Empfehlung aus dem Lindauer Klimabeirat


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates, 27.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 12. Sitzung des Stadtrates 27.10.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 24.06.2020 die Einrichtung eines Klimabeirates beschlossen und die Verwaltung beauftragt mit dem zuständigen Bau- und Umweltausschuss ein Konzept und Geschäftsordnung zu erarbeiten, damit dem Klimaschutz ein höherer Stellenwert beigemessen wird.  

Der Klimabeirat ist ein von der Stadt eingesetztes Beratungsgremium, welcher wichtige Impulse für die zukünftige Ausrichtung der Klimapolitik liefert. Er bereitet als Klimaschutz-Gremium klimafachliche Entscheidungen für die politischen Gremien der Stadt vor. 

Nach Beschluss des Bau- und Umweltausschusses am 07.07. 2020 zur Erstellung eines neuen Klimaschutzkonzeptes und nach Bewilligung der Förderung durch die Regierung von Schwaben, wurden die Arbeiten am neuen Klimaschutzkonzept (KSK) „Lindau 2035 mit Blick auf 2050“ Anfang 2021, gemeinsam mit dem Klimabeirat, begonnen. 

In Seiner Funktion als Klimaschutz-Gremium ist der Klimabeirat Dreh- und Angelpunkt bei der konzeptionellen Erarbeitung des neuen Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Lindau (B). 

Ein Klimaschutzkonzept (KSK) ist ein Rahmenkonzept, welches die Richtschnur für die kommenden 14 bis 20 Jahre liefert. Durch die formulierte Zielsetzung im KSK werden die Weichen für die zukünftige klimapolitische Ausrichtung der Stadt gestellt. 

Aufgrund der aktuellen Situation und Ende 2015 von der internationalen Staatengemeinschaft beschossenen Pariser Klimazielen, die Erderwärmung möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen, ist die Zielsetzung sehr ambitioniert. Aus verschiedenen Berichten und Studien geht hervor, dass Deutschland bis zum Jahr 2035 CO2-neurtal sein muss, um einen fairen Beitrag zum Erreichen des 1,5 °C Zieles zu leisten. Für dieses Ziel werden sich viele Lebensbereiche und räumliche Situationen deutlich verändern. Hinzu kommt, dass es nur als Ganzes gelingen kann, wenn die Stadtgesellschaft in vielen Handlungsfeldern die Veränderung mitträgt bzw. aktiv unterstützt. Daher ist eine umfassende Beteiligung der Bürger, Verbände, Gruppen und Institutionen in der Stadt unabdingbar.   

Vermehrt wurde der Wunsch aus der Bürgerschaft aber auch von Stadträten geäußert ins „Tun“ zu kommen und Projekte umzusetzen. Um zu wissen, wie wir am besten und zielgerichtesten unsere Ressourcen einsetzen, hilft uns ein Konzept. Das bedeutet aber nicht, dass bis zur Fertigstellung, die Verwaltung die Hände in den Schoß gelegt. Es wird auch weiterhin viel für den Klimaschutz getan. Doch die Grundlage einer soliden – und auf die Dauer auch erfolgreichen Klimapolitik ist konzeptionelles Denken und Handeln. 

Aus den aufgeführten Gründen wurde eine Systematik erarbeitet um die Stadtgesellschaft mitzunehmen und um ein strukturiertes und effektives Arbeiten zu ermöglichen.  

Die wesentlichen Bausteine des KSK „Lindau 2035 mit Blick auf 2050“ sind: 

  • Aktuelle Energie- und Treibhausgas-Bilanzierung
  • Festlegen von Zielen
  • Festlegen von Handlungsfeldern 
  • Erstellung eines Maßnahmenkataloges
  • Festlegen von Meilensteinen und Zwischenzielen
  •        Reflexion des KSK „Lindau 2020“

  1. Vorgehensweise

Nach Einrichtung des Klimabeirates der Stadt Lindau (B) wurde am 18. Februar 2021 die erste öffentliche Sitzung abgehalten. Inhalt war zum einen die Erwartung an die Arbeit und Ziele des Klimabeirates, die Pariser Klimaziele und die größten CO2-Treiber, der Blick auf Lindau (B), sowie die Erstellung eines neuen KSK für die Stadt Lindau (B) und die Festlegung des weiteren Vorgehens. 

    1. Treibhausgasbilanzierung

In der Sitzung des Klimabeirates am 15. April 2021 wurden die Ergebnisse der aktuellen Treibhausgasbilanzierung (THG-Bilanzierung) vorgestellt. Eine THG-Bilanzierung ist eine Art Bestandsaufnahme und gibt Auskunft darüber, wieviel CO2 emittiert wird, wie hoch der Energiebedarf ist und welche Energieträger in Lindau (B) genutzt werden und wo die Potenziale liegen. So können entsprechende Handlungsfelder aufgezeigt werden. 

    1. Erarbeiten der Handlungsfelder 

Auf Grundlage der THG-Bilanzierung und an Orientierung des European Energy Award (kurz eea) wurden Handlungsfelder (HF) erarbeitet. Diese wurden durch zwei Klimabeiräte entsprechend priorisiert und dem Klimabeirat am 17.06.2021 zum Beschluss vorgelegt. Im Einzelnen handelt es sich um 7 HF die parallel nebeneinanderstehen:  

  • Entwicklungsplanung & Raumordnung
  • Gebäude, Energieeffizienz bei Neu- und Altbauten und kommunalen Anlagen
  • Versorgung & Entsorgung
  • Mobilität
  • Interne Organisation
  • Kommunikation & Kooperation
  • Klimawandelanpassung & Lebensstiel

Für die erarbeiteten HF wurden je HF zwei Fachexperten zur Betreuung berufen.

  • für das HF:  Entwicklungsplanung, Raumordnung wurden berufen :
  • Klimabeirat Koschka
  • Stadtrat Obermayr
  • Klimabeirat Mayer
  • für das HF: Gebäude, Energieeffizienz bei Neu- und Altbauten wurden berufen :
  • Herr Ordelheide, Leiter Abteilung Hochbau
  • Klimabeirat  Mayer
  • für den Bereich Versorgung im HF: Versorgung, Entsorgung wurde berufen :
  • Klimabeirat Schmidutz-Ries
  • Klimabeirat Dr. Tillmetz
  • für den Bereich Entsorgung im HF: Versorgung, Entsorgung wurde berufen :
  • Stadträtin Mayer
  • Frau Dr. Burghard, Fachbereichsleitung Abwasserwirtschaft
  • für das HF Mobilität wurde berufen:
  • Klimabeirat Valdes
  • Stadtrat Hübler
  • für das HF: interne Organisation wurde berufen:  
  • Klimabeirätin Dr. König-Hoffmann
  • Klimaschutzmanagerin Frau Eichler
  • für das HF: Kommunikation, Kooperation wurde berufen:
  • Frau Abbrederis, Öffentlichkeitsarbeit Stadt Lindau 
  • Klimabeirat Dr. Rhomberg
  • für das HF: Klimawandelanpassung & Lebensstil wurde berufen: 
  • Klimabeirat Hoffmann
  • Klimabeirat Dr. Triloff

    1. Erarbeitung eines Prozesses & Systematik zur Einbindung der Stadtgesellschaft

In der Sitzung des Klimabeirates am 15. April wurde ein Prozess & Systematik erarbeitet, welche Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten soll, sich aktiv in den Prozess mit einzubringen durch z. B. einreichen von Vorschlägen. Damit aus einer Idee ein konkreter Vorschlag wird und dann als Maßnahme umgesetzt werden kann, wurde ein bestimmtes Vorgehen erarbeitet sowie ein Formular zum Einreichen eines Maßnahmen-Vorschlages. 
 
  • In einem ersten Schritt werden die eingereichten Beiträge gesammelt und in der Diskussion auf Ernsthaftigkeit überprüft.
  • Im zweiten Schritt werden aus den Ideen konkrete Vorschläge entwickelt
  • Welche dann im dritten Schritt in das erarbeitet Formular eingetragen und eingereicht werden.
  • Im weiteren Verlauf werden die eingereichten Vorschläge an die jeweiligen Fachexperten verteilt. 

    1. Maßnahmenkatalog Teil 1

Auf Basis des formulierten Zieles wurden die Mitglieder des Klimabeirates sowie die Stadtgesellschaft aufgefordert konkrete Maßnahmenvorschläge einzureichen. Diese wurden an den jeweiligen Fachbereich sowie die Fachexperten zur Beurteilung weitergeleitet. Maßnahmen, über die ein Konsens erzielt werden konnte, wurden in den Maßnahmenkatalog/Arbeitsprogramm aufgenommen. Maßnahmenvorschläge die einer weiteren Überprüfung bedürfen wurden zurückgestellt und werden zu einem späteren Zeitpunkt im Plenum beraten.

In der Sitzung des Klimabeirates am 23.09.2021 wurden insgesamt 72 Maßnahmen vorgestellt. 

Bei den eingereichten Maßnahmenvorschlägen gibt es zum einem große Unterschiede bei der Wirksamkeit hinsichtlich des THG-Einsparpotenzials und des Aufwandes bei der Umsetzung. Zum anderen können nicht alle Projekte gleichzeitig angegangen und umgesetzt werden. Aus diesem Grund wurde eine Priorisierung durchgeführt. Folgende drei Bewertungskriterien flossen in die Bewertung ein:

1.        Stellenwert / Ausstrahlung 
2.        Klimarelevanz 
3.        Umsetzbarkeit

Stellenwert / Ausstrahlung:

Mit dem Kriterium „Stellenwert / Ausstrahlung“ wurde die Bedeutung und Wichtigkeit 
einer Maßnahme für den Gesamtprozess sowie den klima- und energiepolitischen Diskurs 
in der Kommune bewertet. Die Bewertung dieses Kriteriums konnte nicht anhand messbarer Indikatoren erfolgen; sie ist weit gehend subjektiv und orientierte sich an folgenden konkreten Fragestellungen: 

a)        Ist die Maßnahme Voraussetzung zur Erreichung der Klimaschutzziele bzw. zur 
Umsetzung weiterer Maßnahmen?
b)        Hat die Maßnahme besondere Signalwirkung? 
c)        Passt die Maßnahme besonders gut zum Selbstbild der Kommune?
d)        Werden mit der Maßnahme andere wichtige Akteure erreicht? (Multiplikatoreffekte) 
e)        Zeigt die Maßnahme schnelle Ergebnisse bzw. ist die Maßnahme besonders effektiv?

Klimarelevanz:

Die Klimarelevanz veranschaulicht die zu erwartenden Wirkungen einer Maßnahme im 
Hinblick auf die Einsparung an Energie- und CO2. Nicht allen Maßnahmen konnten Einsparpotenziale zugeordnet werden, viele Maßnahmen wirken indirekt oder unterstützend. Das trifft insbesondere auf organisatorische und bewusstseinsbildende Maßnahmen zu. Bei diesen Maßnahmen wurde auf eine Bewertung der Klimarelevanz verzichtet. Bei einigen Maßnahmen konnten die CO2-Minderungspotenziale sehr konkret gefasst werden, bei anderen waren qualitative Abschätzungen erforderlich. Wo dies möglich war, erfolgte die Bewertung der Klimarelevanz anhand der CO2-Einsparung anhand folgende Kriterien: 

  • Hohe Klimarelevanz: die Maßnahme trägt dazu bei, dass 5% oder mehr der CO2-
Einsparungen im jeweiligen Handlungsfeld erreicht werde
  • Mittlere Klimarelevanz: durch diese Maßnahme werden zwischen 0,5 und 5% der CO2-Emissionen eingespart.
  • Geringe Klimarelevanz: die Maßnahme trägt dazu bei, dass 0,5% oder weniger der 
CO2-Emissionen eingespart werden

Umsetzbarkeit:

Die Umsetzbarkeit einer Maßnahme ist wiederum ein an subjektive Teilkriterien gebundenes Bewertungskriterium. Wenn die Umsetzung der Maßnahme mit geringen Hemmnissen verbunden ist, dann ist die Umsetzbarkeit hoch. Ähnlich wie bei der Signifikanz dienten konkrete Fragen zur Bewertung der Umsetzbarkeit: 

a)        Ist die Maßnahme besonders komplex, beispielsweise dadurch, dass viele Akteure eingebunden werden müssen?
b)        Sind politische / administrative Barrieren oder Widerstände wichtiger Akteursgruppen vor Ort zu erwarten?
c)        Gibt es Hemmnisse aufgrund großer finanzieller Belastungen?
d)        Gibt es Hemmnisse aufgrund großer personeller Erfordernisse?
e)        Gibt es bereits erkennbare Ansätze / Akteure zur Umsetzung?

Die Bewertung der drei genannten Kriterien wurde in ein Punkteschema überführt. Auf Grundlage der Bewertung in den drei Einzelkriterien konnte eine Priorisierung der Maßnahmen durchgeführt werden.

Es wurden die Maßnahmen mit Priorität 1 (hoch) eingestuft, die im Durchschnitt der bewerteten Kriterien mindestens 2,5 Punkte erlangten. Damit wird gewährleistet, dass nur solche Maßnahmen mit hoher Priorität eingestuft wurden, die einerseits relevant sind (Signifikanz und Klimarelevanz) und bei denen andererseits eine realistische Chance auf eine Umsetzbarkeit besteht.

Maßnahmen, deren durchschnittliche Bewertung zwischen 2,0 und 2,4 Punkten lagen, wurden mit der Priorität 2 (mittel) eingestuft. Dabei handelt es sich ebenfalls um wichtige Klimaschutzmaßnahmen, die bei der Umsetzung des KSK zu berücksichtigen sind.

Die Maßnahmen, deren durchschnittliche Punktebewertung unter 2,0 lag, erhielten Priorität 3 (niedrig). Sie sind aus unterschiedlichen Gründen nicht mit höchster Priorität anzugehen, jedoch sollten auch diese Maßnahmen umgesetzt werden, sofern sich hierzu eine günstige Gelegenheit ergibt 


    1. Zielformulierung  

Um sinnvoll über Klimaziele diskutieren zu können, braucht es Einigkeit über die begrifflichen Definitionen. Für die Begriffe „CO2-neutral“, „kohlenstoffneutral“ und „treibhausgasneutral“ fehlt oft die Abgrenzung. Das löst Verwirrung aus und öffnet der bewussten oder unbewussten Irreführung Tür und Tor. Es gibt werden in der klimapolitischen-Debatte noch im Pariser Abkommen eine klare Definition.

In der Sondersitzung am 21.10.2021 wurden zum einen die wissenschaftlichen Unterschiede vorgestellt und zum anderen wurde die Begrifflichkeit für Lindau beschlossen: 

Der Klimabeirat beschließt, für das Lindauer Klimaziel den Begriff Klimaneutralität zu nutzen. Dieser basiert auf Grundlage des Klimaschutzgesetzes, das der Deutschen Bundestages am 24.06.2021 beschlossen hat. Kompensationszahlungen sind grundsätzlich auf sinnvolle Maßnahmen zu begrenzen.

    1. Empfehlungsvorschlag für den Stadtrat

In der Sondersitzung des Klimabeirates wurden folgende Empfehlungen für den Stadtrat erarbeitet:

  1. Der Klimabeirat empfiehlt dem Stadtrat das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 zu beschließen. Dem Klimabeirat ist hierbei bewusst, dass dies ein ambitioniertes Ziel ist, welches über die gesetzliche Grundlage des Bundestages hinausgeht. Den Mitgliedern des Klimabeirates ist bewusst, dass die Erreichung dieses Zieles von einer Reihe von externen Rahmenbedingungen auf EU-, Bundes- und Landesebene abhängig ist, auf die die Stadt Lindau keinen unmittelbaren Einfluss hat. 

  1. Um diesen Pfadabhängigkeiten gerecht zu werden, empfiehlt der Klimabeirat ein engmaschiges Netz zum Monitoring und zur Evaluierung von Zwischenschritten und Meilensteinen.


  1. In einem ersten Schritt empfiehlt der Klimabeirat dem Stadtrat bereits eine Reihe von Maßnahmen, die dem Maßnahmenkatalog des Klimabeirats entstammen, welche von den Mitgliedern des Klimabeirats evaluiert und in einem Online-Beteiligungsverfahren von den Bürgerinnen und Bürger der Stadt priorisiert wurden:
    1. Klimastrategie auf Kommunalebene 
    2. Förderung Radverkehr 
    3. Entscheidungen des Stadtrates auf Klimarelevanz prüfen
    4. Autoarmer Inselkern
    5. Wärmerückgewinnung aus Abwasser
    6. Erstellung einer Energie- und THG-Bilanz alle 4 Jahre 

Fachliche Bewertung

Bei der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes (KSK) oder auch Klimaaktionsplan genannt, handelt es sich um Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für den Klimaschutz der Stadt Lindau (B). Ein KSK ist ein energiepolitisches Aktivitätenprogramm für die kommenden Jahre und stellt somit die Weichen für die zukünftige klimapolitische Ausrichtung der Stadt. Damit hat die Stadt ein Werkzeug an der Hand, um konkrete Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen und somit eine systematische Entwicklung zu mehr Energieeffizienz und deutlich weniger THG-Ausstoß zu erreichen.

Ein Konzept ist die schriftliche Planung eines Prozesse, der in Gang gebracht wird. Es dient dazu, Fehlentwicklungen, unerwünschte Ergebnisse oder Nebeneffekte zu vermeide, mit der vorhandenen Zeit und Manpower möglichst gut auszukommen, realistische Erwartungen zu erzeugen und die gesteckten Ziele auch zu erreichen. 

Das Klimaschutzkonzept schafft Klarheit über die Ziele und die Umsetzung der darin festgesetzten Maßnahmen. 

Die Grundlage des „European Green Deal“, des Bundes-Klimaschutzgesetztes und des Bayerische Klimaschutzgesetzt (BayKlimaG) sind die in Paris Ende 2015 von der internationalen Staatengemeinschaft beschlossene Vereinbarung, die Erderwärmung auf deutlich unter 2°C, möglichst aber auf unter 1,5 °C zu begrenzen. 

Bei der Zielformulierung wurden neben dem Erreichen des 1,5 °C Zieles auch die gesetzliche Grundlage des Bundestages bedachtet, sowie einer Reihe von externen Rahmenbedingungen auf EU-, Bundes- und Landesebene, auf die Stadt Lindau keinen unmittelbaren Einfluss haben. Die Aufgabe des Klimabeirates ist es den Weg zum formulierten Ziel aufzuzeigen. Um das Klimaziel zu erreichen und die vorgeschlagenen notwendigen Maßnahmen umzusetzen werden zukünftig Ressourcen für Personal, Sachkosten und Infrastruktur notwendig werden. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeisterin Dorfmüller führt aus, dass der Klimabeirat ein völlig neues Instrument in Lindau ist und es hierfür keine Blaupause gibt. Für gute Lösungsansätze bedarf es mehr Zeit. Dennoch wurde aus ihrer Sicht eine gute Lösung gefunden. 

Stadtrat Prof. Dr. Schöffel sieht vieles richtig, aber global gesehen wird man seiner Meinung nach wenig damit erreichen. Zudem ist er der Meinung, dass keine „unscharfen Ziele“ beschlossen werden sollten. Daher spricht er sich gegen Ziffer 1 des Beschlussvorschlages aus. 

Stadtrat Brombeiß kritisiert, dass der Maßnahmenkatalog erst heute zur Sitzung vorgelegt wurde. 

Bürgermeister Hotz merkt an, der Maßnahmenkatalog in ähnlicher Form bereits letzte Woche im Bauausschuss vorlegt wurde und zudem die Maßnahmen heute nicht beschlossen werden.

Stadtrat Jöckel sieht gigantische Klimmzüge voraus. Zudem ist er der Auffassung, dass die Verwaltung intensiv gefordert wird.

Stadtrat Obermayr wiederholt die Einladung an alle Stadtratsmitglieder zur Teilnahme als Gäste an den Sitzungen des Klimabeirates. 

Stadträtin Rundel sieht das Ziel als ambitioniert und daher muss rasch ins Handeln gekommen werden. 

Stadtrat Bandte bittet um namentliche Abstimmung aller Punkte.

Bürgermeister Hotz schlägt vor, dass man die Ziffern 1 und 2 bis 5 getrennt abstimmt und dann dabei die Gegenstimmen erfasst.

Stadtrat Bandte zeigt sich mit dem Vorgehen einverstanden. 

Beschluss 1

  1. Der Stadtrat beschließt das Klimaziel „Klimaneutralität bis zum Jahr 2035“ zu erreichen, das im neuen Klimaschutzkonzept aufgenommen wird. 
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Gegenstimmen: Stadtrat Prof. Dr. Schöffel und Stadtrat Freiberg

Beschluss 2

  1.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Klimabeirat ein engmaschiges Netz zum Monitoring und zur Evaluierung von Zwischenschritten und Meilensteinen, zu installieren.

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen:
    1. Klimastrategie auf Kommunalebene 
    2. Förderung Radverkehr 
    3. Entscheidungen des Stadtrates auf Klimarelevanz prüfen
    4. Autoarmer Inselkern
    5. Wärmerückgewinnung aus Abwasser
    6. Erstellung einer Energie- und THG-Bilanz alle 4 Jahre 

  1. Der Stadtrat beauftragt den Klimabeirat weitere Maßnahmen dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.  

  1. Der Stadtrat beauftragt den Klimabeirat Meilensteine und Zwischenziele für die formulierte Zielsetzung zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen.  
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.11.2021 08:55 Uhr