Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Bäderbetriebe Lindau (Bodensee)"


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates, 26.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Stadtrates 26.01.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Durch den Stadtratsbeschluss vom 22.11.2021 wurde die Auflösung des Eigenbetriebes Bäderbetriebe der Stadt Lindau (Bodensee) zum 31.12.2021 beschlossen. Die wirtschaftliche Auflösung des Eigenbetriebes ist damit zum 31.12.2021 erfolgt. 
Der Eigenbetrieb Bäderbetrieb muss nun auch juristisch durch Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bäderbetriebe der Stadt Lindau (B) aufgelöst werden. 

Fachliche Bewertung

Die Aufhebung der Betriebssatzung muss formal-juristisch durch eine Aufhebungssatzung (Anlage 1) erfolgen, die öffentlich bekannt zu machen ist. Durch die Aufhebung der Eigenbetriebssatzung in der erforderlichen Form wird der Eigenbetrieb auch formal-juristisch inexistent, mit der Folge, dass auch das sonst – trotz wirtschaftlicher Auflösung des Betriebes- formal noch bestehende Erfordernis der Erstellung eines Jahresabschlusses entfällt.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
-----
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Bäderbetriebe Lindau (Bodensee)“ der Stadt Lindau (Bodensee) vom 21.April 2016 (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0

Dokumente
Aufhebungssatzung Eigenbetrieb Bäder (.pdf)

Datenstand vom 08.02.2022 08:12 Uhr