Die Verwaltung stellt zurzeit einen Haushaltsentwurf für den Kernhaushalt der Stadt Lindau (B) nach dem in der Vorlage zu TOP 4 der Finanzausschusssitzung vom 18. Oktober 2022 dargestellten Vorgehen auf. Ziel ist die Vorlage eines ausgeglichenen Haushaltsentwurfs. Der Ausgleich soll durch die Umsetzung schnell wirkender Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt und durch eine Priorisierung der Investitionen im Vermögenshaushalt erreicht werden.
Verwaltungshaushalt
Die Fachämter identifizieren zurzeit kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zur Konsolidierung des Verwaltungshaushalts. Konsolidierungsvorschläge sind bis zum 17. November 2022 der Stadtkämmerei zu melden. Ziel ist es, den Betrag frei zu machen, der zur Realisierung der Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt benötigt wird (1,54 Mio. Euro plus Zinsen und Tilgung für neue Kreditaufnahmen, die zur Finanzierung der unabweisbaren Investitionen im Vermögenshaushalt 2023 erforderlich werden). Um den Konsolidierungsbedarf möglichst gleichmäßig auf die verschiedenen Aufgabenbereiche der Stadt zu verteilen, wurden den Fachämtern Konsolidierungsbeträge vorgegeben.
Darüber hinaus werden Einnahmepotenziale geprüft.
Über die Ergebnisse kann voraussichtlich in der Sitzung des Finanzausschusses am 5. Dezember 2022 informiert werden.
Vermögenshaushalt
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die für den Vermögenshaushalt 2023 angemeldeten Investitionen priorisiert. Als Grundlage wurden die in der Beschlussvorlage zu TOP 4 der Sitzung des Finanzausschusses vom 18. Oktober 2022 dargestellten Priorisierungskriterien herangezogen:
- Unumgängliche Investitionen
- Begonnene, noch nicht abgerechnete Projekte (in der Umsetzungsphase)
- Unaufschiebbare Pflichtaufgaben
- Pflichtaufgaben, die kurz- bzw. mittelfristig aufschiebbar sind
- Wirtschaftliche Projekte (effizientere Aufgabenwahrnehmung)
- Freiwillige Leistungen
Danach ergibt sich folgendes Bild:
Von den Gesamtausgaben in Höhe von 40,7 Mio. Euro entfallen rd. 35,2 Mio. Euro auf unumgängliche Investitionen der Kategorien 1a (Begonnene Projekte) und 1b (Unaufschiebbare Pflichtaufgaben), 2,1 Mio. Euro auf die Kategorie 2 (aufschiebbare Pflichtaufgaben), 1,2 Mio. Euro auf die Kategorie 3 (Wirtschaftliche Projekte) und 2,3 Mio. Euro auf die Kategorie 4 (Freiwillige Leistungen).
Tabelle: Priorisierung Vermögenshaushalt 2023 in Euro (Stand 11.11.2022)
Nachstehend ist die Zuordnung aller Ausgabeansätze größer als 0,5 Mio. Euro sowie darüber hinaus einiger weiterer Maßnahmen zu den einzelnen Kategorien dargestellt.
Tabelle: Ausgabeansätze größer als 0,5 Mio. Euro und weitere Maßnahmen
Die im Vermögenshaushalt 2023 zu erwartenden Einnahmen in Höhe von 23,7 Mio. Euro (Umschuldung Darlehen, Zuwendungen, Verkaufserlöse und Rücklagenentnahme zum Ausgleich FAG „Effekt“ 2021) reichen nach derzeitigem Stand nicht aus, um die aktuell als „unumgänglich“ priorisierten Investitionen der Kategorie 1 (35,2 Mio. Euro) zu finanzieren. Um diese Deckungslücke zu schließen, wäre eine Kreditaufnahme von rd. 11,5 Mio. Euro erforderlich. Ausgehend von einer Laufzeit von 25 Jahren und einem angenommenen Zinssatz von 3,5 % müssen im Verwaltungshaushalt über den o. g. Betrag von 1,54 Mio. Euro hinaus weitere rd. 900.000 Euro frei gemacht werden, um die Voraussetzungen für eine Kreditaufnahme in dieser Größenordnung zu erfüllen.
Die Verwaltung wird nun zunächst nochmals prüfen, ob sich bei den Investitionen der Kategorie 1 durch die Senkung von Standards, einen teilweisen Aufschub oder eine „Streckung“ über mehrere Jahre weitere Entlastungen für den Haushalt 2023 erzielen lassen.