Busspur Kolpingstraße (Bekanntgabe)
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Stadtrates, 25.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Stadtrat wurde am 05.05.2022 im Gesamtbeschluss zur Verbesserung der Pünktlichkeit des Stadtbusses unter anderem eine Busspur in der Kolpingstraße beschlossen. Bereits in der Sitzungsvorlage wurde diesbezüglich auf Einwände des Staatlichen Bauamts Kempten hingewiesen.
Das Staatliche Bauamt ist Straßenbaulastträger für die Kolpingstraße als Staatsstraße. Nach erneuter Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt kann von dessen Seite aus rechtlichen und verkehrlichen Gründen einer Busspur – auch versuchsweise – auf keinen Fall zugestimmt werden. Insbesondere steht das eisenbahnrechtliche Planfeststellungsverfahren einer Umwandlung der verkehrlich notwendigen Bypass-Spur in eine Busspur entgegen. Die Umwandlung in eine Busspur hätte nach Rücksprache des Staatlichen Bauamts mit der Regierung von Schwaben auch unmittelbare Auswirkungen auf Förderungen im Zuge der Planfeststellung.
Außerdem hat das Staatliche Bauamt, wie auch die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde, Bedenken wegen der prognostizierten Rückstaulänge und der damit einhergehenden katastrophalen Auswirkungen auf den Gesamtverkehr einschließlich der Buslinien selbst auch außerhalb der Kolpingstraße.
Aufgrund des fehlenden Einvernehmens des zuständigen Straßenbaulastträgers kann die Busspur für die Kolpingstraße (Staatsstraße) nicht angeordnet werden. Somit ist ein Vollzug des Beschlusses nicht möglich.
Datenstand vom 10.06.2022 12:23 Uhr