Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Hauptausschusses, 25.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die LTK GmbH erarbeitet derzeit gemeinsam mit dem Lindauer Standesamt ein Konzept für „Standesamtliche Trauungen im Mangturm“. Die Trauung soll in der Turmstube des Mangturms stattfinden. Hierfür soll der Mangturm als Trauungsort gewidmet werden.
Fachliche Bewertung
Jeder standesamtliche Trauungsort muss in Bayern durch einen förmlichen Verwaltungsakt gewidmet werden. Dabei sind neben § 14 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes die entsprechenden Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 01.09.2009 maßgebend für die Auswahl und Gestaltung der Trauungsorte.
Demnach muss der Ort für eine Trauung geeignet sein, d.h. einen würdevollen Rahmen für eine Eheschließung bieten und dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung ermöglichen.
Das zuständige Standesamt muss dem Widmungsakt zustimmen und bewirkt damit die Wirksamkeit für die Zukunft. Die untere Aufsicht ist außerdem in die Widmung einzubeziehen.
Der „Mangturm“ bietet ein schönes attraktives Ambiente für Hochzeiten.
Die untere Aufsichtsbehörde, Landratsamt Lindau (B), steht der neuen Trauungsmöglichkeit positiv gegenüber und hat ihre Zustimmung signalisiert.
Die notwendige vertragliche Ausgestaltung der vorgesehenen Trauungsörtlichkeiten mit der LTK GmbH ist Aufgabe des Standesamtes Lindau (Bodensee). Hier ist u.a. auch die Miete zu regeln, die die Eheschließenden bei Inanspruchnahme zu bezahlen haben.
Zur Rechtsklarheit wird dieser Widmungsakt mit der Widmung aller bisherigen Trauungsorte verbunden.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Hübler möchte wissen, was man sich von einem weiteren Ort für Trauungen verspricht, wenn die zeitlichen Ressourcen der Standesbeamten nicht vorhanden sind.
Frau Maucher, Leiterin Bürger- und Ordnungsamt, erklärt, dass vor geraumer Zeit auch der Pulverturm als Ort für Trauungen hinzugenommen wurde und auch hier keine weiteren Standesbeamten hinzugenommen worden sind. Eventuell besteht künftig die Möglichkeit, dass Trauungen parallel in der Verwaltung und im Pulverturm angeboten werden.
Stadtrat Hummler teilt mit, dass bei Trauungen oft ältere Gäste dabei sind und diese nur schwierig den Trausaal im Mangturm erreichen können. Weiterhin könnte es sein, dass es Auflagen geben könnte, dass der Mangturm behindertengerecht umgebaut werden muss.
Frau Maucher teilt mit, dass bei Gesprächen mit den Brautleuten darauf hingewiesen wird, dass der Mangturm nicht barrierefrei ist.
Stadtrat Freiberg befürwortet, dass Trauungen im Mangturm angeboten werden. So ist das Angebot für die Brautpaare größer und jedes Paar kann selber entscheiden, für welchen Ort es sich entscheidet.
Herr Hummler teilt mit, dass das Angebot in Ordnung ist, so lange keine baulichen Auflagen auferlegt werden. Sobald Auflagen auferlegt werden, darf der Mangturm nicht mehr als Ort für Trauungen angeboten werden.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons teilt mit, dass Investitionen nicht ohne Zustimmung von dem Stadtrat vorgenommen werden können.
Stadtrat Reich möchte wissen, wie der Ablauf ist, wenn an verschieden Orten gleichzeitig die Trauungen stattfinden sollen.
Frau Maucher erklärt, dass eventuell feste Tage für Trauungen an den verschieden Orten für Trauungen angeboten werden können. Diese Trauungen auf der Insel können sich positiv für die umliegenden Gastronomen auswirken.
Die Verkehrssicherheit wurde von der LTK geprüft, gerne kann hier aber nochmals nachgefragt werden.
Beschluss
Die Stadt Lindau (Bodensee) beschließt, dass im Stadtgebiet Lindau (Bodensee) folgende Trauungsorte für Trauungen gewidmet werden:
- Büroräume des Standesamtes Lindau (Bodensee), Bregenzer Str. 12
- Sitzungssaal im Hauptgebäude der Stadtverwaltung Lindau (Bodensee), Bregenzer Str. 6, EG
- Sitzungssäle des Alten Rathauses auf der Lindauer Insel, Bismarckplatz 4
- Pulverturm, Uferweg 15
- Mangturm, Hafenplatz 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2025 09:59 Uhr