Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gebäude der Grenzpolizeiinspektion Lindau (GPI) befinden sich derzeit in der Bregenzer Str. 162a – 164 und 211 – 215 in Lindau, Gemarkung Reutin. Die Gebäude sind auf zwei getrennte Grundstücke verteilt. In der Bregenzer Str. 164 befindet sich das ehemalige Zollhaus (1870 erbaut und 1927 um einen Arkadengang ergänzt), welches u.a. die Dienststellenleitung beherbergt. In den Gebäuden Bregenzer Str. 211 bis 215 befinden sich Büros, Sozialraum, Waffenkammer und Überholhalle sowie eine veraltete Sammelhaftzelle und eine Garage für das Basisfahrzeug.
Das Staatliche Bauamt Kempten wurde nun vom Innenministerium (STMi) und vom Bauministerium (STMB) zur Planung eines Neubaus der Grenzpolizeiinspektion beauftragt.
Der Zustand der Bestandsgebäude ist stark sanierungsbedürftig, die aktuellen Anforderungen an die Räumlichkeiten zur Erfüllung der zahlreichen und speziellen Serviceaufgaben der Grenzpolizei Lindau könnten im Bestand nur mit sehr hohem Aufwand umgesetzt werden und der geforderte Flächenbedarf kann nicht abgebildet werden. Da zudem kein Denkmalschutz auf den Gebäuden liegt, kann für den Entwurf vom kompletten Rückbau der Gebäude und Versiegelungen ausgegangen werden.
Über Mehrfachbeauftragung soll daher ein Entwurf gefunden werden, welcher die besonderen Anforderungen für Polizeibauten berücksichtigt und gleichzeitig einen eigenständigen, städtebaulich prägnanten Baukörper konzipiert, welcher nicht nur zur Adressbildung für die Grenzpolizei dient, sondern gleichzeitig überzeugend den Eingang zur Stadt Lindau und den Eintritt nach Deutschland markiert.
Aufgrund der Vorbildfunktion des staatlichen Bauens gelten die Energieeffizienzanforderungen des Bundes, welche über das GEG hinausgehen.
Allgemeine Gebäudeanforderungen:
- Lage: Die erforderliche Straßenquerung während des Dienstbetriebes soll mit dem Neubau aufgelöst werden, sprich das Dienstgebäude soll auf einem Grundstück angeordnet werden und der nötige Mitarbeiterparkplatz auf dem anderen.
- Geschosse: Als Eingangssituation zu Deutschland wären aus stadtplanerischer Sicht bis zu 5. oberirdische Geschosse möglich
- Ausdehnung: Aufgrund der Nutzungsmehrung im Erdgeschoss wird dieses voraussichtlich die größte Ausdehnung besitzen und kann über den Altbestand hinausgeführt werden, insofern sich die oberen Geschosse gestalterisch davon abheben und eine wesentlich geringere Ausdehnung aufweisen
- Bauliche Gliederung: Städtebaulich wird ein klarer Baukörper ohne Staffelgeschosse gewünscht
- Konstruktionsweise: Zur Umsetzung der Regierungserklärung „Klimaland Bayern“ vom 12.10.2021 soll das staatliche Bauen vorrangig in Holz erfolgen. Aufgrund der wu-Konstruktion im Kellerbereich, der Sicherheitsanforderungen im Erdgeschossbereich und den Brandschutzanforderungen an Aufzug und Erschließung wird eine Hybridbauweise gewünscht und empfohlen. Abweichungen von dieser Vorgabe sind im Hinblick auf die Nachhaltigkeit zu erläutern.
- Fassade: Mit der Regierungserklärung „Klimaland Bayern“ vom 12.10.2021 werden begrünte Gebäudehüllen gefordert, wobei beim polizeilichen Bauen nur die Dachflächen in Frage kommen. Eine sonstige Fassadenbegrünung widerspricht der Forderung, „die Gebäudeform und die Fassade sollen nischenfrei und übersichtlich sein“ (Planungsgrundsätze für Polizeibauten).
- Dachform: Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades auf Polizeihof und Mitarbeiterparkplatz soll ein Ausgleich auf dem Dach durch Retention und/oder Begrünung geschaffen werden.
Die Anordnung von PV-Modulen wird grundsätzlich gefordert. Sollte das auf dem Dach nicht vorgesehen werden, sind Fassadenteile mit PV-Nutzung darzustellen.
- Barrierefreiheit: Alle Bereiche mit Kundenverkehr sind barrierefrei auszuführen, d.h. für die Grenzpolizeiinspektion, dass ein Aufzug mitgeplant werden muss.
Im Zuge der weiteren Vorplanung soll der Auftragnehmer – als besondere Leistung – ein Konzept zur Barrierefreiheit erstellen, welches textlich und grafisch den Vorgaben des Leitfaden Barrierefreies Bauen – Hinweise zum inklusiven Planen von Baumaßnahmen des Bundes folgt.
Das Bauvorhaben wird in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 21.01.2025 von Frau Helmke (Staatliches Bauamt Kempten) näher erläutert.
Lage und übergeordnete Planungen:
Das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1851, Gemarkung Reutin, auf welchem sich die Gebäude mit der Hausnummer 213-215 befinden, liegt nördlich der Bregenzer Str. und grenzt nach Osten direkt an den Grenzfluss Leiblach an. Das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1845/2, auf welchem sich das Gebäude mit der Hausnummer 162a und 164 befindet, grenzt südlich an die Bregenzer Straße an und ist von Wohnbebauung und gewerblichen Nutzungen (Imbiss) umgeben.
Im Norden der Grundstücke grenzt der Bayerische Staatsforst mit dem FFH-Gebiet „Laiblach und Oberreitnauer Ach“ an. Ebenso liegt nördlich, entlang der Laiblach die kartierte Biotopfläche „Gehölzsaum der Laiblach zwischen Hörbranz und der Mündung in den Bodensee“.
Für das Vorhaben muss aufgrund der Nähe zum Natura 2000-Schutzgebiet „FFH-Gebiet 8424-371-01 Leiblach und Oberreitnauer Ach“ eine FFH-Verträglichkeitsabschätzung stattfinden. In dieser ist überschlägig zu klären, ob Erhaltungsziele des Natura 2000-Gebietes betroffen sein können und ob erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele möglich sind. Im Rahmen der FFH-VA sind auch Vorhaben abzuschätzen, die außerhalb bzw. in der Umgebung eines Natura 2000-Gebietes liegen. Die Verträglichkeit eines Projektes im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen (Summationswirkung) ist zu berücksichtigen.
Der Flächennutzungsplan stellt für die Grundstücke der Grenzpolizeiinspektion gemischte Bauflächen dar.
Fachliche Bewertung
Ziel der Stadtplanung ist es, die Neubebauung zuzulassen. Die genannten Rahmenbedingungen und Zielsetzungen für das Gebäude der Grenzpolizeiinspektion sind aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen. Da die geplante Neubebauung auf Grund des erforderlichen Bauvolumens nicht über § 34 BauGB zu begründen ist, muss ein vorhabenbezogener Bebauungsplanes aufgestellt werden. Aus Sicht der Stadtplanung kann der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Neubaus für die Grenzpolizeiinspektion an den Stadtrat empfohlen werden.
Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau
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Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
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Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
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wird im Umweltbericht des Bebauungsplanes analysiert und bewertet
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entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035
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Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadträtin Schäfler erkundigt sich, ob links das große Gebäude und rechts eine Station geplant ist.
Frau Helmke, staatliches Bauamt Kempten, entgegnet, dass rechts ein Container geplant ist, der bei Bedarf aufgestellt wird.
Stadträtin Schäfler merkt an, dass das Gebäude rechts sehr schön ist und möchte wissen, ob es wirklich abgerissen werden muss.
Frau Helmke antwortet, dass das Gebäude keinen Nutzen hat und eine Nutzung nicht darstellbar ist. Zusätzlich benötigt das Straßenbaukonzept Platz. Die Durchfahrt an einem sicherheitsrelevanten Bereich ist ungünstig.
Stadtrat Prof. Dr. Schöffel merkt an, dass ein Gebäude mit einer BGF von 3500 m² ein massiver Bau wird.
Frau Helmke entgegnet, dass das Gebäude nicht über die Baumhöhe geht und die Fläche für die Nutzung wichtig ist.
Stadtrat Kaiser findet es schade um das Gebäude, das geschichtsträchtigen Charakter hat. Er ergänzt, dass das neue Gebäude funktional und eine hohe architektonische Qualität haben muss.
Stadträtin Rundel wundert sich, dass für das Gebäude kein Denkmalschutz besteht. Innen ist das Gebäude nicht zumutbar und den Wunsch nach was Neuem findet sie berechtigt. Da Parkplätze für 40 Fahrzeuge geschaffen werden sollen und hier viel Fläche verbraucht wird, schlägt sie ein Parkdeck vor.
Frau Helmke entgegnet, dass das in die Ausschreibung aufgenommen wird.
Stadtrat Hummler erkundigt sich, ob das gesamte Areal von einer zwei Meter hohen Mauer umgeben sein muss, oder ob auch ein Zaun mit Begrünung möglich wäre.
Frau Helmke antwortet, dass nicht alles eingezäunt wird und der Deich frei bleibt. Der Zaun wird aus Sicherheitsgründen benötigt.
Stadtrat Kaiser erkundigt sich nach Photovoltaikanlagen. Auch an den Fassaden wären PV-Anlagen interessant. Diese könnten an das Netz der GWG angebunden werden.
Frau Helmke entgegnet, dass das mit den Entwürfen untersucht wird.
OB Dr. Alfons merkt an, dass es sich um einen besonderen Ort, sowohl von der Lage, als auch baulich, handelt. Sie findet es gut, wenn dies in den weiteren Planungen aufgenommen wird.
Stadtrat Bandte bittet darum, die Kastanie mitaufzunehmen und wenn möglich zu halten.
Frau Helmke antwortet, dass dies in den Wettbewerb mit den Architekten miteingenommen wird.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, für die aus einem Wettbewerbsverfahren (Mehrfachbeauftragung) hervorgehende Planung eines “Neubaus für die Grenzpolizeiinspektion” die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Kaiser ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Dokumente
Anlage 1 Luftbild mit FFH-Gebiet (.pdf)
Anlage 2 FNP Ausschnitt (.pdf)
Anlage 3 voraussichtlicher Geltungsbereich vBP (.pdf)
Datenstand vom 27.02.2025 09:47 Uhr