Bauantrag Wohnhausanbau mit Wintergarten, Balkonen und Gauben sowie einer Doppelgarage Oberreutiner Weg 12b


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.02.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Vorhaben wurde dem Bau- und Umweltausschuss bereits in öffentlicher Sitzung am 05.07.2021 vorgestellt. Damals wurde das Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB abgelehnt.
Nach interner Überprüfung und einem Ortstermins wurde festgestellt, dass das Gebäude offensichtlich am Bebauungszusammenhang teilnimmt und somit nach § 34 BauGB zu beurteilen ist.

Fachliche Bewertung

Durch die am 22.10.2018 erteilte Genehmigung mit BVZ 146/2018 „Einbau einer Wohnung in eine landwirtschaftliche Wagenremise“ wurde aus den landwirtschaftlichen Nebengebäude, welches dem Außenbereich zuzuordnen war und nicht am Bebauungszusammenhang teilgenommen hat ein Hauptgebäude mit Wohnnutzung, welches an dem Bebauungszusammenhang teilnimmt und nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. 
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit danach, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Der geplanten Baukörper fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und kann daher genehmigt werden. 
Gem. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayBO ist die Baugenehmigung zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind.
Eine Ablehnung des Bauantrages würde einer gerichtlichen Überprüfung voraussichtlich nicht standhalten.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Es wurde die Anmerkung gemacht, dass das Gebäude zeitnah fertiggestellt (verputzt) werden soll.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit nach § 34 Abs. 1 BauGB zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.04.2022 11:26 Uhr