Datum: 02.08.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gemeindezentrum Leinburg, Hauptstr. 30
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Leinburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Steinweggasse" - Behandlung der Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg)
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39. Sitzung des Gemeinderates
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02.08.2017
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss 1
Beschlüsse zu den Stellungnahmen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 2 BauGB:
Frau Anja Güntert, Chieming, vertreten durch Rechtsanwälte Wirth, Niederalt & Weber, Nürnberg, 21.06.2017
Die Planung dient der Regelung der städtebaulichen Ordnung im Bebauungsplangebiet. Die Gemeinde erkennt in einigen umliegenden Bebauungen städtebauliche Fehlentwicklungen. Die Notwendigkeit der Festsetzungen über den einschlägigen Rahmen des § 34 BauGB hinaus ist aus der Sicht der Gemeinde erforderlich, um die gewünschte städtebauliche Dichte und gestalterische Eigenart des Baugebietes sicherzustellen. Der Bebauungsplan räumt Spielräume für eine verträgliche Nachverdichtung ein, die keinerlei enteignungsgleiche Wirkungen entfalten. Die städtebauliche Konzeption des vorliegenden Bebauungsplanes sieht eine Bebauung vor, die der von der Gemeinde gewünschten städtebaulichen Dichte entspricht und die auch für ein Wohngebiet wie im vorliegenden Quartier charakteristisch ist. Insofern sind die mit der Planung verfolgten städtebaulichen Ziele durch den vorliegenden Bebauungsplan konsequent umgesetzt.
Die Gemeinde Leinburg will durch die Festsetzungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung verhindern, dass bauliche Fehlentwicklungen in der Umgebung als oberste Grenze für die Prüfung des Einfügens weiterer Bebauungen herangezogen werden. Das Interesse des Eigentümers der vorliegenden Grundstücke an der Ausnutzbarkeit seines Eigentums wird von der Gemeinde mit erheblichem Gewicht in die Abwägung eingestellt. Die Gemeinde ist sich durchaus bewusst, dass das zulässige Maß der Nutzung, das durch den vorliegenden Bebauungsplan definiert wird, unter dem Maß der baulichen Nutzung teilweiser Umgebungsbebauung liegt. Einen Planungsgrundsatz, nach dem die vorhandene Bebauung in der Nachbarschaft eines Gebietes nach dem Maß auch bei einer Überplanung weiterhin zugelassen werden müsste, gibt es nicht. Dies zeigen auch insbesondere die Entschädigungsmöglichkeiten nach § 39 ff BauGB bei Vorliegen der dort benannten Voraussetzungen.
Nach Prüfung der vorgebrachten Einwendungen unter Berücksichtigung der vorgebrachten privaten Eigentümerinteressen wird der Plan in folgenden Punkten geändert:
Die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl werden auf 0,4 bzw. 0,7 angehoben. Die Festsetzung, dass das zweite Vollgeschoss nur im Dachgeschoss zulässig ist, entfällt. Es bleibt aber bei insgesamt maximal zwei Vollgeschossen.
Die Festsetzung der maximal zulässigen Wand- und Firsthöhe bleibt, allerdings wird die Festsetzung 1.6 zur Höhenlage der Gebäude gestrichen. Die Höhenlager der Gebäude im Gelände wird wie folgt definiert: Die maximale Wandhöhe bergseitig beträgt 5 m. Bezugspunkt ist der höchste Schnittpunkt des Gebäudes mit dem vorhandenen Gelände.
Die Zulässigkeit der Zahl der Wohnungen wird auf maximal 4 Wohnungen erhöht.
Die weiteren Festsetzungen ergeben sich aus dem neu zu billigenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3
Beschluss 2
Beschlüsse zu den Stellungnahmen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 2 BauGB:
GL Wohnbau GmbH, Moritzbergstraße 4, 91227 Leinburg, 25.06.2017
Die Planung dient der Regelung der städtebaulichen Ordnung im Bebauungsplangebiet. Die Gemeinde erkennt in einigen umliegenden Bebauungen städtebauliche Fehlentwicklungen. Die Notwendigkeit der Festsetzungen über den einschlägigen Rahmen des § 34 BauGB hinaus ist aus der Sicht der Gemeinde erforderlich, um die gewünschte städtebauliche Dichte und gestalterische Eigenart des Baugebietes sicherzustellen. Der Bebauungsplan räumt Spielräume für eine verträgliche Nachverdichtung ein. Die städtebauliche Konzeption des vorliegenden Bebauungsplanes sieht eine Bebauung vor, die der von der Gemeinde gewünschten städtebaulichen Dichte entspricht und die auch für ein Wohngebiet wie im vorliegenden Quartier charakteristisch ist. Insofern sind die mit der Planung verfolgten städtebaulichen Ziele durch den vorliegenden Bebauungsplan konsequent umgesetzt.
Die Gemeinde Leinburg will durch die Festsetzungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung verhindern, dass bauliche Fehlentwicklungen in der Umgebung als oberste Grenze für die Prüfung des Einfügens weiterer Bebauungen herangezogen werden. Das Interesse des Eigentümers der vorliegenden Grundstücke an der Ausnutzbarkeit seines Eigentums wird von der Gemeinde mit erheblichem Gewicht in die Abwägung eingestellt. Die Gemeinde ist sich durchaus bewusst, dass das zulässige Maß der Nutzung, das durch den vorliegenden Bebauungsplan definiert wird, unter dem Maß der baulichen Nutzung teilweiser Umgebungsbebauung liegt. Einen Planungsgrundsatz, nach dem die vorhandene Bebauung in der Nachbarschaft eines Gebietes nach dem Maß auch bei einer Überplanung weiterhin zugelassen werden müsste, gibt es nicht. Dies zeigen auch insbesondere die Entschädigungsmöglichkeiten nach § 39 ff BauGB bei Vorliegen der dort benannten Voraussetzungen.
Nach Prüfung der vorgebrachten Einwendungen unter Berücksichtigung der vorgebrachten privaten Eigentümerinteressen wird der Plan in folgenden Punkten geändert:
Die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl werden auf 0,4 bzw. 0,7 angehoben. Die Festsetzung, dass das zweite Vollgeschoss nur im Dachgeschoss zulässig ist, entfällt. Es bleibt aber bei insgesamt maximal zwei Vollgeschossen.
Die Festsetzung der maximal zulässigen Wand- und Firsthöhe bleibt, allerdings wird die Festsetzung 1.6 zur Höhenlage der Gebäude gestrichen. Die Höhenlager der Gebäude im Gelände wird wie folgt definiert: Die maximale Wandhöhe bergseitig beträgt 5 m. Bezugspunkt ist der höchste Schnittpunkt des Gebäudes mit dem vorhandenen Gelände.
Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen werden auch außerhalb der Baugrenzen nach den Vorschriften der BayBO zugelassen. Die Gaubenbreite beträgt nun max. 3,50 m.
Die Zulässigkeit der Zahl der Wohnungen wird auf maximal 4 Wohnungen erhöht.
Die weiteren Festsetzungen ergeben sich aus dem neu zu billigenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
Beschluss 3
Landratsamt Nürnberger Land, 26.06.2017
Die Zustimmungen werden dankend zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der Stellungnahme des Naturschutzes wird festgestellt, dass Obstbäume in der Regel eine begrenzte Lebenserwartung haben, eine Festsetzung erscheint deshalb nicht erforderlich. Die Fällung ausschließlich im Winterhalbjahr zwischen 01.10. und 28.02. wird als Festsetzung ergänzt. Die weiteren Hinweise zur Umsetzung des Pflanzgebotes werden ergänzt. Da es sich um eine Innenbereichslage handelt, erscheint die Festsetzung ausschließlich heimischer Gehölze als nicht zwingend erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 4
Deutsche Telekom Technik GmbH, Nürnberg, 23.06.2017
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Erschließungsplanung beachtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 5
Kreisbrandrat Norbert Thiel, Hersbruck, 01.06.2017
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Erschließungsplanung beachtet.
Auf den vorhandenen Bestand und das vorliegende Baurecht wird verwiesen. Die Grundstücke hatten bereits vor Aufstellung des Bebauungsplanes Baurecht und bzgl. der Bestandsgebäude wird auf die Baugenehmigung verwiesen.
Nähere Überlegungen erfolgen bei Überplanung des angrenzenden größeren Gebietes.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 6
Main-Donau Netzgesellschaft,Nürnberg, 21.06.2017
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Erschließungsplanung beachtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Steinweggasse" - Billigung des geänderten Entwurfes und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg)
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39. Sitzung des Gemeinderates
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02.08.2017
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ö
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beschließend
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2 |
Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und billigt den geänderten Bebauungsplanentwurf Nr. 32 „Steinweggasse“ (Planstand 02.08.2017).
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.
Die Frist für die Beteiligung wird auf zwei Wochen verkürzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4
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3. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 "südlich Im Wöhrlet" für die Grundstücke Flur-Nrn. 795 und 801 der Gem. Diepersdorf im Verfahren nach § 13b BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg)
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39. Sitzung des Gemeinderates
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02.08.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Beschluss 1
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 für die Grundstücke Flur-Nrn. 795 und 801 der Gemarkung Diepersdorf in Bezug auf die Erschließung folgendes:
- Die Erschließungsstraßen sollen als Privatstraßen mit einer Breite von 5,50m ausgeführt werden.
- Die Gemeinde gibt vor, in welcher Form und Art die Straßen auszubauen sind (vertragliche Regelung)
- Im nordöstlichen Bereich bei Flur-Nr. 795 soll der Anschluss an die Straße „Im Wöhrlet“ verlängert werden (öffentlich)
- Im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 801 soll eine Privatstraße mit 5,50m Breite vorgesehen werden.
- Im Anschluss daran soll eine private Grünfläche festgesetzt werden. Die Baugrenze wird zurückgenommen.
- Durch Vertrag ist zu regeln, dass etwaige Grundstücksflächen, die die Gemeinde für spätere Erschließungsmaßnahmen benötigt, an die Gemeinde abgetreten werden. Ferner ist zu prüfen, ob Vorkaufsrechtsregelungen möglich sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3
Beschluss 2
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 für die Grundstücke Flur-Nrn. 795 und 801 der Gemarkung Diepersdorf folgendes:
- Die GRZ beträgt 0,35 und die GFZ 0,7
- maximal 2 Vollgeschosse zulässig
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 für die Grundstücke Flur-Nrn. 795 und 801 der Gemarkung Diepersdorf folgendes:
Hinsichtlich der Dachformen werden die vorgezeigten Regelbeispiele A + B beschlossen.
A: Erdgeschoss + Dachgeschoss, Satteldach 42 – 48° Dachneigung, WH 4m, FH 9m
B: Erdgeschoss + 1. OG, Satteldach 20 – 30° Dachneigung, Zeltdach 5 – 22° Dachneigung, WH 6m, FH 9m
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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4. Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Gemeinde Leinburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg)
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39. Sitzung des Gemeinderates
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02.08.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg)
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40. Sitzung des Gemeinderates
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11.09.2017
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ö
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beschließend
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2 |
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5. Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Einzelfälle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg)
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39. Sitzung des Gemeinderates
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02.08.2017
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ö
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beschließend
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5 |
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5.1. Antrag auf Vorbescheid; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1259 der Gem. Gersdorf, Gersberg 8
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg)
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39. Sitzung des Gemeinderates
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02.08.2017
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ö
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beschließend
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5.1 |
Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1259 der Gemarkung Gersdorf, Gersberg 8.
Die Auflagen der Fachbehörden, insb. der Unteren Denkmalschutzbehörde, sind zu beachten und einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Neuanschaffung Bauhoffahrzeug (Ersatzbeschaffung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg)
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39. Sitzung des Gemeinderates
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02.08.2017
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ö
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beschließend
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6 |
Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt den Erwerb des Fahrzeuges VW Crafter 35 Kasten zu einem Angebotspreis von brutto 46.373,49 € gemäß Angebot vom 14.07.2017 (VW Nutzfahrzeuge, Fischer Automobile Neumarkt).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg)
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39. Sitzung des Gemeinderates
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02.08.2017
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7 |
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8. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg)
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39. Sitzung des Gemeinderates
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02.08.2017
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Datenstand vom 24.01.2024 18:38 Uhr