Aufhebung des Sanierungsgebietes VI "Soziale Stadt - Lindau-Zech"


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates, 07.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Stadtrates 07.05.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

  1. Allgemeine Angaben 
Gebietsbezeichnung:         Sanierungsgebiet VI „Soziale Stadt – Lindau-Zech“
Gebietsgröße:                        ca. 137 ha
Förmliche Festlegung:        12.06.2003 (Stadtratsbeschluss)
Rechtskraft:                        29.08.2003 (Bekanntmachung Lindauer Bürgerzeitung)
Verfahrensart:                        vereinfachtes Verfahren
Genehmigungspflichten:        gem. § 144 Abs. 1 BauGB 
(§ 141 Abs. 2 BauGB findet keine Anwendung)

  1. Rechtlicher Rahmen
Nach § 162 Abs. 1 BauGB sind Sanierungssatzungen aufzuheben, wenn
1.) die Sanierung durchgeführt ist oder
2.) die Sanierung sich als undurchführbar erweist oder
3.) die Sanierung aus anderen Gründen aufgegeben wird oder
4.) die nach § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 BauGB für die Durchführung der Sanierung 
festgelegte Frist abgelaufen ist.
Der Beschluss, durch den die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets ganz oder teilweise aufgehoben wird, hat als Satzung zu ergehen und ist ortsüblich bekannt zu machen (§162 Abs. 2 BauGB). Mit der Bekanntmachung wird die Satzung rechts­verbindlich.


  1. Sachverhalt
Im Jahr 2000 wurde der Stadtteil Zech in das Städtebauförderungsprogramm „Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“ aufgenommen. 
Im Stadtteil kamen seinerzeit bauliche Mängel und ein im Vergleich zur restlichen Stadt deutlich höherer Migrantenanteil sowie ein überdurchschnittlich hoher Anteil älterer Bewohner bei gleichzeitig hohem Anteil von Bewohner unter 18 Jahren zusammen. 
Ein Integriertes Handlungskonzept legte folgende Schwerpunkte fest: Es sollten Angebote für Kinder und Jugendliche geschaffen und Maßnahmen zur Förderung von Bildung und Integration ergriffen werden. Durch Neubau und Sanierung sollte eine bauliche Aufwertung erfolgen, benötigt wurden vor allem Angebote für junge Familien und altersgerechtes Wohnen. Um dieses Ziel zu unterstützen, erfolgte im Jahr 2003 die Festlegung zum Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren.

Fachliche Bewertung

Die rechtlichen Voraussetzungen zum Aufheben der Sanierungssatzung liegen vor. Die Sanierungsziele sind weitestgehend erreicht und die Sanierung ist abgeschlossen. Durch Aufwertung bestehender Gebäude und durch Neubauten des flächenmäßig größten Eigentümers GWG wurde das Angebot an Wohnungen insgesamt erhöht, ausdifferenziert und für alle Bevölkerungsgruppen aktiviert. Auch der Anteil an barrierefreien Wohnungen stieg.
Mit dem Treffpunkt Zech besteht ein anerkannter, beliebter und vitaler Treffpunkt für den Ortsteil, der auf vielfältige Weise soziale Arbeit leistet. 
Die Aufwertung öffentlicher Räume, zuletzt durch die Neugestaltung des Spielplatzes am Max-Halbe-Weg durch die GTL, gelang in Teilbereichen.
Zusammenfassend wird empfohlen, das Sanierungsgebiet formal aufzuheben.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen

Keine finanziellen Auswirkungen. 
Die letzten Fördermittel im Sanierungsgebiet VI wurden abgerufen.
Die Abrechnung der Sanierungssatzung ist bereits vollständig erfolgt. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Aufhebung nach § 162 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für das Sanierungsgebiet VI „Soziale Stadt – Lindau-Zech“. 
Anlagen: 
  • Satzung zur Aufhebung
  • Lageplan zur Aufhebung
  • Begründung zur Aufhebungssatzung

Datenstand vom 02.05.2025 11:37 Uhr