ausreichend bewertet und in den Bebauungsplan sind entsprechende Hinweise bzgl. der Immissionen/Emissionen mit aufzunehmen. 
Von Seiten des Gemeinderates ist es wichtig, dass der Bestand des landwirtschaftlichen Betriebes auf dem Grundstück Flur-Nr. 995 und 996 Gemarkung Weißenbrunn, Ernhofen 3, nicht eingeschränkt wird und gleichzeitig eine Wohnbebauung gewährleistet werden kann. 
Zum Bauantrag ist ggf. eine Geruchsausbreitungsberechnung bzgl. des landwirtschaftlichen Betriebs im Westen in Abstimmung mit der Immissionsschutzbehörde vorzulegen. 
Diese Auflagen werden dem Bauherrn / Vorhabensträger auferlegt und es erfolgt ein Hinweis im Bebauungsplan, die Genehmigungsfreistellung einzuschränken bzw. im Bauantragsverfahren ist entsprechend zu verfahren. 
Zum Bauantrag ist, sofern es durch die Immissionsschutzbehörde gefordert wird, ein Geruchsgutachten erforderlich, dass die Einhaltung der Geruchswerte nachweist. Ergänzend soll darauf hingewirkt werden, dass im Grundbuch eine Duldungspflicht eingetragen wird. Sollten sich durch das Gutachten aus immissionsschutzrechtlicher Sicht Hindernisse für die geplante Bebauung ergeben, ist gegebenenfalls eine Planänderung erforderlich
Das Amt für Landwirtschaft und Forsten stimmt der Festsetzung des Dörflichen Wohngebietes nach § 5a BauNVO zu und im Bebauungsplan wurde ein Hinweis mit aufgenommen, wonach auf die Immissionen hingewiesen wird. 

Abstimmung 16:1


Naturschutz
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Für den gegenständlichen Geltungsbereich gibt es konkretes Bauinteresse. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
Eine Pflicht zur Begrünung von Flachdächern ist nicht erforderlich da Satteldächer zulässig sind auch eine Solarpflicht wird nicht aufgenommen. 

Abstimmung: 17:0


Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – 20.09.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie wird im Rahmen der künftigen Zulassungsplanung durch Grenzfeststeller berücksichtigt. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

Abstimmung: 17:0


Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken – 18.08.2023
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

Abstimmung: 17:0


Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – 12.09.2023 / 13.09.2023

Der Gemeinderat kommt im Rahmen der Abwägung zum Ergebnis, dass im Bebauungsplanverfahren kein Geruchsgutachten erstellt wird. 
Die Belange wurden aus Sicht der Gemeinde ausreichend bewertet und in den Bebauungsplan sind entsprechende Hinweise bzgl. der Immissionen/Emmissionen mit aufzunehmen. 
Von Seiten des Gemeinderates ist es wichtig, dass der Bestand des landwirtschaftlichen Betriebes auf dem Grundstück Flur-Nr. 995 und 996 Gemarkung Weißenbrunn, Ernhofen 3, nicht eingeschränkt wird und gleichzeitig eine Wohnbebauung gewährleistet werden kann. 
Zum Bauantrag ist ggf. eine Geruchsausbreitungsberechnung bzgl. des landwirtschaftlichen Betriebs im Westen in Abstimmung mit der Immissionsschutzbehörde vorzulegen. 
Diese Auflagen werden dem Bauherrn / Vorhabensträger auferlegt und es erfolgt ein Hinweis im Bebauungsplan, die Genehmigungsfreistellung einzuschränken bzw. im Bauantragsverfahren ist entsprechend zu verfahren. 
Zum Bauantrag ist, sofern es durch die Immissionsschutzbehörde gefordert wird, ein Geruchsgutachten erforderlich, dass die Einhaltung der Geruchswerte nachweist. Ergänzend soll darauf hingewirkt werden, dass im Grundbuch eine Duldungspflicht eingetragen wird. Sollten sich durch das Gutachten aus immissionsschutzrechtlicher Sicht Hindernisse für die geplante Bebauung ergeben, ist gegebenenfalls eine Planänderung erforderlich

Abstimmung 16:1


Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine grundsätzliche Planänderung ist nicht erforderlich. Aus Sicht der Gemeinde ist der Abstand zum angrenzenden Waldbestand mit ca. 15 Meter ausreichend. Die Baugrenze wird geringfügig angepasst. Ein Hinweis auf eine verstärkte Dachstuhlausbildung wird ergänzt. 

Abstimmung 17:0



Wasserwirtschaftsamt Nürnberg – 19.09.2023

Ein Hinweis auf die Lage im Trinkwasserschutzgebiet wird auf dem Plan ergänzt. Bezüglich der Abwasserbeseitigung wurde die Vorplanung eingeleitet. Auf die Stellungnahme des Ib Richter, Ottensoos wird verwiesen. Eine entsprechende Festsetzung zur Rückhaltung des Oberflächenwassers auf den Baugrundstücken und die gedrosselte Ableitung in dem Mischwasserkanal wird auf dem Plan ergänzt. 

Abstimmung: 17:0



N-Ergie Netz GmbH – 13.09.2023

Die Stellungnahme wird berücksichtigt.
Die Freileitung, einschließlich Schutzzone, wird im Plan eingetragen. Die weiteren Hinweise betreffen die künftige Detailplanung. Eine Planänderung diesbezüglich ist nicht erforderlich.

Abstimmung 17:0


N—Ergie AG – 29.08.2023

Die Stellungnahme wird berücksichtigt.
Der Hinweis auf die Lage im Wasserschutzgebiet IIIB wird auf dem Planblatt ergänz. Die gemäß Verordnung zu beachtenden Beschränkungen werden in der Begründung ergänzt. 

Abstimmung 17:0



Deutsche Telekom Technik GmbH – ohne Datum

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie betrifft die spätere Detailplanung. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. 

Abstimmung 17:0


Bund Naturschutz in Bayern e. V. – 21.09.2023

Nachverdichtung
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die östliche Teilfläche ist bereits im festgestellten Flächennutzungsplan (Stand 29.04.2024) dargestellt, die Gemeinde hält deshalb an dieser Fläche fest. Der Bereich 1 ist im Bebauungsplan enthalten, damit innerhalb des Geltungsbereiches die für ein dörfliches Wohngebiet erforderliche Mischung unterschiedlicher Nutzung sichergestellt ist. Der Hinweis auf Rauchschwalben wird zur Kenntnis genommen und in der Begründung ergänzt. Der Artenschutz ist bei konkreten Vorhaben zu berücksichtigen.

Abstimmung 15:2

Flächensparendes Bauen
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund der deutlich dörflichen und ländlichen Prägung des Ortes Ernhofen, hält die Gemeinde an den betroffenen Stellplätzen fest.
Der dörfliche Charakter, mit denkmalgeschützten Gebäuden in der Umgebung, soll gewahrt werden. 

Verkehr
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Gemeinde hält an der gegenständlichen Planung aus Gründen der Nachverdichtung fest. Eine Planänderung ist nicht erforderlich

Biotop und Schutzgebiete
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die genannte Biotopfläche existiert wie richtig dargestellt nicht mehr. Grundlage der Bewertung, ist der derzeitige Zustand der Fläche und nicht fast 30 Jahre früher bestehende Zustände. Zudem regelt § 13a BauGB dass bei Planung in der Innenwicklung „Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des §1a Absatz 3 Satz 6, vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig“ sind. 

Fehlende Bestandteile des Bebauungsplans zum Schutz der Umwelt:
Die Vorschläge werden zur Kenntnis genommen. Aus Sicht der Gemeinde sind die getroffenen Festsetzungen zum Schutz der Umwelt im Wesentlichen ausreichend. Ergänzt wird ein Ausschluss von Folien aus Gründen des Bodenschutzes. An der kleinen öffentlichen Grünfläche entlang des Wasserhochbehälters wird festgehalten, diese Fläche dient gemeindlichen Entwicklungszielen. Über die Gestaltung entscheidet die Gemeinde im Detail.
Pflicht zu Zisternen und Versickerung der Verkehrsflächen werden ergänzt. 

Abstimmung 17:0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Ernhofen" im Verfahren nach § 13a BauGB - Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 43. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt den Bebauungsplan Nr. 45 „Ernhofen“ i. d. F. vom 29.04.2024 als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB.
Dem Bebauungsplan Nr. 45 „Ernhofen“ wird eine Begründung beigefügt. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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6. Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Einzelfälle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 43. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö beschließend 6
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6.1. Errichtung eines 6-Familienhauses mit 13 Stellplätzen, Fl.-Nr. 805/9, Gemarkung Diepersdorf, Wöhrletstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 43. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö beschließend 6.1

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und versagt gem. § 36 Abs. 1 BauGB, Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung eines 6-Familienhauses mit 13 Stellplätzen, Fl.-Nr. 805/9 der Gemarkung Diepersdorf, Wöhrletstraße.
Das planabweichend errichtete Vorhaben (Baugenehmigung vom 16.10.2019 – B-2018-570-1 / Beschluss Einvernehmen vom 08.04.2019) wird aus nachfolgenden planungsrechtlichen Gründen insgesamt abgelehnt:
  • Die Anzahl der Wohnungen (6 WE) wirkt sich auf das Maß der baulichen Nutzung aus. Die Stellplätze erhöhen die tatsächliche Grundfläche und befinden sich teilweise auf dem Nachbargrundstück. Der Nachweis der dinglichen Sicherung ist nicht vorhanden. 
  • Die Stellplätze sind nicht konform der Stellplatzsatzung bzw. Garagen- Stellplatzverordnung hergestellt. 
  • Die Anzahl der Vollgeschosse (3 Vollgeschosse anstatt 2 Vollgeschosse) berühren die Grundzüge der Planung. Eine Befreiung vom Bebauungsplan wird nicht erteilt.  
  • Einer Abweichung von den Vorschriften der Kinderspielplatzsatzung der Gemeinde Leinburg wird nicht zugestimmt.
Die örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Leinburg sind einzuhalten. 
  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6.2. Nutzungsänderung einer best. Scheune in Teilbereich als Veranstaltungsraum, Fl.-Nr. 649, Gemarkung Gersdorf, Pötzling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 43. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö 6.2

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Antrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden Scheune in einen Teilbereich als Veranstaltungsraum, Flur-Nr. 649 der Gem. Gersdorf, Pötzling und versagt gemäß gem. § 36 Abs. 1 BauGB, Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der immissionsschutzrechtlichen, brandschutzrechtlichen und stellplatzmäßigen Belange. Die Überprüfung und Nachforderung durch das Landratsamt wird gefordert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6.3. Erweiterung von bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Hallen, Halle 1 um ca. 140 m² und Halle 2 um ca. 220 m², Fl.-Nrn. 129 und 130, Gemarkung Unterhaidelbach, Unterhaidelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 43. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö 6.3

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. § 36 Abs. 1 BauGB, Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen für die Erweiterung von 2 bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Hallen, Fl.-Nrn. 129 und 130 der Gemarkung Unterhaidelbach. Dem Antrag auf Abstandsflächenübernahme wird zugestimmt. Der Abstandsflächenplan im Hinblick auf die Fl.-Nr. 10 der Gemarkung Unterhaidelbach ist entsprechend noch anzupassen.
Die Auflagen der Fachbehörden insbesondere des Immissionsschutz sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6.4. Bauantrag; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 WE auf dem Grundstück Fl.-Nr. 215, Gemarkung Diepersdorf, Straßäckerweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 43. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö 6.4

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Leinburg hat Kenntnis vom Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 215 der Gemarkung Diepersdorf, Straßäckerweg und erteilt gem. § 36 Abs. 1 BauGB, Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen.
Mit der beantragten Stellplatzanordnung besteht Einverständnis und es erfolgt eine dingliche Sicherung um eine Doppelbelegung der Stellplätze zu vermeiden. 
Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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7. Information zu den neuen Bodenrichtwerten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 43. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö informativ 7
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8. Bestellung des 2. Bürgermeisters Christian Palm zum Eheschließungsstandesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 43. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö 8

Beschluss

Der 2. Bürgermeister Christian Palm wird für den Standesamtsbezirk Leinburg zum Standesbeamten für Eheschließungen gem. § 2 Abs. 3 AVPStG bestellt. Die personenstandsrechtliche Kurzschulung sollte besucht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. geplante Tempo-30-Zonen im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 43. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö 9

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Leinburg hat Kenntnis vom Sachverhalt und beauftragt die Verwaltung und den Bauhof die 4 Tempo-30-Zonen gemäß Ausführungen in der Beschlussvorlage umzusetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Aufnahme der Rubrik "Politik" in der HeimatInfo-App

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 43. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Leinburg hat Kenntnis vom Sachverhalt beschließt die Kategorie „Politik“ nur für Veranstaltungsinformationen in der Heimat-Info-App mit aufzunehmen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt. Es darf keine Wahlwerbung und kein parteipolitischer Inhalt bzw. Diskussion stattfinden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 43. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö 11
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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 43. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö 12
Datenstand vom 29.04.2025 10:36 Uhr