Datum: 07.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Leinburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Planung "Haus der Kinder" in Diepersdorf und Durchführung eines VgV-Verfahrens; -Vorstellung des Ingenieurbüros Pfaller, Neumarkt und Erläuterungen zum Verfahrensablauf
2 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Erlass einer Ergänzungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) für den Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 1235/2 der Gem. Weißenbrunn, Winner Au
3 Tätigkeitsbericht der Seniorenbeauftragten Frau Jutta Helmreich
4 Antrag auf Zuschussgewährung zur Förderung der Denkmalpflege - Antrag der Evang.-Luth. Kirche Entenberg; Renovierung der Pfarrkirche, BA I
5 Verschiedenes
6 Anfragen

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1. Planung "Haus der Kinder" in Diepersdorf und Durchführung eines VgV-Verfahrens; -Vorstellung des Ingenieurbüros Pfaller, Neumarkt und Erläuterungen zum Verfahrensablauf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 49. Sitzung des Gemeinderates 07.05.2018 ö informativ 1
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2. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Erlass einer Ergänzungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) für den Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 1235/2 der Gem. Weißenbrunn, Winner Au

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 49. Sitzung des Gemeinderates 07.05.2018 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung einer Ergänzungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) für den Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 1235/2 der Gem. Weißenbrunn, Winner Au.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Anlage zur Beschlussvorlage.

Mit der Planausarbeitung wird das Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg, beauftragt und die Kosten für den Satzungserlass einschl. Gutachten haben die Eigentümer bzw. Bauherrn zu tragen. 
Notwendige Ausgleichsflächen haben die Eigentümer bzw. Bauherrn bereitzustellen und zu sichern. 

Die zulässige Bebauung soll sich am vorhandenen Bestand orientieren und folgende Festsetzungen sollen vorgesehen werden:
- Grundflächenzahl 0,3 – 0,4
- max. 2 Vollgeschosse 
- Baugrenzen
- Es ist lediglich ein Einzelhaus innerhalb der Baugrenzen zulässig

Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB beauftragt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Tätigkeitsbericht der Seniorenbeauftragten Frau Jutta Helmreich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 49. Sitzung des Gemeinderates 07.05.2018 ö informativ 3
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4. Antrag auf Zuschussgewährung zur Förderung der Denkmalpflege - Antrag der Evang.-Luth. Kirche Entenberg; Renovierung der Pfarrkirche, BA I

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 49. Sitzung des Gemeinderates 07.05.2018 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und gewährt für die Renovierung der Pfarrkirche Entenberg, BA I (Entfeuchtung Chorraum und statische Maßnahmen) einen Zuschuss i. H. v. 10 % des denkmalpflegerischen Mehraufwands (55.000 €), jedoch max. 7.500 €.
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 49. Sitzung des Gemeinderates 07.05.2018 ö 5
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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 49. Sitzung des Gemeinderates 07.05.2018 ö 6
Datenstand vom 24.01.2024 18:54 Uhr