Datum: 30.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Leinburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:50 Uhr bis 22:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Breitbandausbau in der Gemeinde (2. Verfahren) - Ergebnisse des Auswahlverfahrens und Vergabeentscheidung
2 Generalentwässerungsplanung; RÜB 6 in Diepersdorf (Umbau, Modernisierung), nähe Kläranlage - Beratung und Beschlussfassung zur Planung und Bauausführung
3 Generalentwässerungsplanung; Planung RÜB 8 Diepersdorf-Nord; Grundsätzliches zum Standort gemäß Genehmigungsplanung und Prüfung von Alternativen
4 10. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Gemeindeteil Weißenbrunn "Eichenlohe" - Feststellungsbeschluss
5 Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 21 "Eichenlohe", Weißenbrunn - Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
6 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Am Buckberg" - Billigung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
7 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Espanweg" - Behandlung der Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
8 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Lange Au" a) Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) b) Billigung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
9 11. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes und Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 38 "Föhrenhölzle" im Parallelverfahren - Behandlung der Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB)
10 11. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Gemeindeteil Unterhaidelbach "Föhrenhölzle" - Feststellungsbeschluss
11 Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 38 "Föhrenhölzle", Unterhaidelbach - Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
12 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 38 "Föhrenhölzle" - Vorstellung der Erschließungsplanung
13 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Einzelfälle
13.1 Antrag auf Vorbescheid; Errichtung einer Stallung für Kuhhaltung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 48 Tfl., 288 Tfl. Gem. Leinburg
13.2 Bauantrag; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Flur-Nr. 298 Tfl. Gem. Leinburg, Lindenstr.
14 Wahl des ersten Bürgermeisters 2017. Festlegung des Wahltermins und Benennung der Wahlleiter.
15 Fairtrade-Landkreis
16 Verschiedenes
17 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Breitbandausbau in der Gemeinde (2. Verfahren) - Ergebnisse des Auswahlverfahrens und Vergabeentscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 34. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt den Auftrag für die Breitbanderschließung (2. Verfahren) gemäß Angebot vom 18.11.2016 an die Telekom Deutschland GmbH mit einer Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 322.497,00 €. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesnetzagentur und des Breitbandzentrums.
Im Haushalt 2017 sind entsprechende Mittel einzuplanen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Generalentwässerungsplanung; RÜB 6 in Diepersdorf (Umbau, Modernisierung), nähe Kläranlage - Beratung und Beschlussfassung zur Planung und Bauausführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 34. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2017 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und genehmigt die vom Ingenieurbüro Steinbauer vorgestellte Planung für die Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen am RÜB 06, alte Kläranlage.
Die Maßnahmen sind 2017 auszuschreiben und entsprechende Mittel sind im Haushalt 2017 vorzusehen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Generalentwässerungsplanung; Planung RÜB 8 Diepersdorf-Nord; Grundsätzliches zum Standort gemäß Genehmigungsplanung und Prüfung von Alternativen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 34. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2017 ö beschließend 3
zum Seitenanfang

4. 10. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Gemeindeteil Weißenbrunn "Eichenlohe" - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 34. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2017 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stellt nach Durchführung der Verfahrensschritte die 10. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Gemeindeteil Weißenbrunn für die Darstellung einer Wohnbaufläche fest (Planstand Feststellungsbeschluss 30.01.2017).
Der 10. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes wird eine Begründung mit den Angaben nach § 2a BauGB beigefügt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 ZustVBau zu beantragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 21 "Eichenlohe", Weißenbrunn - Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 34. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2017 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 21 „Eichenlohe“ in der Fassung vom 30.01.2017 als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB. Dem Bebauungsplan wird eine Begründung mit den Angaben nach § 2a BauGB beigefügt. 
Die Verwaltung wird mit der Durchführung der weiteren Verfahrensschritte beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Am Buckberg" - Billigung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 34. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2017 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und billigt den vom Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg, ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 „Am Buckberg“, Diepersdorf, in der Fassung vom 30.01.2017.
Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Espanweg" - Behandlung der Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 34. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2017 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Espanweg“ (Planstand 30.01.2017) als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Lange Au" a) Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) b) Billigung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 34. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2017 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB). Die Einwendungen wurden bei Ausarbeitung des Entwurfes für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Lange Au“ berücksichtigt. Die zulässige Bebauung orientiert sich am genehmigten vorhandenen Bestand.
Der vom Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg, ausgearbeitete Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Lange Au“ wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 11

zum Seitenanfang

9. 11. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes und Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 38 "Föhrenhölzle" im Parallelverfahren - Behandlung der Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 34. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2017 ö beschließend 9

Beschluss 1

Dreston, Bernhard, Birkenweg 3, 91227 Leinburg – 27.10.2016 / 08.12.2016

Die Entsorgung der anfallenden Regenwässer wird ordnungsgemäß erfolgen, ohne dass es zu Belastungen oder Überschwemmungen der benachbarten Grundstücke kommt. Dies wird in der Detailplanung zur Entwässerung des Baugebietes nachgewiesen. 

Eine Verlängerung der Erschließungsstraße zur Roßeiche macht aus erschließungstechnischer Sicht keinen Sinn, würde einen höheren Flächenverbrauch und deutlich höhere Erschließungskosten bedeuten. Die Belastung der Anwohner durch den Baustellenbetrieb ist regelmäßig konfliktfrei möglich. Bauarbeiten finden ausschließlich während der Tagzeit statt, so dass Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte durch den Baubetrieb nicht zu erwarten sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Wendland, Gerlinde, An der Roßeiche 14, Unterhaidelbach – 27.10.2016

Die Bebauung der vorliegenden Fläche wurde intensiv geprüft, insbesondere wurden auch die naturschutzfachlichen Wertigkeiten und Vorkommen seltener Arten ermittelt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Wertigkeit dieser Fläche im Rahmen eines freiwilligen Stilllegungsprogrammes entstanden ist, die Fläche könnte deshalb jederzeit in eine intensive landwirtschaftliche Nutzung zurückgeführt werden. Der Gemeinderat hat die Folgen der Bebauung intensiv abgewogen und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Hinsichtlich der Entwässerung wird aufgrund der Untergrundverhältnisse auf eine Versickerung des Oberflächenwassers der Verkehrsflächen verzichtet und das Niederschlagswasser abgeleitet. Das Oberflächenwasser der Baugrundstücke sollte versickert werden (modifiziertes Mischsystem). Dadurch wird sichergestellt, dass keine Schäden durch Überschwemmungen an den Nachbargebäuden entstehen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Landratsamt Nürnberger Land - 22.12.2016 – zum FNP 11. Änderung 

Kreisbaumeisterin

Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Der Bauflächenbedarf wurde durch die aktuelle Bevölkerungsprognose des Bayer. Landesamts für Statistik erhärtet. Die aktuelle Bevölkerungsprognose sieht noch ein deutlich stärkeres Bevölkerungswachstum vor als die zum Vorentwurf zugrunde gelegte erste Berechnung. Insofern ist keine Änderung veranlasst. 

Naturschutz

Die Kennzeichnung der Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausgleichsfläche auf Fl.Nr. 557 Gemarkung Leinburg wird ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

Landratsamt Nürnberger Land – 22.12.2016 – zum B-Plan Nr. 38

Kreisbaumeisterin

Die Stellungnahme wurde bereits bei der Änderung des Flächennutzungsplanes behandelt. Sie beinhaltet eine grundsätzliche Zustimmung der Kreisbaumeisterin zur Planung. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

Naturschutz

Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zu Details der Ausgleichsfläche und Durchführung der artenschutzrechtlichen bzw. naturschutzfachlichen Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen und beachtet:

  • Die interne Ausgleichsfläche grenzt bereits jetzt an ein Baugebiet an, Gartenabfälle oder Hundekot waren bisher kein Problem. Sofern hier Probleme auftauchen werden Abhilfemaßnahmen durchgeführt. 
  • Die CEF-Maßnahmen werden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. 
  • Der Hinweis auf eine insektenfreundliche Beleuchtung im Baugebiet wird ergänzt. Die Pflanzung der beiden Obstbäume ist an der vorgesehenen Stelle unproblematisch (Randlage, Schattenwurf auf den landwirtschaftlichen Weg). 
  • Eine ökologische Baubegleitung und ein Monitoring werden erfolgen. 
  • Spritzmittel und Mulchgeräte werden ausgeschlossen. 
  • Eine Artenliste für die Gehölzpflanzungen ist bereits in der Begründung des Bebauungsplanes enthalten.

Die weiteren Hinweise zur Umsetzung der Ausgleichsfläche werden beachtet, die Ausgestaltung der Ausgleichsflächen wird in einem Maßnahmenplan konkretisiert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 5

Wasserwirtschaftsamt Nürnberg – 02.12.2016 – zum FNP 11. Änderung  und B-Plan Nr. 38

Die angestrebte Entwässerung im Trennsystem wurde u.a. durch Erstellung eines Bodengutachtens und abwassertechnische Detailplanung untersucht. Dabei war festzustellen, dass eine Entwässerung im Trennsystem technisch u. a. aus folgenden Gründen nicht durchführbar ist:
1) Höhendifferenz am Übergang Bestand an der Einmündung Birkenweg (397,67 mNN) zu Ende geplantem Wendehammer 401,50) beträgt rd. 3,80m. Unter Berücksichtigung einer Mindestüberdeckung von minimal 1,4 bis 1,20 m addiert sich eine Sohltiefe eines Regenwasserkanales zuzüglich 3/1000 Gefälle auf mindestens über 5,20 m.
Eine (zentrale) Versickerung schneidet somit in der Grünfläche am Ende des Wendehammers bei einer ungünstigen Tiefenlage ein. Es wurde kein Grundwasser bis zur Erkundungstiefe von 4,0m registriert. Bei einer Tiefenlage von ca 5,2m kann aber "im Sinne Grundwasserschutz" nicht von einer "sicheren" Tiefe ausgegangen werden.
2) Laut Bodengutachten ist bei Tiefenlagen ab ca 1,6m zunehmend mit "stark schluffigen" Sand auszugehen. Eine Versickerung damit nicht/kaum möglich.
3.) Selbst bei einer gewählten Versickerung mit obigen Randbedingungen, ist auf eine aufwändige Verlegetiefe zu verweisen.
Das somit "modifizierte Mischsystem" benötigt einen Mischwasseranschluss an den Birkenweg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Kohler befand sich bei Abstimmung außerhalb des Sitzungssaales

Beschluss 6

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – 02.12.2016

Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Kohler befand sich bei Abstimmung außerhalb des Sitzungssaales

Beschluss 7

Main-Donau Netzgesellschaft – 21.11.2016

Die Stellungnahme wurde bereits behandelt und berücksichtigt. Weitere Planänderung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Kohler befand sich bei Abstimmung außerhalb des Sitzungssaales

Beschluss 8

Kreisbrandrat des Landkreises Nürnberger Land, Norbert Thiel – 28.11.2016

Die Stellungnahme wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Kohler befand sich bei Abstimmung außerhalb des Sitzungssaales

Beschluss 9

Bund Naturschutz in Bayern e.V. – 06.12.2016  - FNP 11. Änderung 

Die Ablehnung des Bundes Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Ein Bedarf nach Bauflächen ist in erheblichem Umfang vorhanden. In der Gemeinde gehen regelmäßig Anfragen nach verfügbarem Bauland ein, denen kein Angebot entgegensteht. Die Gemeinde hat eine Befragung sämtlicher Grundeigentümer von Baulücken durchgeführt, wobei nur eine sehr geringe Anzahl grundsätzlich verkaufsbereit wäre und dies auch nur unter Vorbehalt des Eigenbedarfs. Weiterhin hat sich die Bevölkerungsprognose des Bayer. Landesamts für Statistik auch für die Gemeinde Leinburg erheblich zum Positiven gewandelt, was den vorhandenen Bedarf unterstreicht. Letztendlich dient die ausgewiesene Baufläche auch dem dringenden Bauwunsch ortsansässiger Nachgeborener. 

Durch die Ausgleichsfläche führen bereits jetzt die genannten Fußwege, ohne dass diese zum Hundekotplatz verkommen ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die festgesetzte Ausgleichsfläche wie in der Begründung ausführlich dargelegt im Rahmen eines freiwilligen Stilllegungsprogrammes entstanden ist und so jederzeit in eine intensive landwirtschaftliche Nutzung zurückgeführt werden könnte. Insofern handelt es sich bei der Festsetzung als Ausgleichsfläche um eine sinnvolle Ausgleichsmaßnahme, insbesondere aufgrund des hohen Standardpotenzials. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 10

Bund Naturschutz in Bayern e.V. – 06.12.2016  - B-Plan Nr. 38

Bezüglich der CEF-Maßnahme ist festzustellen, dass sich die Ausgleichsfläche aus einem freiwilligen Stilllegungsprogramm entwickelt hat und jederzeit in eine intensive landwirtschaftliche Nutzung zurückgeführt werden könnte. Es wurden lediglich einzelne Zauneidechsen nachgewiesen, insbesondere im Bereich eines in starker Verbuschung (mit Traubenkirsche) befindlichen Waldrandes. Hier kann durch die festgesetzten CEF-Maßnahmen das Habitat erheblich verbessert und so die Zauneidechsenpopulation langfristig stabilisiert werden. 
Es ist aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelung zur Energieeinsparverordnung nicht damit zu rechnen, dass schlecht isolierte Gebäude ohne erneuerbare Energieversorgung entstehen. Die gesetzlichen Vorgaben sichern eine den Belangen des Klimaschutzes gerecht werdende Bebauung. 
Hinsichtlich des Niederschlagswassers wurde die vorgesehene Festsetzung der Entwässerung im Trennsystem aufgrund der Untergrundverhältnisse aus technischer Sicht für nicht durchführbar erachtet. Der Einbau von Regenwasserzisternen kann nicht festgesetzt werden. Die Praxis zeigt aber, dass ein Großteil der Grundeigentümer regelmäßig und freiwillig Regenwasserzisternen einbaut. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. 11. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Gemeindeteil Unterhaidelbach "Föhrenhölzle" - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 34. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2017 ö beschließend 10

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stellt nach Durchführung der Verfahrensschritte die 11. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Gemeindeteil Unterhaidelbach für die Darstellung einer Wohnbaufläche fest (Planstand Feststellungsbeschluss 30.01.2017).
Der 11. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes wird eine Begründung mit den Angaben nach § 2a BauGB beigefügt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 ZustVBau zu beantragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 38 "Föhrenhölzle", Unterhaidelbach - Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 34. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2017 ö beschließend 11

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 38 „Föhrenhölzle“ in der Fassung vom 30.01.2017 als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB. Dem Bebauungsplan wird eine Begründung mit den Angaben nach § 2a BauGB beigefügt. 
Die Verwaltung wird mit der Durchführung der weiteren Verfahrensschritte beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 38 "Föhrenhölzle" - Vorstellung der Erschließungsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 34. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2017 ö beschließend 12

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und genehmigt die ausgearbeitete Erschließungsplanung für das Baugebiet „Föhrenhölzle“ in Unterhaidelbach (Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 38). Diese Planung stellt die Grundlage für die Ausschreibung dar. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Einzelfälle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 34. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2017 ö beschließend 13
zum Seitenanfang

13.1. Antrag auf Vorbescheid; Errichtung einer Stallung für Kuhhaltung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 48 Tfl., 288 Tfl. Gem. Leinburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 34. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2017 ö beschließend 13.1

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung einer Stallung für Kuhhaltung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 48 Tfl. und 288 Tfl. der Gemarkung Leinburg unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Mindestabstände zum bebauten Bereich eingehalten werden. 
Im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Überprüfung ist das Landratsamt darauf hinzuweisen, dass im Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplanes auf dem Grundstück Flur-Nr. 288 eine Wohnbaufläche vorgesehen ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13.2. Bauantrag; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Flur-Nr. 298 Tfl. Gem. Leinburg, Lindenstr.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 34. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2017 ö beschließend 13.2

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Vollgeschossen und Penthaus (3 Vollgeschosse) mit Garage und Carport auf dem Grundstück Flur-Nr. 298 Tfl. Gemarkung Leinburg, Lindenstraße.
Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

zum Seitenanfang

14. Wahl des ersten Bürgermeisters 2017. Festlegung des Wahltermins und Benennung der Wahlleiter.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 34. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2017 ö beschließend 14

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, den Termin für die Bürgermeisterwahl auf den 09. Juli 2017 zu legen (Stichwahl 23. Juli 2017) und Frau Bösl als Wahlleiter sowie Herrn Kühnhakl als Stellvertretenden Wahlleiter zu benennen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. Fairtrade-Landkreis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 34. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2017 ö beschließend 15

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Teilnahme der Gemeinde Leinburg am Projekt „Fairtrade-Landkreis“. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landkreis entsprechendes mitzuteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

16. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 34. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2017 ö 16
zum Seitenanfang

17. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 34. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2017 ö 17
Datenstand vom 24.01.2024 18:32 Uhr