Neuregelung der Sportvereinsförderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates, 29.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Lindau (B) hat im Jahr 2013 eine Sportförderrichtlinie erlassen, in der die Förderung von gemeinnützigen Sportvereinen, die ihren Sitz in Lindau haben und ihr Angebot überwiegend auf Lindauer Bürger ausrichten, geregelt wird.

Die Vereine erhalten einen Zuschuss zum Sportstättennutzungsentgelt bei erwachsenen Vereinsmitgliedern und den Erlass dieser Entgelte bei jugendlichen Vereinsmitgliedern. Die Zuschüsse wurden jährlich intern verrechnet, die verbleibenden Beträge den Vereinen in Rechnung gestellt.

Hinzu kommt ein freiwilliger, städtischer Zuschuss (basierend auf den Mitgliedereinheiten der Vereine, die die Vereinspauschale des Freistaats Bayern erhalten), für die ein Fixbetrag bisher von 11.500 € zur Verfügung steht. 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 15.02.2022 beschlossen, die Sportstätten der Stadt Lindau (B) den gemeinnützigen Sportvereinen, die ihren Sitz in Lindau haben und ihr Angebot überwiegend auf Lindauer Bürger ausrichten, für einen Versuchszeitraum von 3 Jahren, entgeltfrei zur Verfügung zu stellen und einen freiwilligen, städtischen Zuschuss in Höhe von insgesamt 15.000 € den Sportvereinen nach neuen Gewichtungskriterien zur Verfügung zu stellen.

Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die bestehende Sportförderrichtlinie entsprechend anzupassen und dem Stadtrat vorzulegen.

Fachliche Bewertung

Die Sportvereine leisten einen großen Beitrag zur Kinder- und Jugendförderung, sowohl in gesundheitlicher wie auch in gesellschaftlicher Hinsicht. Das gleiche gilt für den Erwachsenen- und Seniorensport. Während der letzten zwei Jahre (Covid-19) wurde nochmals deutlich, welchen hohen Stellenwert der Freizeitsport einnimmt und damit eine wichtige Stütze der Gesellschaft ist. Neben dem gesundheitsfördernden Aspekt übernehmen diese Vereine auch im sozialen Bereich wichtige Aufgaben.

Hierzu hat sich die Verwaltung Gedanken gemacht und schlägt zwei Anpassungen der Vereinsförderung vor. 

  1. Sportvereinsförderung über die Nutzung von Sportstätten

Um die Sportausübung zu fördern, soweit es möglich ist bzw. wird, sollte es ein Anliegen der Stadt sein, dass die Menschen wieder ihrem Hobby nachgehen können. 

Daher soll die Nutzung der Lindauer Sportstätten für die Lindauer Vereine bis auf weiteres entgeltfrei sein und dies soll bereits ab 2022 gelten.

Hier geht die Stadt Lindau keinen Sonderweg, diese Entgeltfreiheit wird bereits in anderen Kommunen bei der Vereinsförderung angewandt. 

Des Weiteren werden die Verwaltungsprozesse zur Abrechnung und Deklaration der Entgelte vereinfacht. Bisher muss ein aufwendiges Abrechnungsverfahren für ca. 25 Sportvereine und –gruppen für 16 Sportstätten durchgeführt werden: Abfrage der tatsächlichen Nutzerzeiten und –gruppen, Berechnung der Sportförderung und interne Verrechnung, Rechnungstellung an Vereine und neu Prüfung und Umsetzung des §2b Umsatzsteuergesetz.

Die Auswirkung auf den städtischen Haushalt durch die Entgeltfreiheit wird auf ca. 27.500 € beziffert (Basis RE 2019).

  1. Sportförderung mittels freiwilligen, städtischen Zuschuss

Für den bisherigen freiwilligen, städtischen Zuschuss stehen 11.500 € zur Verfügung. Dieser Betrag wurde seit 2013 nicht mehr angepasst. Eine maßvolle Erhöhung sollte ein Zeichen der Wertschätzung für die geleistete Arbeit an der Gesellschaft setzen und ein Stärkung des Ehrenamtes in den Sportvereinen sein.

Für die freiwillige Förderung soll eine neue Gewichtung eingeführt werden, um gerade die Kinder-/Jugendarbeit sowie den Seniorensport zu unterstützen. Folgende zusätzliche Kriterien werden vorgeschlagen:

  • Zuschuss nur für Lindauer Mitglieder (Hauptwohnsitz in Lindau)
  • Pro Kopf Betrag
  • Stärkere Gewichtung Kinder und Jugendlicher (ca. 6fach)
  • gering stärkere Gewichtung Senioren (ca. 2fach) 

Diese Kriterien sollen weiter beibehalten werden:

Der Sportverein muss

  • dem bayerischen Landessportverband (BLSV), einer dem Deutschen Sportbund (DSB) angeschlossenen Organisation oder einem Dachverband mindestens auf Landesebene angehören,
  • im Vereinsregister mit dem Sitz in Lindau (B) als gemeinnützig eingetragen sein; deren satzungsgemäße Hauptaufgabe soll dem Amateursport dienen,
  • mindestens Jahresbeiträge entsprechend den Zuschussrichtlinien des Freistaates Bayern für die Gewährung der Vereinspauschalen in der jeweils gültigen Fassung erheben,
  • mindestens 50 Mitglieder durch Meldung an seinen Dachverband am Stichtag nachweisen können und die Anzahl der jugendlichen Vereinsmitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und der jungen Erwachsenen bis 26 Jahre mindestens 10% der gemeldeten Gesamtmitglieder betragen. (Diese Voraussetzung entfällt bei der Förderung von Vereinen zur Pflege des Behinderten-, Rehabilitations- und Seniorensports.)
  • seit mindestens zwei vollen Jahren bestehen. Entscheidend ist der Tag der Eintragung im Vereinsregister beim Amtsgericht Lindau (B).

Verteilungsbeispiel des freiwilligen Zuschusses 
(Mitgliederzahlen von 2019 gerundet, Anzahl Senioren auf ca. 11% pro Verein geschätzt):

freiwillige Förderung gesamt
Betrag pro Kopf
Basis 0,50 €
Anzahl Mitglieder bei BLSV gemeldet
Förderfähige Personengruppen
15.000 €

9.000
Gesamt
12.000 €
3,00 €
4.000
Jugendliche
  1.000 €
1,00 €
1.000
Senioren
  2.000 €
0,50 €
4.000
Erwachsene

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
Entgeltfreiheit -27.500 €
Freiw.Zuschuss -3.500 €
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Stadträtin Sommerweiß regt an, dass die Ziffer 3.1 um den Nebenwohnsitz zu ergänzen.

Die Leiterin der Abteilung Kinder, Jugend, Sport, Frau Zanker, greift den Vorschlag auf.  

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den in der Anlage beigefügten Entwurf der Richtlinie zur Sportförderung der Stadt Lindau (B) (Änderungen der Nrn. 3 und 5), mit der Maßgabe der Änderung in Ziffer 3.1, für einen Versuchszeitrum von 3 Jahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Dokumente
Sportförderungsrichtlinien der Stadt Lindau 2022 (.pdf)

Datenstand vom 12.04.2022 08:37 Uhr