Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 82 “Bleiche“, 4. Änderung “Erweiterung Lindaupark“: - Abwägung der förmlichen Beteiligungen - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates, 25.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Stadtrates 25.05.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

  1. Angaben zum Bestand

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.st. Nr. 553/13, 553/17, 553/18 und Teilflurstück Nr. 553, 553/12, 553/19, 565/12, 568 und 178 (Kemptener Straße) mit einer Fläche von rund 2,3 ha.

Das Plangebiet im zentralen Stadtteil Reutin ist durch das Einkaufszentrum „Lindaupark" sowie durch die dazu­ge­hörigen Zufahrten, Zuwegungen und Stellplätze bebaut. Das Umfeld ist geprägt durch eine Mischnutzung. So befinden sich in der Nachbarschaft neben Wohnnutzungen und gewerbliche Nutzungen auch Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe sowie Arztpraxen. 

Begrenzt wird der Vorhabenstandort durch den Berliner Platz, die Bregenzer Straße und die bestehende Bebauung im Süden, durch die Kemptener Straße (B12) im Osten und die bestehende Bebauung im Westen. Im Norden schließt die zu bebauende Fläche des ehemaligen Cofely-Areals an. Das Areal soll zukünftig einer Wohnnutzung sowie einer gemischten Nutzung zugeführt werden. 

Das Gebiet ist fußläufig von der umliegenden Wohnbebauung gut erreichbar. Ebenfalls ist der Lindaupark durch die Haltestellen am Berliner Platz sowie an der Kemptener Straße an das ÖPNV-Netz angebunden. 

  1. Ziel und Zweck der Planung

    1. Ausgangslage
Anlass zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" ist die von der Feneberg Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG geplante Erweiterung des Einkaufszentrums. 

Um das Sortimentsangebot an einem attraktiven Einkaufsstandort weiterhin zu gewährleisten bzw. auszubauen plant die Feneberg Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG die Erweiterung der bestehenden Verkaufsflächen. 
Um diese Erweiterung umsetzen zu können, war die nun mit dem Satzungsbeschluss zu beendende 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82 "Bleiche" erforderlich. 

    1. Vorhabenbeschreibung
Die Feneberg Grundstücksgesellschaft plant als Vorhabenträger auf dem Grundstück mit der Flurnummer 553/13, Gemarkung Reutin, das bestehende Einkaufszentrum Lindaupark zu erweitern.

Im Lindaupark sind bereits diverse Geschäfte mit den unterschiedlichsten Waren­sortimenten vorhanden. Die bestehenden Einkaufsflächen erstrecken sich derzeit auf rund 12.500 m² welche sich auf vier Einkaufsebenen verteilen. Neben Textil-, Drogerie-, Geschenk- und Elektrogeschäften befindet sich auch ein Lebensmittelvollsortimenter sowie Gastronomiebetriebe im Einkaufszentrum.

Die Verkaufsflächenerweiterung von 5.000 m² (Erhöhung von derzeit 12.500 m² auf 17.500 m²) findet weitestgehend innerhalb des Bestandsgebäudes statt. Mit der Er­weiter­ung kann der Lindaupark als wichtiger Versorgungsstandort in den Bereichen der Güter des täglichen Bedarfs und des mittelfristigen Bedarfs für das gesamte Stadtgebiet weiter ausgebaut und gestärkt werden. 

Der Haupteingang liegt im Süden, im Anschluss an den Berliner Platz, über welchen der Lindaupark auch an das öffentliche Wegenetz angebunden ist. Ein Teil der Kundenstellplätze befindet sich ebenerdig auf Straßenniveau. Der größere Teil der Stellplätze befindet sich in einer Tiefgarage bzw. in dem im Rahmen des Verfahrens „Vier-Linden-Quartier“ geplanten Gebäude N, nördlich des Lindauparks. Das Gebäude N wird über Verbindungsstege direkt mit den Einkaufsebenen des Lindauparks verknüpft werden. Die derzeit bestehende Parkebene auf dem Dachgeschoss des Lindauparks selbst wird es nicht mehr geben, da der Lindaupark im Bereich dieser Stellplätze aufgestockt wird. Die aktuell an der nördlichen Gebäudefassade angeordneten technischen Anlagen werden zum Teil abgerissen und als Aufstockung auf den westlichen Gebäudeteil wieder errichtet. 


Die verkehrliche Erschließung findet zukünftig über die Kemptener Straße und im weiteren Verlauf über einen Eigentümerweg statt. Fußgänger sowie Radfahrer kommen weiterhin über die straßenbegleitenden Geh- und Radwege zum Lindaupark. Die LKW-Andienung erfolgt wie im Bestand über die Kemptener Straße sowie im weiteren Verlauf über die nördliche Erschließungsstraße. Es sind insgesamt 300 Fahrradstellplätze (darunter Stell­plätze mit E-Lade­stationen und Stellplätze für Lastenräder) in einer Fahrradbox sowie im direkten Gebäudeumfeld vor­ge­sehen.

Die Zuwegung für PKW´s über den Berliner Platz wird es zukünftig nicht mehr geben. Im Zuge der Aufgabe der südlichen Zufahrt, soll der gesamte Vorplatz des Lindauparks neu gestaltet werden. Zukünftig gelangen die PKW`s über die derzeit ebenfalls mögliche Zufahrt von der Kemptener Straße aus, entlang der nördlichen Gebäudefassade, in die Parkebenen.

Die im Umfeld des Vorplatzes des Lindauparks ansässige Apotheke hat dem Bestandsgebäude vorgelagerte Kundenstellplätze, die derzeit ebenfalls über den Berliner Platz angedient werden. In Abstimmungsgesprächen zwischen dem Eigentümer der Apotheke, der Stadtverwaltung und dem staatlichen Bauamt wurde vereinbart, dass die Kundenstellplätze der Apotheke über die Bregenzer Straße und im Weiteren über die Zufahrt auf der rückwärtigen Seite des Apothekengebäudes als Einbahnregelung angedient werden, und die Kunden der Apotheke über den Berliner Platz wieder abfahren. 

Die bestehende Eingrünung am westlichen Grundstücksrand sowie die straßen­be­gleitende Baumreihe entlang der Kemptener Straße werden weitestgehend erhalten. Im Rahmen der Neugestaltung des Vorplatzes am Berliner Platz wurden die Außen­an­lagen überplant. Es werden Einzelbäume in mobilen Pflanztrögen auf die Platzfläche gesetzt. 


  1. Verfahrensstand und Art der Verfahrensbearbeitung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" beschlossen. 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung in einem zweistufigen Verfahren, mit der Durchführung einer früh­zeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 12.04.2021 bis 12.05.2021 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 07.04.2021 bis 12.05.2021 statt.

Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 15.12.2021 behandelt. Ebenfalls wurde in der Sitzung am 15.12.2021 der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, unter Berück­sich­ti­gung der Festsetzung einer Fassadenbegrünung gebilligt, sowie die Beteiligung der Öffen­tlich­keit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. 

Der geänderte Entwurf einschließlich seiner Begründung und den Vorhaben- und Erschließungsplänen mit Stand vom 20.01.2021 lag in der Zeit vom 21.02.2022 bis 25.03.2022 öffentlich aus.

Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 09.02.2022 bis 25.03.2022 statt.

Fachliche Bewertung

Das Stadtbauamt schlägt die in Anlage 1 angehängte Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen aus der öffentlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Abs. 4 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 25.05.2022 vor. Das Stadtbauamt empfiehlt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" mit Stand vom 25.05.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Müller erkundigt sich danach, ob die Cafés auf dem Vorplatz wegfallen werden.

Frau Haas antwortet, dass der Vorplatz generell umgestaltet wird und sich die Cafébestuhlung sicherlich umgestalten lässt. 

Stadtrat Freiberg findet den Bebauungsplan generell in Ordnung, bemängelt jedoch die verkehrliche Erschließung. Seiner Auffassung nach sind die Probleme vorprogrammiert.

Stadträtin Brombeis findet, dass das Fahrradparkhaus zu weit abseits vom Eingang gelegen ist und prognostiziert, dass es leer bleiben wird. Ihrer Meinung nach müsste das Fahrradparkhaus eingangsnah eingefügt werden. Zudem kritisiert sie, dass es schon jetzt bei den Abstellflächen für Mietlastenräder keinen Rückgabepunkt für Einkaufswägen gibt. 

Die Leiterin der Abteilung Stadtplanung, Umwelt und Vermessung, Frau Möller, wird das weitergeben.

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.
  2. Der Stadtrat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 "Bleiche ", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" mit Stand vom 25.05.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1

Dokumente
Anlage 1: Abwägungstabelle zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 Bleiche, 4. Änderung Erweiterung Lindaupark mit Stand vom 25.05.2022 (.pdf)
Anlage 2: vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" mit Stand vom 25.05.2022 (.pdf)
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 mit Stand vom 25.05.2022 (.pdf)
Anlage 4a: VEP Untergeschoss im Maßstab 1:200 mit Stand vom 25.05.2022 (.pdf)
Anlage 4b: VEP Erdgeschoss im Maßstab 1:200 mit Stand vom 25.05.2022 (.pdf)
Anlage 4c: VEP 1. Obergeschoss im Maßstab 1:200 mit Stand vom 25.05.2022 (.pdf)
Anlage 4d: VEP 2. Obergeschoss im Maßstab 1:200 mit Stand vom 25.05.2022 (.pdf)
Anlage 4e: VEP Dachaufsicht im Maßstab 1:200 mit Stand vom 25.05.2022 (.pdf)
Anlage 4f: VEP Ansichten im Maßstab 1:200 mit Stand vom 25.05.2022 (.pdf)
Anlage 4g: VEP Fassadenansichten im Maßstab 1:200 mit Stand vom 25.05.2022 (.pdf)
Anlage 4h: VEP Schnitte im Maßstab 1:200 mit Stand vom 25.05.2022 (.pdf)
Anlage 4i: Grünordnerischer Funktionsplan des Erdgeschosses im Maßstab 1:200 mit Stand vom 25.05.2022 (.pdf)
Anlage 4j: Grünordnerischer Funktionsplan der Dachaufsicht im Maßstab 1:200 mit Stand vom 25.05.2022 (.pdf)
Anlage 5a: Artenschutzrechtliche Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" mit Stand vom 27.08.2020 von Irg Umweltkonzept, Kleinschafhausen (.pdf)
Anlage 5b: Verträglichkeitsuntersuchung für die geplante Modernisierung und Erweiterung des Lindauparks mit Stand vom 22.12.2020 von Cima Beratung + Management GmbH, München (.pdf)
Anlage 5c: Schalltechnisches Gutachten Bericht Nr. 0303-18-III zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" mit Stand vom 10.02.2021 von pm akustik, München (.pdf)
Anlage 5d: Stellungnahme Schall-Immissionsschutz zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" mit Stand vom 07.10.2021 von pm_akustik GmbH, München (.pdf)
Anlage 5e: Verkehrsgutachten Erweiterung Lindaupark zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" mit Stand vom 16.11.2021 von Bersch und Partner KG, Feldkirch (.pdf)
Anlage 6: Stellplatznachweis mit Stand vom 25.05.2022 von der KLEE architektur, Lindau (.pdf)
STR_2022_05_25_TOP_ö7_BP_Lindaupark_NEU (.pdf)

Datenstand vom 10.06.2022 12:23 Uhr