Am 19.05.2021 hat der Stadtrat beschlossen, auf dem Areal des heutigen Parkplatzes P1 „Blauwiese“ einen Neubau der Mittelschule zu errichten. Im Zusammenhang mit der damaligen Entscheidung wurden umfangreiche Standortalternativenprüfungen vorgenommen und man einigte sich im Stadtrat auf den Standort Blauwiese. Die Überlegungen hatten das Ziel, eine moderne Mittelschule zur Umsetzung zukunftsweisender, pädagogischer Konzepte in hoher, räumlicher Qualität zu realisieren. Außerdem wurden grobe Ansätze zu den zu erwartenden Kosten und der Förderfähigkeit gebildet. Berücksichtigt wurden dabei auch Fragen von Erschließung, Stadtplanung, Umwelt, der zu erwartenden Kosten- und Terminrisiken sowie der nach Interimslösungen für die Bauzeit.
Durch die aktuelle Haushaltslage und die derzeit nicht absehbare Finanzierungsmöglichkeit eines Neubaus der Mittelschule im Bereich der Blauwiese, werden nun alternative Ansätze zur Schulraumerweiterung verfolgt. Die Genehmigungsplanung des Siegerentwurfs des städtebaulichen Wettbewerbs zur Mittelschule wird nicht weiter ausgeführt. Die bereits fortgeschrittene Bauleitplanung soll nun dennoch abgeschlossen werden, um für künftige Entwicklungen die bauplanungsrechtliche Basis zu schaffen.
In der Stadtratssitzung vom 16.12.2024 wurden die Stellungnahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in öffentlicher Sitzung abgewogen und auf Grund der erforderlichen Planänderungen der Beschluss zur erneuten Auslegung und Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB gefasst.
- Lage im Stadtgebiet von Lindau:
Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“ befindet sich im Stadtteil Reutin. Der zu ändernde Bereich des Bebauungsplanes ist ca. zwei Hektar groß. Das Plangebiet wird im Norden von der Reutiner Straße, im Westen von der Ach und anschließender Wohnbebauung begrenzt. Im Süden rahmen ein Fuß- und Radweg und im Osten eine Obstanbaufläche das Plangebiet ein.
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nr. 559/8 und Nr. 50/4 (teilweise), Gemarkung Reutin sowie Fl.-Nr. 3/6, Gemarkung Aeschach.
- Bestehendes Planungsrecht
Für den Planbereich besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“ (rechtsverbindlich seit 15.09.1992). Zum Schaffen von Baurecht für die Mittelschule und für Anpassungen bei den Grünflächen muss dieser Bebauungsplan teilweise geändert werden. Die südliche Fuß- und Radwegverbindung bleibt weiterhin bestehen bzw. wird der Bebauungsplan an die tatsächlich vorhandenen Wege angepasst.
- Ziel und Zweck der Planung
Mit der Änderung werden die Ziele verfolgt, Planungsrecht für den Neubau der Mittelschule zu schaffen, das Gebäude bestmöglich in die bestehenden grünordnerischen Strukturen einzubetten sowie den Neubau im Einklang mit aktuellen Anforderungen und Beschlüssen hinsichtlich Stadtökologie und Klimaschutz zu gestalten. Im Einzelnen ist geplant:
- eine geordnete städtebauliche und grünordnerische Entwicklung zu sichern,
- Solitärgebäude in kompakter Bauform zu errichten,
- die Nachverdichtung zu steuern,
- die Erschließungssituation für eine Nord-Süd-Durchquerung für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern,
- vorhandene Grünstrukturen und das FFH-Gebiet freizuhalten bzw. zu sichern,
- neue grünordnerische Strukturen (z.B. Pausenhof, Pufferbereich zum FFH-Gebiet, Hecke nach Osten) zu schaffen und
- Anlagen für die Gewinnung solarer Energien, Fassadenbegrünung und ggf. Dachbegrünung festzusetzen.
2. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Die erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 16.12.2024 fand in der Zeit vom 24.01.2025 bis 07.02.2025 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit ging zum Entwurf mit Stand vom 16.12.2024 eine Stellungnahme ein. Die Stellungnahme wurde von der Verwaltung geprüft und gemäß Anlage 1 abgewogen.
3. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Die Unterlagen zur erneuten Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wurden am 22.01.2025 an fünf Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt.
Die Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft und gemäß Anlage 1 abgewogen.
Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen wurden folgende Änderungen des Bebauungsplans zum Stand vom 16.12.2024 erforderlich:
- Redaktionelle Anpassung der textlichen Festsetzungen 7.2
- Redaktionelle Anpassung von Nr. 15 der zeichnerischen Festsetzung
Bei den eingearbeiteten Änderungen handelt es sich um redaktionelle Änderungen. Es besteht kein materieller Änderungsbedarf und Dritte sind von den Änderungen nicht betroffen. Damit ist eine erneute Auslegung des Bebauungsplans gem. § 4a (3) BauGB nicht erforderlich. Der Bebauungsplan kann als Satzung beschlossen werden.