Satzung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines Gutachtens über die Nettokaltmiete für die Stadt Lindau (B)
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Stadtrates, 12.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Lindau (B) erhebt seit dem 01.01.2006 eine Zweitwohnungssteuer.
Bemessungsgrundlage für die Veranlagung der Zweitwohnungssteuer ist seit dem 01.01.2020 die Nettokaltmiete. Bei vermieteten, zweitwohnungssteuerpflichtigen Wohnungen kann die Nettokaltmiete dem Mietvertrag entnommen werden.
Für den überwiegenden Teil der zweitwohnungssteuerpflichtigen Wohnungen gibt es aber keine vertraglich festgelegte Nettokaltmiete, da die Wohnungen von den Eigentümern selbst genutzt werden. In diesen Fällen muss die Stadt Lindau (B) die Nettokaltmiete schätzen.
Um diese Schätzung auf einer weitestgehend rechtssicheren Grundlage durchführen zu können, hat die Stadt Lindau (B) im Jahr 2020 das EMA-Institut für empirische Marktanalysen in Sinzing mit der Ermittlung der Nettokaltmiete und dem Erstellen eines entsprechenden Gutachtens beauftragt.
Zur Aktualisierung der Nettokaltmiete als Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer hat die Stadt Lindau (B) vor, ein neues Gutachten erstellen zu lassen und die Nettokaltmiete ab dem 01.01.2026 entsprechend anzupassen.
Aufgrund der mit der Firma EMA gewonnenen positiven Erfahrungen sowie des bereits vorhandenen Berechnungsmoduls für die Nettokaltmiete schlägt die Stadt Lindau (B) vor, das Gutachten erneut von der Firma EMA erstellen zu lassen.
Hierfür würde zunächst wie im Jahr 2020 eine repräsentative Befragung Lindauer Haushalte über Fragebögen und anschließend eine entsprechende Auswertung erfolgen.
Im Gegensatz zur Befragung im Jahr 2020 sollte die bevorstehende Befragung verpflichtend sein, da hierdurch die Antworten qualitativ höherwertiger ausfallen und damit besser verwertbar sind. Auch ist die Anzahl der zurückgesandten Fragebögen entsprechend höher, wodurch weniger Haushalte angeschrieben werden müssen, was letztendlich zur Minderung der Portokosten führen wird.
Der Sachverhalt wurde dem Finanzausschuss in seiner Sitzung am 20.02.2025 vorgelegt.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Satzung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines Gutachtens über die Nettokaltmiete für die Stadt Lindau (B) in beigefügter Fassung zu beschließen.
Fachliche Bewertung
In der Stadt Lindau (B) werden aktuell ca. 520 Wohnungen zur Zweitwohnungssteuer veranlagt, davon ca. 15 % Mietwohnungen und ca. 85 % Eigentumswohnungen.
Die jährlichen Einnahmen betragen ca. 900.000 €.
Durch die Aktualisierung der Nettokaltmieten aufgrund des Gutachtens werden mit großer Wahrscheinlichkeit höhere Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer erzielt.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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30.000 €
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Haushaltsstelle
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Diskussionsverlauf
Stadtrat Obermayr bemängelt, dass man die Höhe der Mieten nicht erfahre. Er empfindet dies als Unding.
Die Leiterin der Stadtkämmerei, Frau Richter, merkt an, dass dies die Grundlage ist, um rechtssicher die Zweitwohnungssteuer zu erheben. Sie wird bei der Firma EMA nachfragen, ob die Stadt Lindau Zugang zu den Daten erhält.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der
„Satzung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines Gutachtens über die Nettokaltmiete für die Stadt Lindau (B)“
als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.04.2025 13:57 Uhr