Natur in Lindau 2021 - Liquidationsschlussbilanz 2024 und Löschung der Gesellschaft im Handelsregister


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates, 29.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Stadtrates 29.01.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Steuerkanzlei Sinz & Roth, Wasserburg hat die Liquidationsschlussbilanz zum 31.10.2024 der Natur in Lindau 2021 gGmbH erstellt. Von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft A+W GmbH wurde dies geprüft.

Der Jahresfehlbetrag beträgt -2.755,72 €. Die Bilanzsumme zum 31. Oktober 2024 beträgt 67.229,47 €. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von -2.755,72 € mit der Kapitalrücklage zu verrechnen. Der Stand der Kapitalrücklage zum 31.10.2024 beträgt dann 35.512,25 €.

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung (Liquidator) ist die Entlastung zu erteilen.

Mit der Auflösung der Gesellschaft wird das Stammkapital in Höhe von 25.000,00 € an die Gesellschafter wie folgt zurückbezahlt:
Stadt Lindau: 15.000,00 €        Bayerische Landesgartenschau GmbH: 10.000,00 €

Nach Tilgung aller sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt die Schlussauskehrung als Kapitalrückzahlung an die Stadt Lindau in Höhe von 35.512,25 €.



Hinweis:        Bitte um Überprüfung der persönlichen Befangenheit nach
               Art. 49 GO (z. B. bei Entlastung des Aufsichtsrates)

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend

Beschluss 1

Der Stadtrat berechtigt die Gesellschafterversammlung,

1.        den Liquidationsschlussbilanz 2024 der Natur in Lindau 2021 gGmbH mit einem Jahresfehlbetrag von -2.755,72 € und einer Bilanzsumme von 67.229,47 € festzustellen.

2.        den Jahresfehlbetrag mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.

4.        die Auflösung der Gesellschaft und die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister.

5.        die Kapitalrückzahlung, sowie die Schlussauskehrung wie oben beschrieben vorzunehmen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat berechtigt die Gesellschafterversammlung,

3.        dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung (Liquidator) für das Geschäftsjahr 2024 die Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons, Bürgermeister Hotz, Stadtrat Hummler und Stadträtin Rundel nehmen an Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht teil.

Datenstand vom 12.02.2025 08:08 Uhr