6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Auffangparkplatz Blauwiese" - Abwägung frühzeitige Beteiligung - Billigung des Entwurfes der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes - Beschluss zur Beteiligung gem. §§ 3 Abs 2. und 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates, 05.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Stadtrates 05.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

  1. Ziel, Anlass und Erfordernis der Planung

Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ im Bereich des Auffangparkplatzes ‚Blauwiese‘.

Anlass der Flächennutzungsplanänderung ist die Erfordernis eines Neubaus der Mittel­schule. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung war die Erkenntnis, dass zur Deckung des zukünftigen Bedarfs im Grundschulbereich Reutin/Zech die Errichtung einer neuen Mittel­schule eine Grundvoraussetzung ist. Hierzu wurden unterschiedliche Standorte gegen­über­gestellt und letztendlich am 19. Mai 2021 durch den Stadtrat beschlossen, dass der Neubau auf dem Areal ‚Blauwiese‘ erfolgen soll. Der Beschluss beinhaltet zusätzlich den Erhalt von 100 der dort aktuell ver­orteten Stellplätze.

Im weiteren Verlauf soll nun der künftige Standort der Mittelschule planungsrechtlich gesichert werden.

  1. Abgrenzung des Änderungsbereiches

Der Änderungsbereich der 6. Flächennutzungsplanänderung befindet sich im westlichen Bereich des Stadtteils Reutin und umfasst Teilbereiche des Grundstücks Fl.-Nr. 559/8, Gemarkung Reutin. Der zu ändernde Bereich des Flächennutzungsplanes weist insgesamt eine Größe von ca. 9.764 m² auf. 

  1. Änderungen des Flächennutzungsplanes

    1. Stand vor der Änderung

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan stellt für den größten Teil des Bereiches der 6. Änderung eine Fläche für den ruhenden Verkehr dar. Des Weiteren wird im nord­west­lichen Teilbereich ein Symbol für ein Regenklärbecken dargestellt. 

Die außerhalb des Änderungsbereiches dargestellte Wasser- bzw. Stromleitung der Stadt­werke sowie das im Westen angrenzende FFH-Gebiet bleiben von der Änderung un­berührt. Ebenso wie die nördlich des Änderungsbereiches dargestellten Einzelbäume. Diese bleiben von der Änderung unberührt.

    1. Inhalt der Änderung

Anstelle der Fläche für ruhenden Verkehr wird eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ dargestellt. 

Das Symbol „Regenklärbecken“ im Änderungsbereich entfällt. Der Hochwasserschutz „Oberreitnauer Ach“ für die Stadt Lindau wurde mit dem Bau des Hochwasser­rück­halte­beckens Oberreitnau abgeschlossen. Auch der Ausbau der Oberreitnauer Ach ist im Stadt­gebiet Lindau abgeschlossen. Die vorgesehene Fläche, wie sie im BP vorgesehen war, wird deshalb nicht mehr benötigt.

Alle weiteren grafischen und textlichen Aussagen des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau bleiben unberührt.

  1. Änderungsverfahren

Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Weiteren wurde vom Stadt­rat in der Sitzung am 15.12.2021 der Vorentwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung in der Planfassung vom 30.11.2021 gebilligt, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB be­schlossen.

    1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bebauungsplanvorentwurf einschließlich seiner Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 30.11.2021 fand in der Zeit vom 14.02.2022 bis 16.03.2022 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden. 

Von Seiten der Öffentlichkeit ging zum Entwurf mit Stand vom 30.11.2021 eine Stellungnahmen ein. Die vorgebrachte Stellungnahme wurde von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen, wie in der Anlage 1 dargestellt.

    1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Unterlagen zur frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden am 11.01.2022 an insgesamt 25 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange ver­schickt. 

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen, wie in der Anlage 1 dargestellt.

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung muss eine Planänderung bzw. -ergänzung gegenüber dem Vorentwurf zum Flächennutzungsplan mit Stand vom 30.11.2021 vorgenommen werden. Folgende Änderungen und Ergänzungen wurden in den überarbeiteten Bebauungsplan mit Stand vom 20.04.2022 eingearbeitet:

  • Anpassung der Planzeichnung: Wegfall der Verkehrsfläche  mit Zweckbestimmung „öffentlicher Parkplatz“ > Darstellung Gemeinbedarfsfläche „Schule“ 
  • Ergänzung der Begründung
  • Anpassung des Umweltberichtes

Fachliche Bewertung

Auf den Abwägungsvorschlag mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 1 wird ver­wiesen. 

Um den Standort der Mittelschule am beschlossenen Standort „Blauwiese“ zu sichern, wird empfohlen den Flächennutzungsplan zu ändern und demensprechend den nächsten Verfahrensschritt der förmlichen Beteiligung zu beschließen.
 

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Ab­wä­gung der Stellungnahmen. 

  1. Der Stadtrat billigt den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Stand vom 20.04.2022.

  1. Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Dokumente
Anlage 1: Abwägungstabelle (.pdf)
Anlage 2: Plan (.pdf)
Anlage 3: Begründung (.pdf)
Anlage 4: Umweltbericht (.pdf)
Anlage 5: Maßnahmenkonzept Gehölzflächen | Lindauer Baumpflege | 25.03.2022 (.pdf)
Anlage 6: FFH-Verträglichkeitsabschätzung | Sieber Consult | 06.12.2021 (.pdf)
Anlage 7: Artenschutzrechtlicher Kurzbericht | Sieber Consult | 20.10.2021 (.pdf)
Anlage 8: Geotechnischer_Untersuchungsbericht | Ulrich Geotechnik GmbH | 20.12.2021 (.pdf)
Anlage 9: Orientierender abfalltechnischer Bericht | Ullrich Geotechnik GmbH | 08.12.2021 (.pdf)
Anlage 10: Immissionsschutzgutachten | Bekon | 07.12.2021 (.pdf)

Datenstand vom 28.04.2022 09:36 Uhr