Parken ab Oktober 2021/2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates, 10.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 13. Sitzung des Stadtrates 10.11.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Ausklingen der touristischen Hochsaison während des Kampagnenjahres 2021 gilt es angesichts verschiedener neuer Entwicklungen im Bereich „Parken“ - genannt seien exemplarisch der Bürgerbeteiligungsprozess zum Karl-Bever-Platz, das Ende der Gartenschau, die Beschlussfassung zum Bau der Mittelschule Reutin -  aus den gewonnenen Erfahrungen und den anstehenden Veränderungen erneut einen Blick auf das Thema Parken zu richten:

  1. Weiteranmietung / Herrichtung von PKW-Stellplätzen

I.         Weitere Anmietung P2 „Vier-Linden-Quartier“ 

1.     Sachverhalt
 
Ein Teil des Geländes „Vier-Linden-Quartier“ wurde im Frühjahr 2020 durch die Stadt als Parkplatz P2 mit ca. 280 Stellplätzen hergerichtet und seitdem als Auffangparkplatz für Touristen genutzt, nachdem die Parkflächen auf der Hinteren Insel größtenteils als Gartenschaugelände dienten. 
Die Vermieterin der Fläche, I+R, ist bereit, diesen Stellplatz über die bisher vereinbarte Laufzeit bis 31.10.2021 weiter an die Stadt zu vermieten, solange sie selbst nicht mit dem dort geplanten Bau von Wohnungen beginnt. Dies wird voraussichtlich nicht vor Juli, evtl. auch erst im Herbst 2022 der Fall sein. 
 
2.     Fachliche Bewertung
 
Der Parkplatz P2 hat sich in Kombination mit dem Parkplatz Blauwiese P1 und dem ab dort fahrenden Bus-Shuttle bewährt; der P2 wird sowohl von Tagesgästen als auch von Übernachtungsgästen genutzt, die dort bis zu vier Tage stehen dürfen. Alternative Parkflächen, etwa auf dem Bauhofgelände, konnten bisher nicht errichtet werden. 
 
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, den Parkplatz zu den bisherigen Konditionen anzumieten, jedoch diesmal unbefristet mit einer beidseitigen ordentlichen Kündigungsfrist von einem Monat, die I+R wünscht, um flexibel auf einen möglichen Baubeginn reagieren zu können. Auch der Stadt wäre es damit möglich, kurzfristig den Parkplatz aufzugeben, sobald eine alternative Parkfläche hergestellt ist. 
 
3.     Beschlussvorschlag
 
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag zur Anmietung des P2 „Vier-Linden-Quartiers“ zu den bisherigen Konditionen verlängert wurde. Er kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

II.         Bauhof-Gelände: Herstellung eines Interims-Parkplatzes 

  1. Sachverhalt

Wie bereits oben dargelegt wird voraussichtlich spätestens im Frühherbst 2022 der P2 „Vier-Linden-Quartier“ wegfallen; unter Umständen auch schon vorher. Ebenso ist voraussichtlich im Herbst 2022 / Frühjahr 2023 mit dem Wegfall, zumindest in großen Teilen, des Parkplatzes P1 Blauwiese im Zuge des Mittelschulbaus sowie gegebenenfalls mit dem Bau des Parkhauses am P3 Karl-Bever-Platz zu rechnen. Vor diesem Hintergrund sind für diese beiden P&R-Anlagen Ersatzparkmöglichkeiten zu schaffen.

2.     Fachliche Bewertung

Hierfür bietet sich die bisherige Bauhoffläche an, nachdem die GTL nun in ihr neues Gebäude umgezogen sind und die bisherigen Bauhofgebäude samt der umliegenden Flächen bald nicht mehr in Gebrauch sind. Hier könnte ein inselnaher Auffangparkplatz geschaffen werden, der fußläufig auf kurzem Weg zur Insel liegt. Die Laufzeit für die in etwa 1,1 km lange Strecke vom ehemaligen Bauhof bis zur Altstadt (Heidenmauer) beträgt ca. 15 Minuten. Der Parkplatz könnte während der Hauptsaison als attraktiver P&R-Parkplatz zusätzlich auch wieder mit einem Shuttlebus angebunden werden (allerdings nicht mit Gelenkbus). Die Zufahrt zum Parkplatz könnte auch über den Herbergsweg erfolgen, um bewohnte Gebäude entlang des Bleicheweges bestmöglich vor Immissionen zu schützen; evtl. kommt auch ein Ringverkehr zur Ausführung (Einfahrt Herbergsweg, Ausfahrt Bleicheweg).

Ohne Abriss der bestehenden Gebäude wäre eine Errichtung von ca. 220 Stellplätzen möglich. Eine bereits durchgeführte immissionsschutzrechtliche Überprüfung hat insofern keine Bedenken ergeben. Vor dem Hintergrund des anstehenden Wegfalls des aktuellen P2 „Vier-Linden-Quartier“ mit 280 Stellplätzen und dem Wegfall des P1 Blauwiese ab voraussichtlich Herbst 2022 / Frühjahr 2023 erscheint es jedoch ggf. geboten, auf dieser Fläche mehr Stellplätze unterzubringen. 

Um etwa 450 Stellplätze herstellen zu können, wäre der vorgezogene Abriss der Gebäude und die Schaffung eines geeigneten Untergrunds notwendig. Diese Arbeiten würden einige Monate Zeit in Anspruch nehmen. In der Zwischenzeit könnte der P2 „Vier-Linden-Quartier“ weiter genutzt werden. Die erweiterte immissionsschutzrechtliche Überprüfung ergab, dass der Betrieb während des Tagzeitraumes bis 22.00 Uhr uneingeschränkt möglich wäre. Während des Nachtzeitraumes müssten Ein-/Ausfahrten unterbunden werden. Lediglich an max. 10 seltenen Störereignissen pro Jahr wären Nutzungen (max. 416 Stellplätze) auch im Nachtzeitraum möglich (z.B. einzelne besondere Veranstaltungstage oder an der Hafenweihnacht). 

Am 11.Oktober 2021 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung auf dem Bauhofgelände statt. Hier wurden angesichts des zu erwartenden Verkehrs Bedenken bezüglich der Leistungsfähigkeit der umliegenden Straßen geäußert. Dies könne zu Rückstaus in den betroffenen Straßen führen. Ebenso wurden Befürchtungen geäußert, dass die verschiedenen Verkehrsteilnehmer – Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer – auf den umliegenden Straßen aufgrund zu großer Verkehrsteilnehmerzahlen in Konflikt geraten könnten. Durch das in dem Bereich vorhandene Gewerbe sei die Straße zudem bereits mit LKW-Verkehr belastet. Falls es zu einem Shuttlebus-Einsatz käme, wurde von Bewohnern geäußert, dass auch dieser zu Geräuschbelästigungen führen könnte. Es wurde seitens der Bewohner/innen gewünscht, dass der Parkplatz eingegrünt werden möge.

Die Verwaltung hat hinsichtlich der Bleichekreuzung insofern eine verkehrsrechtliche Untersuchung durch das Büro Besch & Partner vornehmen lassen. Aufbauend auf den Berechnungen für die neue Lichtsignalanlage an der Bleichekreuzung kommt das Büro bei einer Zufahrt über den Herbergsweg und einer Abfahrt über den Bleicheweg und die Bleichekreuzung zu dem Ergebnis, dass sich alle Verkehrsströme mit ausreichender Qualität abführen lassen, wenn die Grünphase in der Nebenrichtung im Bleicheweg um 3 Sekunden verlängert wird.
Eine Verkehrszunahme während der für einen Übergangszeitraum geplanten Ausweisung dieses Parkplatzes lässt sich leider nicht vermeiden. Evtl. Änderungen in der Verkehrszu- oder abführung über die Achstraße und Reutiner Straße würden zu einer deutlich höheren Mehrbelastung anderer Anwohnerbereiche im untergeordneten Netz führen, weswegen hiervon abgesehen wird. Ein Konflikt aufgrund zu großer Verkehrsteilnehmerzahlen der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmergruppen Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer wird nicht erwartet. Auf Grund des Wegzuges des Bauhofes ist im Übrigen im Gegenzug auch bereits eine Vielzahl täglicher Fahrzeugbewegungen weggefallen.

Die bauliche Umsetzung würde erst 2022 erfolgen. Für die kleine Variante ohne Abriss werden Haushaltsmittel in Höhe von ca. 100.000 Euro brutto benötigt. Die große Variante inkl. Abriss kostet ca. 500-600.000 Euro brutto (ohne gesondert zu kalkulierende Abbruchkosten).

Für 2022 ist keine Shuttle-Anbindung angedacht. Zunächst sollte einmal abgewartet werden, wie der Parkplatz angenommen wird. Für Großveranstaltungen wie Jahrmarkt oder Hafenweihnacht kann ein Shuttle ggf. gesondert beauftragt werden. Ob ab 2023 dauerhaft eine Shuttle-Anbindung zweck-/verhältnismäßig ist, ist zu gegebener Zeit zu prüfen. Ab Inbetriebnahme des Parkplatzes werden -ohne Shuttle- folgende Parkgebühren vorgeschlagen: Tageskarte 5 Euro, Höchstparkdauer: max. 4 Tage (vglb. zuletzt P1/P2).

3.     Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat beschließt die schnellstmögliche Errichtung des großen Bauhof-Parkplatzes mit ca. 450 Stellplätzen (inklusive Abriss der Gebäude) bis ca. Ende Juli 2022.
  2. Die Parkgebühr für die Tageskarte wird auf 5 Euro festgelegt (Höchstparkdauer: max. 4 Tage).


III.         Hintere Insel: Nutzung der nach der Gartenschau frei werdenden Flächen 
 
1.     Sachverhalt

Auf dem ehemaligen Großparkplatz P5 befinden sich derzeit noch ca. 110 Stellplätze. Auf diesen gilt zwischen 8 und 20 Uhr Parkgebührenpflicht und eine Höchstparkdauer von 2 Stunden. Bewohner der Hinteren Insel mit Sonderparkrecht (SPR) können dort unbegrenzt parken, ebenso wie Beschäftigte der Hinteren Insel, die eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragt haben. 
 
Seitens der Freien Bürger liegt ein Antrag vom 03.04.2021 vor, wonach das Gelände der Gartenschau Bewohnern und Beschäftigen der Insel sowie Hotelgästen (= Über-nachtungsgästen) als Parkplatz dienen soll. 
 
2.     Fachliche Bewertung
 
  1. Schaffung einer Quartiersparkierungsanlage für Bewohner und Beschäftigte der Insel
Auf Basis des im Bauausschuss am 20.10.2021 bereits vorgestellten  groben Nach-nutzungskonzeptes für das Gartenschaugelände wird vorgeschlagen, über die dort heute noch vorhandenen ca. 110 Stellplätze hinaus vorübergehend nochmals weitere Parkplätze zu schaffen. Von diesen 110 Stellplätzen fallen voraussichtlich noch ca. 40 Stellplätze für die geplante Erweiterung der „Lindau Move e.V.“-Skateranlage weg, so dass dort lediglich ca. 70 Stellplätze verbleiben würden.

Vor dem Hintergrund der ggf. anstehenden Bebauung des Karl-Bever-Platzes und dem damit einhergehenden vorrübergehenden Wegfall der dortigen Parkplätze scheint die Schaffung eines Ersatzes für sämtliche Inselbewohner und Inselbeschäftigte auf der Hinteren Insel als vorübergehende Lösung fachlich sinnvoll. Der derzeitige Bedarf stellt sich wie folgt dar: 

  1. Jahresparkkarten am Karl-Bever-Platz

Für den Karl-Bever-Platz sind derzeit 137 Jahreskarten für Bewohner mit Hauptwohnsitz à 60 Euro und 168 Jahreskarten für die Allgemeinheit (Beschäftigte, Bewohner mit Zweitwohnsitz, Dritte) à 250 Euro im Umlauf, wobei man davon ausgehen muss, dass letztere hauptsächlich von Beschäftigten genutzt werden. Auf der Hinteren Insel könnte für diesen Personenkreis ein Ersatz geschaffen werden, der mit den bisherigen Nutzern geteilt werden müsste. 

  1. Parkrechte auf der Hinteren Insel

2020 wurden 39 SPR für Bewohner und 2021 (Stand 31.08.) 31 SPR ausgegeben. Für Beschäftigte und Bewohner mit Zweitwohnsitz wurden 72 Ausnahmegenehmigungen im Jahr 2020 und 50 im Jahr 2021 (Stand 31.08.) erteilt.

  1. Schrankenparkplatz – „Quartiersgarage“

Es würde sich also summarisch um ca. 410 Parkberechtigte für Inselbewohner und Inselbeschäftige handeln, die auf der Hinteren Insel Platz finden müssten, wobei nicht davon auszugehen ist, dass maximal 340 Stellplätze (bei dann noch 70 vorhandenen Stellplätzen) geschaffen werden müssten. Ein Teil der vorgenannten 168 Parkkarten am P3 wird auch von Anliegern des Bereichs Aeschacher Ufer gekauft, die dann zukünftig in die Bereiche Hasenweidweg / Aeschacher Ufer ausweichen müssen. Des Weiteren ist auch hier das Mischprinzip zu berücksichtigen, dass Bewohner von der Insel zur Arbeit wegfahren, während Beschäftigte zur Arbeit auf die Insel fahren und umgekehrt.
Die Gewährleistung dieses Mischprinzips spricht für eine grundsätzliche Beschränkung dieser Parkplätze für Bewohner und Beschäftigte. Beschränkt man die Parkplätze größtenteils auf diese Nutzergruppen, ist zudem kein Parksuchverkehr auf der Hinteren Insel zu erwarten, was aus Sicht der Mobilitätsplanung und der Straßenverkehrsbehörde zwingend zu vermeiden ist. Dies könnte am besten durch einen reservierten Bereich hinter einer Schrankenanlage erreicht werden; damit würde vorab eine Art „Quartiersgarage“ geschaffen. Auf dem Parkplatz könnten entsprechend der anliegenden Planung ca. 245 Parkplätze innerhalb einer Schrankenanlage vorgesehen werden.

  1. Schaffung bzw. Beibehaltung einiger Kurzzeitparkplätze 

Wie im Plan abgebildet, sollten auch wiederum ca. 30 Kurzzeitparkplätze außerhalb der „Quartiersgarage“ für Besucher der Einrichtungen der Hinteren Insel (IHK, VHS, Ärzte...) mit einer Höchstparkdauer von vier Stunden vorgehalten werden. Hier durfte man zuletzt noch maximal zwei Stunden parken; seitens der IHK und der VHS wurde angeregt, die Parkdauer bedarfsgerecht zu verlängern. Die Kurzzeitparkplätze waren bisher von 8-20 Uhr gebührenpflichtig; dies kann so beibehalten werden. (Zur Info: Im Parkhaus Inselhalle besteht Gebührenpflicht bis 23.00 Uhr. Im gesamten Inselkern ist mittlerweile ab 18.00 Uhr nur noch Bewohnerparken zulässig. Auf den 30/90 Min.-Parkplätzen am Bahnhof besteht die Gebührenpflicht ebenfalls bis 20 Uhr.)

  1. Übernachtungsgäste 

Aus Sicht der Verwaltung sollten Übernachtungsgäste den Bewohnern und Beschäftigten der Insel an dieser Stelle keine Konkurrenz machen und zudem keinen touristischen Suchverkehr auf die Hintere Insel auslösen. Für sie besteht die Möglichkeit, im Inselhallenparkhaus zu parken oder auf dem P2 „Vier-Linden-Quartier“ bzw. dem zukünftigen Bauhofgelände. Manche Hotels haben im Übrigen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf dem ehemaligen Biergartengelände auf der Hinteren Insel einige der dortigen 31 beschrankten Parkplätze anzumieten, die sie an ihre Gäste weiter reichen können. 
  1. Gebührenstruktur

Bisher konnten Bewohner ein SPR für 30 Euro erhalten und zusätzlich am Karl-Bever-Platz eine Jahreskarte für 60 Euro erwerben. Vor dem Hintergrund, dass es sich um eine „private Quartiersanlage“ handeln wird, die nicht mehr mit Touristen geteilt werden müsste, jedoch trotzdem keine Garantie auf einen Stellplatz besteht, wäre ein höherer Preis als 60 Euro durchaus gerechtfertigt und vertretbar. Vorgeschlagen werden 90 Euro / Jahr für die zusätzliche Nutzungsmöglichkeit der Quartiersgarage Hintere Insel. Ausschließlich die Bewohner der Hinteren Insel sind von der Zahlungspflicht in Höhe von 90 Euro / Jahr für die Nutzung der Quartiersgarage befreit, da es sich für diese um ihren nächstmöglichen Bewohnerstellplatz handelt und deren Bewohnerparkrecht auch nur auf der Hinteren Insel gültig ist. Für sie sollte der Preis daher einheitlich weiterhin 30 Euro /Jahr betragen. Die übrigen Berechtigten der vorderen Insel können dann zusätzlich gegen Zahlung von 90 Euro eine Zufahrtskarte für die Quartiersgarage erwerben. Ausnahmegenehmigungen für Beschäftigte würden aktuell weiterhin zu einer Gebühr von 250 Euro / Jahr erteilt werden.


3.     Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat beschließt die Schaffung der Quartiersgarage auf der Hinteren Insel gemäß dem Nachnutzungskonzept (siehe Plan in der Anlage) bis zum Beginn der beabsichtigen baulichen Entwicklung gemäß Rahmenplan.

  1. Der Antrag der Freien Bürger auf Berücksichtigung von Hotel-/Übernachtungsgästen auf diesen Flächen wird abgelehnt.

  1. Der Stadtrat beschließt, dass die Nutzung der Quartiersgarage ausschließlich auf Bewohner und Beschäftigte beschränkt wird. 

  1. Bewohner der Hinteren Insel erhalten eine Zufahrtskarte für die Quartiersgarage mit der Bewohnerparkkarte für 30 Euro/Jahr. Alle anderen Inhaber einer Bewohnerparkkarte (restliche Insel) erhalten nur gegen zusätzliche Zahlung von 90 Euro/Jahr eine Zufahrtskarte zur Quartiersgarage. Bei allen Parkvorgängen ist die Bewohnerparkkarte im Fahrzeug sichtbar auszulegen. 

  1. Parkmöglichkeiten für LANGZEITPARKER und WOHMOBILE

Hartplatz Zech – zunächst Fortbetrieb – Weitere Anmietung der Zufahrt über das Rhomberg-Gelände 
  
1.     Sachverhalt

Seit Mai 2021 wird der Hartplatz in Zech als Wohnmobilstellplatz (max. 24 Std.) und Kfz-Stellplatz für längere Parkdauern von bis zu zwei Wochen genutzt. Dies war angesichts der im Jahr 2021 stattfindenden Gartenschau so beschlossen worden, nachdem sich die im Jahr 2020 entlang der Eichwaldstraße ausgewiesenen Wohnmobilstellplätze nicht bewährt hatten – bei der Stadtverwaltung gingen zahlreiche Beschwerden über Wohnmobilisten ein, die sich auf der Straße mit ihrem Mobiliar ausbreiteten, ihr Schmutzwasser auf der Straße abließen und trotz Dixie-Toilette ihre Notdurft in den umliegenden Gebüschen verrichteten. 
 
Der Hartplatz ist seit Mai 2021 in Betrieb. Im Vorfeld wurden über die Bürgerzeitung Zecher Bürger/innen aufgefordert, etwaige Bedenken und Befürchtungen bezüglich der Einrichtung des Parkplatzes zu äußern. Auf diese Bedenken wurde seitens der Stadt, ebenfalls in der Bürgerzeitung, gesammelt eingegangen. 
 
Der Parkplatz wird über das Betriebsgelände der Fa. Rhomberg erschlossen und verfügt und über 2 Dixie-Toiletten. Zudem wurde am einzig möglichen Standort mit Kanalanschluss in unmittelbarer Nähe ohne erheblichem Herstellungsaufwand eine Schmutzwasserschüttstelle neben die Zufahrt zum Parkplatz vor den Jugendtreff „Fresh“ vorgesehen. Bei einem  Ortstermin mit der städtischen Jugendarbeit und der Abteilung Abwasserwirtschaft im September dieses Jahres wurde festgestellt, dass immer wieder auftretende Geruchsbelästigungen in den Innenräumen des Jugendtreffhauses nicht sicher und dauerhaft behoben werden können, da die Konstruktion des zusammen genutzten Kanals offenbar Schwierigkeiten bereitet.

In der Folge wurden seitens der Stadtverwaltung zwei weitere mögliche Standorte für eine Schüttstelle untersucht, ebenso wie die Möglichkeit einer „mobilen“ Schüttstelle. Die Vor- und Nachteile seien hier in Kürze dargestellt:

  1. Beschaffung einer mobilen Schüttstelle für Chemietoiletten (auf dem Hartplatz)
Vorteil:         - im Bedarfsfall auch anderweitig nutzbar                        
Nachteile:         - mangels Kanal keine Möglichkeit zur Grauwasserentleerung  
- mangels Wasserleitung keine Frischwasserentnahme möglich
- Kosten: Container-Systembau, ca. 10-20.000 Euro
- regelmäßig anfallende Entsorgungskosten
                 
  1. Schüttstelle bei der GTL in der Robert-Bosch-Str. vor der Kläranlage
Vorteil:         - dauerhaft nutzbar
               - nicht störend (Verkehr, Emissionen)
               - verkehrsgünstige Lage nahe Autobahn
- vertretbarer baulicher Aufwand
Nachteile:        - nicht unmittelbar am Parkplatz
                 - keine direkte Anfahrt vom Hartplatz Zech möglich ; ggf. womöglich                                       entgegen Beschilderung Anfahrt durchs Wohngebiet in Zech                                              - Kosten: ca. 15-20.000 Euro.

  1. Schüttstelle auf dem Hartplatz Zech 
Der Verein TSG Zech hat sich gegenüber der Stadtverwaltung sehr positiv gegenüber einem Weiterbetrieb des Hartplatzes geäußert. Es könnte auch ein Schmutzwasseranschluss vom Kanal im Geh-/ Radweg zum Hartplatz ins Vereinsgelände gelegt werden. 

Vorteile:         - direkt auf dem Platz gelegen. Daher wahrscheinlich bessere Annahme.
  • weniger Verkehr zirkuliert durch Lindau.
Nachteile:        - Kosten ca. 30.000 Euro

4)         Rückführung der Schüttstelle an den Parkplatz P1Blauwiese 
Vorteile:         - Schmutzwasserentsorgung gewährleistet
Nachteile:         - Verlust von Pkw-Stellplätzen mit attraktiver Shuttleanbindung 
- wegen Bau Mittelschule zunächst ggf. vielleicht nur Interimslösung 
 für 1 Jahr
 
Ansonsten erreichten die Stadtverwaltung keinerlei Beschwerden mit Ausnahme von einer Situation zu Beginn der Inbetriebnahme, als eine nicht sesshafte Großfamilie einen „Nothalt“ mit 15 Gespannen auf dem Platz eingelegte, während eines der Fahrzeuge repariert werden musste. Hier kam es zu Müllproblemen, die sich aber mit Wegfahrt der Familie erledigten. Seither lief der Betrieb reibungslos. Dies ergaben Ende Juli sowohl Nachfragen bei einem Vertreter des Treffpunktes Zech als auch Rücksprachen mit Verantwortlichen bei der Fa. Rhomberg. Die im Vorfeld im Rahmen der Bürgerinformation geäußerten Befürchtungen scheinen sich nicht bewahrheitet zu haben. 

Gleichwohl hat die Verwaltung Ende August bei 125 Haushalten im unmittelbaren Umfeld des Hartplatzes eine schriftliche Bürgerbefragung mit Angebot eines gemeinsamen Vor-Ort-Gespräches durchgeführt. Zum Ortstermin kamen sechs Bürger, weitere sieben Bürger gaben ihre Stellungnamen schriftlich ab. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der eigentliche Betrieb des Parkplatzes überwiegend als nicht besonders störend eingestuft wurde. Wiederholter Kritikpunkt war ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Wohnmobile in der Immanuel-Kant-Straße feststellbar, was auf eine unzureichende Beschilderung an der Einfahrt in der Bregenzer Straße zurückgeführt wird. Vereinzelt wurde moniert, dass der Schottergrund zu hörbaren Fahrgeräusche führe. Es gab ebenfalls einige wenige Rückmeldungen, dass teilweise auch Fahrzeugbewegungen nachts stattfänden. Des Weiteren wurden auch dahingehend Bedenken geäußert, dass sich durch die Verlängerung nach und nach eine Verfestigung / Dauerlösung herauskristallisieren könnte. 

Im Falle einer Nutzungsverlängerung müsste daher aus Sicht der Verwaltung in jedem Fall eine Verbesserung der Hinweisbeschilderung an der Einfahrt zum Parkplatz vorgenommen und auch ein Verbot der Durchfahrt für Wohnmobile durch das nördliche Zech geprüft werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass in dieser Vorlage nicht über die dauerhafte Nutzung des Hartplatzes Zech entschieden werden soll. Wie der Hartplatz Zech dauerhaft genutzt bzw. gestaltet wird, ist den Verfahren der Bauverwaltung im Hinblick auf Weiterentwicklungsplanungen der Fa. Rhomberg zum Kunert-Gelände und der Behandlung des Antrages von Stadtrat Strauß auf Errichtung eines Bürgerparks vorbehalten. Näheres wird unter Punkt 2. „Fachliche Bewertung“ ausgeführt. 
 
2.     Fachliche Bewertung

In den kommenden Jahren ist auf Grund der baubedingt „dynamischen“ Parkplatzsituation (vgl. Stadtratsbeschlüsse zum Bürgerbeteiligungsprozess Karl-Bever-Platz (evtl. Bau eines Parkhauses Karl-Bever-Platz) und zum Bau einer Mittelschule auf dem Parkplatz Blauwiese vom Juli 2021, absehbarer Wegfall des Parkplatzes „Vier-Linden-Quartier“, Entwicklungen am Reutiner Bahnhof) immer wieder zu erwarten, dass Parkplatzengpässe entstehen. Vor dem Hintergrund könnte der Hartplatz Zech als Ausweichparkplatz für Wohnmobilstellplätze und Langzeitparker dienen. 

Es besteht aus Sicht der Verwaltung – losgelöst vom Angebot der während der Sommermonate ohnehin meist ausgebuchten Lindauer Campingplätze – ein zusätzlicher Bedarf für offizielle Wohnmobilstellplätze für Kurzzeitbesucher Lindaus. Wenn diese nicht angeboten werden, wäre die Konsequenz, dass Wohnmobile in den Wohngebieten parken und dort letztlich Anwohnern die Stellplätze streitig machen. Wie bekannt, sind die Zulassungszahlen von Wohnmobilen seit Corona auch noch deutlich angestiegen. 

Der Hartplatz Zech wurde in der Saison 2021 sehr gut angenommen, sowohl von Langzeitparkern mit Pkws als auch von Wohnmobilisten – Ende September 2021 lagen die Einnahmen für Wohnmobile bereits bei rund 43.000 Euro. Die Pkw-Einnahmen lagen bei rund 14.000 Euro. Bei Aufzeichnungen konnte festgestellt werden, dass in den Sommermonaten in Spitzenzeiten bis zu 30 Wohnmobile und 45 Kfz standen. Das Langzeitparkangebot wurde folglich ebenfalls gut genutzt und hat den Vorteil, dass es Wohngebiete entlastet und gleichzeitig gerade mehrtägig verreisenden Radfahrern eine gute Abstellmöglichkeit bietet.

Der für die Wohnmobile ausgewiesene Bereich war teilweise fast zu knapp bemessen. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, bei einem Weiterbetrieb den Bereich für die Wohnmobile von 32 auf ca. 40 (= eine zusätzliche Reihe gegenüber der Bestandsachse) zu erhöhen.

Der vorübergehende Weiterbetrieb stünde auch einer mittelfristigen Nutzung als Grünanlage, wie von Stadtrat Strauß beantragt, nicht entgegen, weil die entsprechenden Planungen ohnehin eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen würden, sofern sich der Bauauschuss bzw. Stadtrat hierzu entschließen sollte.

Aus stadtplanerischer Sicht ist die künftige Nutzung des Hartplatzes Zech nicht von der Betrachtung einer künftigen Nutzung des ehemaligen Kuhnert-Areals zu trennen. Sollte eine andere Nutzung des Kunert-Areals vom Stadtrat mittelfristig in Betracht gezogen werden, schlägt die Bauverwaltung zur Vorbereitung dieser Entwicklung eine entsprechende Bürgerbeteiligung unter Einbeziehung des Hartplatzes Zech vor. Sollten die Flächen des Kunert-Areals nicht entwickelt werden, so sollte aus Sicht der Bauverwaltung aber auch für isolierte Frage der Nachnutzung des Hartplatzes Zech eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden.

Die Frage über die künftige Entwicklung des Gesamtareals ist maßgeblich von der Frage des Gewerbeflächenbedarfs in Lindau abhängig. Eine diesbezügliche Untersuchung läuft bereits, die Ergebnisse werden aber erst bis Ende des Jahres erwartet. Die Erstellung eines Konzeptes für den Hartplatz Zech wird dann entsprechende Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere, wenn das ehemalige Kunert-Areal überplant werden soll. Eine vorübergehende Nachnutzung des Hartplatzes Zech behindert aus planerischer Sicht den Prozess zur Entwicklung des Gesamtareals aber nicht, weshalb der Hartplatz Zech solange als notwendiger Auffangparkplatz für PKW und Wohnmobile genutzt werden kann.

3.     Handlungsmöglichkeiten

  1. Die Fa. Rhomberg ist bereit, die bisher bis 31.10.2021 befristete Zufahrtsmöglichkeit über ihr Gelände zu den gleichen Konditionen wie zuletzt weiterhin an die Stadt zu vermieten, allerdings unbefristet mit einem beidseitigem Kündigungsrecht von einem Monat. Sollte der Parkplatz weiterbetrieben werden, empfiehlt die Verwaltung die Verlegung der Schüttstelle an eine der genannten Stellen. Ferner empfiehlt die Verwaltung, den Bereich der Wohnmobilstellplätze für ca. 40 Wohnmobile zu erweitern.

  1. Alternativ wären die Wohnmobile wieder an der Blauwiese unterzubringen, was jedoch einen erheblichen Wegfall an Pkw-Stellplätzen (ca. 60 – 100 je nach Andrang / Ausbreitung), mit sich bringen würde, der sich zu touristischen Spitzenzeiten negativ bemerkbar machen kann. Während des Baus der Mittelschule wäre dort ggf. mit baubedingten Einschränkungen zu rechnen (Lärm/Schmutz).
 
4.     Beschlussvorschlag
 
Der Beschlussvorschlag ergibt sich aus der Diskussion.


  1. Weitere Regelungen für PKW-Stellplätze


I.         Erweiterung der Bewohnerparkzonen im Inselkern tagsüber

1.     Sachverhalt

Wie schon in der Stadtratsvorlage am 19.01.2021 vorgeschlagen und seinerzeit abgelehnt (vgl. https://www.stadtlindau.de/media/custom/2715_4365_1.PDF?1613730421 , vgl. Seite 4, aa), könnte der Inselkern ab Barfüßerplatz auch tagsüber ausschließlich für Bewohner zur Verfügung gestellt werden. Einen dahingehenden Antrag hat auch die Bunte Liste mit Datum vom 02.11.2021 gestellt. Wie schon in den Vorjahren kamen aufgrund der ganztägig hohen Auslastung auch heuer wieder Klagen – jedoch in noch größerem Umfang - von Bewohnern der Insel, im Inselkern vor 18.00 Uhr (Beginn der nächtlichen Bewohnerparkzone) kaum bzw. erst nach langer Suche einen Parkplatz zu finden. Wenn die Parkplätze im Inselkern (nur) ab Barfüßerplatz auch tagsüber gesperrt würden, ist darauf hinzuweisen, das sich die Bewohner diese ohnehin / weiterhin noch mit erteilten Parkkarten für den dortigen Bereich teilen müssten (z.B. soziale Dienste, Handwerker, berechtigte Gewerbetreibende). Jedoch würde sich die Parksituation für Bewohner sicherlich dennoch deutlich entspannen. Derzeit stehen im Inselkern tagsüber 364 Parkplätze zur Verfügung, welche ab 18 Uhr ausschließlich für Bewohner mit Sonderparkrecht vorbehalten sind. Tagsüber würden dann ggf. 170 Parkplätze ausschließlich für Bewohner mit Sonderparkrecht und sonstige Inhaber von Ausnahmegenehmigungen zur Verfügung stehen. Durch entsprechend deutliche Beschilderung könnte auf diese Weise zugleich der Parksuchverkehr in die hinteren Bereiche des Altstadtkerns auch tagsüber vermieden werden.

Die Zufahrt / das Parken für Schwerbehinderte sollte weiterhin möglich bleiben. Kunden der Insel stünden tagsüber neben dem Parkhaus weiterhin die Bereiche Kirchplatz und Schmiedgasse zur Verfügung. 

Die Bewertung ist sicherlich auch im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Einrichtung einer „Quartiersparkplatzfläche“ und den Entwicklungen auf dem Karl-Bever-Platz zu sehen. Sollte eine solche Quartiersparkfläche eingerichtet werden, wäre der etwaige Bau eines Parkhauses bereits für die Bewohner etwas abgefedert. 
Im Übrigen ist an dieser Stelle auf das aktuelle Schreiben der „Bürgerbewegung für ein lebenswertes Lindau“ vom 19.10.2021 mit Unterschriften von ca. 175 Inselbewohner hinzuweisen, welche wegfallende Parkplätze sowie die schlechten Parkmöglichkeiten für Bewohner auf der Insel beklagen und insofern das Ziel ausrufen, alle Parkplätze im Inselkern nur für Bewohner auszuweisen.

2.     Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag ergibt sich aus der Diskussion.


  1. Sonderparkrecht für Bewohner/innen

1.     Sachverhalt

Im Stadtrat am 25.09.2019 wurde angesichts der Verknappung inselnaher Parkplätze für Bewohner mit Hauptwohnsitz auf der Insel (und am 15.07.2020 ergänzend auch für Bewohner auf dem Festland) beschlossen, von der früheren Regelung „nur ein SPR pro HH“ (nur) für die Jahre 2020/2021 abzuweichen und jedem Bewohner der Insel ein SPR zuzugestehen. Ende 2021 sollte Bilanz gezogen werden.

Am 02.11.2021 hat die Bunte Liste den Antrag gestellt, Sonderparkrechte wieder nach der ursprünglichen Regelung auszugeben, also ein Sonderparkrechte je Haushalt, wenn kein privater Stellplatz zur Verfügung steht.

2.     Fachliche Bewertung

2019 wurden 589 SPR ausgegeben, 2020 waren es dann 684 SPR für die Vordere Insel und -neu- 39 SPR für die Hintere Insel. Mit Stand 31.08.2021 wurden 516 Sonderparkrechte für die Vordere Insel und 31 für die Hintere Insel ausgegeben; voraussichtlich sind also wieder Zahlen wie in 2020 zu erwarten. Die Entscheidung zur Vergabe von Sonderparkrechten für jeden Bewohner entstand vor dem Hintergrund, dass der Großparkplatz P5, der viel von Bewohnern genutzt wurde, in großen Teilen wegfiel und der Bau eines Parkhauses am P3 geplant war. Nun wird ggf. auf der Hinteren Insel wieder ein Parkplatz für Beschäftigte und Bewohner geschaffen, jedoch mit einer geringeren Stellplatzanzahl; ggf. kommt es am P3 zum Bau eines Parkhauses. Vor dem Hintergrund der bereits beschlossenen und bevorstehenden digitalen Parkraumbewirtschaftung mittels Bodensensoren mit der Anzeige freier Parkplätze im Inselkern (ausschließlich für Bewohner) wird die Parkplatzsuche effizienter ausfallen und unnötiger Parksuchverkehr im Inselkern von vorneherein vermieden. Demnächst können Bewohner/innen im Vorfeld über die App entscheiden, ob sich eine Einfahrt in den Inselkern lohnt oder nicht. Für den Fall, dass dort alles belegt ist, besteht die Möglichkeit derzeit über die 60 Euro Jahreskarte am P3 zu parken, in Zukunft ggf. die Möglichkeit, auf dem Quartiersparkplatz am P5. Damit kann eine bestmögliche Verteilung und eine größtmögliche Flexibilität für alle Bewohner/innen gleichermaßen gewährleistet werden. 
Würde die Regelung, mehr als ein Sonderparkrecht pro Haushalt zu erteilen, jetzt wegfallen, hätten Inselbewohner mit zwei Fahrzeugen nicht mehr die Möglichkeit, während einer evtl. Bauzeit am P3 ein weiteres Parkrecht für die Quartiersgarage auf der Hinteren Insel zu erwerben (siehe Beschlussvorschlag unter III. 3. d)
 
3.     Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, die Praxis der Erteilung von mehr als einem SPR pro Haushalt (inkl. Festland) bis auf weiteres beizubehalten.


III.         Jahres-Parkkarten P3 Karl-Bever-Platz 
 
1.     Sachverhalt

Derzeit werden am P3 Karl-Bever-Platz Jahreskarten ausgegeben. Da mit einem evtl. Bau des Parkhauses ab evtl. schon Ende 2022 zu rechnen ist, schlägt die Verwaltung vor, ab jetzt nur noch befristet bis einschließlich 09/2022 Parkkarten auszugeben und den Preis entsprechend monatsweise zu kürzen. Sollte auf der Hinteren Insel eine nennenswert größere Anzahl von Stellplätzen für Beschäftigte und Bewohner/innen geschaffen werden, könnte man wieder Jahresparkkarten ausgeben, die bis einschließlich September 2022 am Karl-Bever-Platz und ab Oktober 2022 auf der Hinteren Insel gelten sollen. Ab Oktober 2022 können bei einem evtl. erweiterten (Schranken-)Parkplatz auf der Hinteren Insel auch wieder Jahresparkkarten für die Hintere Insel erteilt werden.

  1. Antrag der BL vom 02.11.2021

  1. Antrag

Mit E-Mail vom 2.11.2021 beantragte die Bunte Liste: Ab sofort werden Dauerparkkarten für den Karl-Bever-Platz an Bewohner:innen und Pendler:innen ausgegeben. Entsprechend der ausgegebenen Zahl an Dauerparkkarten wird die Zahl der freien Stellplätze eingeschränkt. Der Tarif für die Dauerkarten liegt deutlich über der Gebühr für das Sonderparkrecht und unter dem in einem Parkhaus notwendigen Preis.

  1. Fachliche Bewertung

Aus Sicht der Verwaltung scheint es vor einer verwaltungsaufwändigen Umstellung des bisherigen Parkkartensystems für womöglich nur kurze Zeit ratsam, die Beschlusslage zur Entwicklung des Karl-Bever-Platzes abzuwarten, der ggf. schon ab kommenden Herbst nicht mehr zur Verfügung steht, siehe oben. Eine kurzfristige und vollständige Umstellung des Systems ist angesichts sich bereits im Umlauf befindlicher Dauerparkkarten aus vertraglichen Gründen nicht möglich. Würde eine solche Umstellung erfolgen, müsste zudem die sehr in die Jahre gekommene Schrankenanlage wieder umprogrammiert werden. Damit würde auch wieder eine verstärkte Rückstauproblematik einhergehen, da derzeit die Schranke immer aufgeht und über den Platz eine „Runde gedreht“ werden kann – so würden bei hohem Andrang die Parksuchenden vor der Schranke stehen und wiederum eher einen Rückstau in den Hasenweidweg erzeugen. Ferner wird an dieser Stelle nochmals auf die zu gegebener Zeit exklusive zur Verfügung stehende Parkmöglichkeiten für Bewohner und Beschäftigte in der Quartiersgarage auf der Hinteren Insel hingewiesen.

3.     Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, die Parkkarten am Karl-Bever-Platz nur noch befristet bis einschließlich September 2022 auszugeben. Der Preis wird monatsweise abgerundet. 


  1. BUS-Parkplätze

1.     Sachverhalt

Generell besteht in Lindau zu Spitzenzeiten nach Rücksprache mit den Touristikern und der Abteilung Events ein Bedarf von ca. 40 bis 45 Busparkplätzen. Um diesen Bedarf abdecken zu können, hat die Stadt im Frühjahr 2020 das BIMA-Gelände in der Auenstraße als Busparkplatz hergerichtet; es finden dort 16 Busse Platz, nachdem der Euler-Parkplatz als inselnaher Parkplatz in einen temporären Kfz-Stellplatz umgewandelt wurde. Der Vertrag läuft Ende Dezember aus. 
Neben der Auenstraße als zentralem Busparkplatz, der über eine Sitzgelegenheit für die Busfahrer und ein Dixie-WC verfügt, befinden sich in der Ladestraße 10 und in der Robert-Bosch-Straße 19 Busparkplätze, die angesichts der Gartenschau dort zusätzlich ausgewiesen wurden. 

2.     Fachliche Bewertung

  1. Wiederanmietung BIMA-Parkplatz als Hauptparkplatz
Eine Möglichkeit wäre, den Busparkplatz in der Auenstraße mit 16 Stellplätzen als „Hauptbusparkplatz“ mit einem gewissen Komfort für die Busfahrer, bestehend aus Sitzmöglichkeiten, Mülleimer und WC, zu den bisherigen Vertragskonditionen wieder anzumieten. Da in den Monaten Januar bis März mit fast keinem Busreiseverkehr zu rechnen ist, würde vorgeschlagen, den Vertrag erst im April wieder aufzunehmen. Im Übrigen würden die gleichen Konditionen gelten wie im bisherigen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. 
 
Dies vorausgesetzt, könnten die ca. 10 Busparkplätze in der Ladestraße entfernt und nur noch temporär zu gewissen Zeiten (z.B. Hochsaison und Hafenweihnacht) angeordnet werden. Ebenso könnten die in der Robert-Bosch-Straße ausgewiesenen ca. 20 Busparkplätze für den „Normalbetrieb“ auf ca. 10 Stellplätze reduziert und eine größere Anzahl ggf. nur zu Spitzenzeiten angeordnet werden, so dass im Großteil des Jahres wieder mehr Stellplätze der Allgemeinheit und dem Gewerbegebiet zur Verfügung stünden. 

  1. Reaktivierung Euler-Parkplatz als Hauptparkplatz 
Alternativ wäre es möglich, den Euler-Parkplatz wieder als den ursprünglich angedachten Hauptparkplatz für 14 Busse zu reaktivieren, wo derzeit ca. 60 Kfz-Stellplätze ausgewiesen sind. Eine Anhörung der LTK im Nachgang zur Stadtratssitzung vom September hat ergeben, dass aus touristischer Sicht der Euler-Parkplatz klar als Hauptbusparkplatz zu bevorzugen ist. Im Hinblick auf möglichst wenige Fahrbewegungen im Stadtgebiet stellt sich der Euler-Parkplatz ebenfalls als vorzugswürdig dar. Auch hier wären WCs und eine Sitzbank vorhanden; zudem ist die Nahversorgung der Busfahrer durch die Nähe der Insel sehr gut gewährleistet. Er hätte den Vorteil, dass die Busfahrer weniger weite Wege durch das Stadtgebiet zum Parken auf sich nehmen müssten und zusätzliche Busfahrten auf die Insel entfallen und damit dem Ziel einer verkehrsarmen Insel näher gekommen werden kann. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass Busfahrer, die weit von der Insel entfernten Parkplätze kritisieren, weil diese oftmals auch als eine Art „Reiseleiter“ fungieren und insofern kurze Wege zu Insel bzw. ihrer Reisegesellschaft benötigen würden. Des Weiteren wurde bei den Straßenparkplätzen die fehlende Infrastruktur wie Toilette oder Sitzbank bemängelt. Reiseteilnehmer könnten sich dort -inselnah- auch gezielt zur vereinbarten Abfahrt treffen, und etwaige Abfahrtsverzögerungen durch zu spät rückkehrende Gäste würden auf dem dortigen Parkplatz nicht stören; bei Drop-off- und Pick-up-Zonen an der Heidenmauer und an der Inselhalle machen sich Verzögerungen dagegen deutlich störender bemerkbar. Hier müssten aus Sicht der LTK auch mindestens 5 solcher Plätze bereitgehalten werden. 

  1. Ausweisung von Ergänzungsparkplätzen zu Spitzenzeiten 
Während der Hochsaison oder der Hafenweihnacht hat die Erfahrung gezeigt, dass zu bestimmten Zeiten eine große Busstellplatzzahl erforderlich ist, soweit keine infektionsschutzbedingten Einschränkungen bestehen. 
Als Ergänzungsparkplätze kämen ca. 10 Busparkplätze in der Ladestraße oder Teile der Robert-Bosch-Straße (ca. 10 Busparkplätze) in Betracht.

Robert-Bosch-Straße
Die Parkplätze in der Robert-Bosch-Straße wurden bisher von den ansässigen Gewerbebetrieben genutzt. Die Stadtverwaltung erreichten viele Beschwerden über die dortige Umnutzung als Busparkplatz. Da auch 2021 coronabedingt keine hohe Nachfrage nach Busreisen zu verzeichnen war, wurden die bestehenden Busparkmöglichkeiten nicht voll ausgeschöpft und gerade die Busparkplätze in der Robert-Bosch-Straße wurden oft von anderen Verkehrsteilnehmern fremdgenutzt.

Ladestraße
Unter dem Gesichtspunkt der kürzeren Wege, des geringeren Schadstoffausstoßes und der Nichtfrequentierung der Bereiche Inselstraße / Kolpingstraße / Berliner Platz wäre die Ladestraße günstiger gelegen; andererseits besteht hier jedoch auch Konfliktpotenzial mit Radfahrern (Bodenseeradweg, gerade im Hochsommer). Vor dem Hintergrund, dass die Ladestraße jedoch voraussichtlich deutlich weniger mit Bussen frequentiert wäre als zuletzt, da der Busparkplatz am Euler-Parkplatz attraktiver gelegen ist und als erster ausgewiesen und zuerst in Anspruch genommen würde, wäre das Konfliktpotenzial gegenüber heute zumindest reduziert. 

Die jetzigen Busparkplätze in der Robert-Bosch-Straße müssten dann nur noch zu Spitzenzeiten (z.B. Hafenweihnacht) als solche ausgewiesen werden und könnten in der restlichen Jahreszeit wieder der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung schlüge dann vor, hierbei zukünftig eine Höchstparkdauer von 24 Stunden vorzusehen, um für dort notwendige Be- und Entladevorgänge den notwendigen Umschlag zu erzielen – es kommt immer wieder vor, dass hier Anhänger und Fahrzeuge tage- und wochenlang stehen. 

Fazit
Aus verkehrssicherheitsrechtlichen Erwägungen wäre die Robert-Bosch-Straße als primäre Hauptergänzungsparkfläche für Busse zu bevorzugen, die Ladestraße hingegen nur zu Spitzenzeiten wie zur Hafenweihnacht -außerhalb der Fahrradsaison- auszuweisen. Der Nachteil der Robert-Bosch-Straße besteht jedoch in ihrer weiten Entfernung von der Insel und einer dort vorhandenen schlechten „Parkdisziplin“ – immer wieder parken dort auch LKWs oder es werden Anhänger abgestellt. 

 
3.     Beschlussvorschlag
 
  1. Der Stadtrat beschließt als Hauptparkplatz für Busse die Reaktivierung des Euler-Parkplatz mit 14 Stellplätzen 

und als möglichen Ergänzungsparkplatz 
-  dauerhaft die ca. 10 Stellplätze im heutigen Bereich in der Ladestraße (sowie zu Spitzenzeiten wie z.B. Hafenweihnacht ergänzend bis zu ca. 19 Stellplätze im Seitenbereich der Robert-Bosch-Straße) 
oder
-  dauerhaft ca. 10 Stellplätze  im Seitenbereich der Robert-Bosch-Straße sowie zu Spitzenzeiten wie z.B. Hafenweihnacht weitere ca. 10 im Bereich der Robert-Straße sowie im Bereich der Ladestraße.
Die Beschlussfassung über den Ergänzungsparkplatz ergibt sich aus der Diskussion.

  1. Der Stadtrat beschließt die Höchstparkdauer auf dem Seitenstreifen in der Robert-Bosch-Straße -losgelöst von der Ausweisung der Anzahl der Busparkplätze- auf max. 24 Stunden zu begrenzen.
 
E)        Bus-Shuttle-Linie von P1 Blauwiese zur Heidenmauer
 
1.     Sachverhalt

Der Bus-Shuttle ab dem Parkplatz P1 Blauwiese sollte auch im Jahr 2022 nochmals angeboten werden, um weiterhin die Auffangparkplätze für Tagestouristen von P1 und P2 „Vier-Linden-Quartier“ anzubinden. Dieser Linienverkehr sollte auf Grund der touristischen Nachfrage ab Beginn der Osterferien bis Ende September angeboten werden. Des Weiteren muss bei Großveranstaltungen, z.B. am Jahrmarkt oder bei der Hafenweihnacht, ein zusätzlicher Verstärkerverkehr ab P1 eingeplant werden.

2.          Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat beschließt die Fortführung des Shuttlebetriebes zwischen den Haltestellen Blauwiese – Heidenmauer - Blauwiese im 15-Minuten Takt zwischen 9 und 22 Uhr von 01. April bis 30. Sept. 2022.

  1. Die Stadt Lindau (B) betraut die Stadtverkehr Lindau GmbH im Rahmen und nach Maßgabe des zugrunde liegenden öffentlichen Dienstleistungsauftrages mit der Inhaberschaft der Liniengenehmigung mit der Durchführung des Shuttlebetriebes.  

Fachliche Bewertung

siehe oben zum jeweiligen Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
jeweils unter Sachverhalt
jeweils unter Sachverhalt
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   

Beschluss 1

  1. Weiteranmietung / Herrichtung von PKW-Stellplätzen

I.         Weitere Anmietung P2 „Vier-Linden-Quartier“ 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag zur Anmietung des P2 „Vier-Linden-Quartiers“ zu den bisherigen Konditionen verlängert wurde. Er kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Beschluss 2

II.         Bauhof-Gelände: Herstellung eines Interims-Parkplatzes

Der Stadtrat beschließt die schnellstmögliche Errichtung des großen Bauhof-Parkplatzes mit ca. 450 Stellplätzen (inklusive Abriss der Gebäude) bis ca. Ende Juli 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 8

Beschluss 3

Die Parkgebühr für die Tageskarte wird auf 7 Euro festgelegt (Höchstparkdauer: max. 4 Tage).

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 4

Beschluss 4

III.         Hintere Insel: Nutzung der nach der Gartenschau frei werdenden Flächen 

  1. Der Stadtrat beschließt die Schaffung der Quartiersgarage auf der Hinteren Insel gemäß dem Nachnutzungskonzept (siehe Plan in der Anlage) bis zum Beginn der beabsichtigen baulichen Entwicklung gemäß Rahmenplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 5

Beschluss 5

  1. Der Antrag der Freien Bürger auf Berücksichtigung von Hotel-/Übernachtungsgästen auf diesen Flächen wird abgelehnt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 5

Beschluss 6

  1. Der Stadtrat beschließt, dass die Nutzung der Quartiersgarage ausschließlich auf Bewohner und Beschäftigte beschränkt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 4

Beschluss 7

  1. Bewohner der Hinteren Insel erhalten eine Zufahrtskarte für die Quartiersgarage mit der Bewohnerparkkarte für 30 Euro/Jahr. Alle anderen Inhaber einer Bewohnerparkkarte (restliche Insel) erhalten nur gegen zusätzliche Zahlung von 90 Euro/Jahr eine Zufahrtskarte zur Quartiersgarage. Bei allen Parkvorgängen ist die Bewohnerparkkarte im Fahrzeug sichtbar auszulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Beschluss 8

PAUSE




  1. Parkmöglichkeiten für LANGZEITPARKER und WOHMOBILE

Hartplatz Zech – zunächst Fortbetrieb – Weitere Anmietung der Zufahrt über das Rhomberg-Gelände 

Der Stadtrat beschließt, dass der Hartplatz Zech als Interimsparkplatz aufgegeben wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 13

Beschluss 9

Der Stadtrat beschließt den Weiterbetrieb des Hartplatzes Zech als Interimsparkplatz längstens bis die TSG Zech wieder eigenen Bedarf anmeldet oder eine mögliche bauliche Entwicklung der Flächen an dieser Stelle beginnt.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 12

Beschluss 10

Der Stadtrat Zech beschließt die Schüttstelle am Jugendzentrum Fresh abzubauen und sie Richtung „Brauner Hund“ auf dem Gelände zwischen der TSG-Gaststätte und dem Interimsparkplatz einzurichten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 11

Beschluss 11

Der Stadtrat beschließt eine weitere Bürgerbeteiligung im Zech, um die Situation um den Interimsparkplatz weiter zu optimieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 10

Beschluss 12

  1. Weitere Regelungen für PKW-Stellplätze

I.         Erweiterung der Bewohnerparkzonen im Inselkern tagsüber

Der Stadtrat erweitert die Bewohnerparkzonen im Inselkern. Auf der Grundlage der Stadtratsvorlage vom 19. Januar 2021 ist Bewohnerparken auch tagsüber ab Ecke Barfüßerplatz inkl. Fischergasse und Schrannenplatz einzurichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 12

Beschluss 13

Auf Antrag von Stadtrat Freiberg dürfen im Gegenzug Bewohner mit Sonderparkrecht tagsüber von 09.00 bis 18.00 Uhr nicht mehr auf dem Kirchplatz parken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 12

Beschluss 14

II. Sonderparkrecht für Bewohner/innen 

Der Stadtrat beschließt, die Praxis der Erteilung von mehr als einem SPR pro Haushalt (inkl. Festland) bis auf weiteres beizubehalten.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 7

Beschluss 15

  1. Jahres-Parkkarten P3 Karl-Bever-Platz

Der Stadtrat beschließt, die Parkkarten am Karl-Bever-Platz nur noch befristet bis einschließlich September 2022 auszugeben. Der Preis wird monatsweise abgerundet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 6

Beschluss 16

  1. BUS-Parkplätze

  1. Der Stadtrat beschließt als Hauptparkplatz für Busse die Reaktivierung des Euler-Parkplatz mit 14 Stellplätzen 

.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0

Beschluss 17

und als möglichen Ergänzungsparkplatz 
-  dauerhaft die ca. 10 Stellplätze im heutigen Bereich in der Ladestraße (sowie zu Spitzenzeiten wie z.B. Hafenweihnacht ergänzend bis zu ca. 19 Stellplätze im Seitenbereich der Robert-Bosch-Straße) 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 7

Beschluss 18

  1. Der Stadtrat beschließt die Höchstparkdauer auf dem Seitenstreifen in der Robert-Bosch-Straße -losgelöst von der Ausweisung der Anzahl der Busparkplätze- auf max. 24 Stunden zu begrenzen.
Abstimmung 26:0

  1. Bus-Shuttle-Linie von P1 Blauwiese zur Heidenmauer

  1. Der Stadtrat beschließt die Fortführung des Shuttlebetriebes zwischen den Haltestellen Blauwiese – Heidenmauer - Blauwiese im 15-Minuten Takt zwischen 9 und 22 Uhr von 01. April bis 30. Sept. 2022.

  1. Die Stadt Lindau (B) betraut die Stadtverkehr Lindau GmbH im Rahmen und nach Maßgabe des zugrunde liegenden öffentlichen Dienstleistungsauftrages mit der Inhaberschaft der Liniengenehmigung mit der Durchführung des Shuttlebetriebes.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0

Dokumente
STR-2021-10-TOPÖ3 Parken ab November 2021 Anlage 1 Hintere Insel (.pdf)
STR-2021-10-TOPÖ3 Parken ab November 2021 Anlage 2 Schmutzwasserschüttstelle (.pdf)
STR-2021-11-10-TOPÖ3 Parken ab November 2021 Anlage 3 Stellplatzbilanz (.pdf)

Datenstand vom 17.02.2022 08:10 Uhr