Änderung Wochenmarktsatzung und Wochenmarktgebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Finanzausschusses, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Finanzausschusses 14.03.2023 ö beratend 9

Sachverhalt

Bedingt durch immer weniger Besucher und damit auch kaum mehr Marktbeschicker auf unserem Mittwochs-Wochenmarkt, stand das Kulturamt vor der Entscheidung hier neue Wege zu gehen oder den Mittwochmarkt „eingehen“ zu lassen. Diese Ausgangssituation hat Kulturamtsleiter Alexander Warmbrunn in der Stadtratssitzung vom 23.02.2022 ausführlich geschildert und angekündigt den Mittwochsmarkt in einer Testphase für das Jahr 2022 als Lindauer Abendmarkt am Ufer des Kleinen Sees abzuhalten.

Diese Veränderung wurde von der Lindauer Bevölkerung wie auch unseren Feriengästen von Anfang an erfreulich gut angenommen, so dass schnell der Ruf laut wurde, diesen Abendmarkt auch in Zukunft so weiter zu führen. Dem stimmen wir zu und sind deshalb der Meinung den Mittwochsmarkt in der erprobten Version auch in den kommenden Jahren als Lindauer Abendmarkt am Kleinen See abzuhalten.

Grundlage für den Abendmarkt in der Versuchsphase 2022 war die derzeit gültige Wochenmarktsatzung und die entsprechende Wochenmarktgebührensatzung. Die in dieser Satzung vorgeschriebenen Standgebühren ermöglichen dem Kulturamt leider nicht die höheren Kosten für die Durchführung des Abendmarkts (z.B. Stromversorgung, Marketing, …), welche für die Umsetzung des Marktes notwendig sind, zu decken. Die Einnahmen aus den Abendmarkt-Gebühren spiegeln gleichfalls nicht die enorm hohe Besucherfrequenz des Marktes.

Um den Besucher:innen unseren Lindauer  Abendmarkt weiterhin in dieser Form anbieten zu können und diesen auch kostendeckend veranstalten zu können, muss die Wochenmarktsatzung so geändert werden, dass der Abendmarkt (ehemals Mittwochsmarkt) aus der Wochenmarktsatzung herausgenommen und fortan als extra festgesetzter Wochenmarkt „Lindauer Abendmarkt“ mit Zulassungsbestimmungen und entsprechender Preisliste, weiter betrieben wird.

In diesem Zusammenhang müssen auch in der Wochenmarktgebührensatzung die Gebühren für den dann nur noch am Samstag stattfinden Wochenmarkt, entsprechend den Saisonzeiten, reduziert werden.

1. Wochenmarktsatzung:
  1. In der Wochenmarktsatzung der Stadt Lindau vom 29.05.2020 ist unter anderem geregelt, wo die Wochenmärkte stattfinden können, deren Öffnungszeiten (Vgl. §1 Nr. (1) und Nr. (3) der Wochenmarktsatzung), welches Warenangebot zugelassen ist (hierzu auch nachfolgend Nr.1 b)) oder auch wie die Zulassung erfolgt.
  2. § 67 der Gewerbeverordnung regelt, was unter einem Wochenmarkt zu verstehen ist und welche Warenarten angeboten werden können oder auch welche alkoholischen Getränke zugelassen sind (GewO §67 Absatz (1) Nr.1).
§ 69 beschreibt die Möglichkeit, dass Märkte ‚festgesetzt‘ werden können und damit sogenannte „Marktprivilegien“ erhalten können. Diese sind:
  • Markt ist nicht an das Ladenschlussgesetzt gebunden, 
  • Ausnahmen zu Arbeitszeiten, 
  • es besteht keine Reisegewerbekartepflicht

Die Wochenmarktsatzung gibt darüber hinaus keine Vorschriften, wie und auf welcher Basis neue Stände ausgewählt und zugelassen werden können.

2. Wochenmarktgebührensatzung:
In der Wochenmarktgebührensatzung der Stadt Lindau mit der Gültigkeit vom 20.05.2021 sind die Gebühren für einen Standplatz auf dem Lindauer Wochenmarkt geregelt und saisonal unterteilt. Hier werden jedoch keine Unterschiede nach Art des Verkaufsstandes, angebotenen Waren und benötigtem Strom gemacht. Die Gebühren werden pauschal über den laufenden Meter des Standes abgerechnet.

Fachliche Bewertung

1. Wochenmarktsatzung:
Durch die Satzung sind der Wochenmarkt, und dementsprechend derzeit auch der Abendmarkt an die angegebenen Vorschriften gebunden. Eine kurzfristige Verschiebung in Form von Platz oder Zeitpunkt ist so für den Abendmarkt im Bedarfsfall nicht möglich. Um dies zu regeln und Beschicker:innen besser auszuwählen, als auch die Kontrolle zu behalten, welche Stände am Abendmarkt teilnehmen können, bedarf es den Abendmarkt aus der bestehenden Wochenmarktsatzung herauszulösen und den Abendmarkt mit Zulassungsbestimmungen (s. Anlage) festzusetzen. Einmal im Monat soll zudem ein „Sondermarkttag“ stattfinden, an welchem bei passender musikalischer Umrahmung, ein ausgeweitetes Sundowner-Cocktailangebot auf dem Nobelpreisträger-Steg angeboten wird. 

Der Abendmarkt sollte weiterhin als „zweiter“ Wochenmarkt in Lindau abgehalten werden, nur unter anderen Grundvoraussetzungen als der Samstags-Wochenmarkt. Gemäß § 67 GewO Absatz (1) Satz 1 erfüllt der Abendmarkt auch weiterhin die Kriterien eines Wochenmarktes: „Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere der folgenden Warenarten feilbieten […]“ Somit kann auch hier wieder eine Festsetzung gemäß §69 GewO stattfinden und für den Lindauer Abendmarkt die Marktprivilegien (Vgl. oben Nr.1 b) ) gelten gemacht werden. Unter diese Marktprivilegien fällt auch das Umgehen des in Bayern gültigen Ladenschlussgesetztes, unter welchem Verkaufsstellen nur in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr geöffnet sein dürfen.

2. Wochenmarktgebührensatzung:
Die Beschicker des Abendmarktes 2022 haben für eine Teilnahme an diesem Markt keine zusätzlichen Gebühren gezahlt, sofern sie auch am Samstagswochenmarkt teilgenommen haben. Dies ist durch die Wochenmarktgebührensatzung so geregelt, dass nur pro Halbjahr (April bis Oktober & November bis März) einmal die Gebühren abgerechnet werden. Hierzu war es irrelevant, ob ein Beschicker am Samstag und Mittwoch, nur am Samstag oder nur am Mittwoch teilgenommen hat. Zusätzliche Einnahmen konnten nur vereinzelt durch neue Beschicker gemacht werden, die nicht am normalen Wochenmarkt teilgenommen haben. Hier wurden jedoch auch die Preise aus der Gebührensatzung genutzt.

Dies hat dazu geführt, dass die erheblichen Kosten, die für das Bereitstellen der Infrastruktur, zusätzliche Marketingmaßnahmen etc. nicht gedeckt waren und aus anderen Budgets gedeckt werden mussten.
Um den Abendmarkt künftig kostendeckend zu veranstalten, muss er aus der Gebührensatzung gelöst werden und über eine gesonderte Preisliste geregelt werden. Diese soll auch das angebotene Sortiment, die Größe und den Strombedarf entsprechend abdecken.

Die Preisliste kann demnach auch jährlich an steigende Kosten, wie z. B. Stromkosten angepasst werden. Hierdurch kann ein Veranstalten des Marktes in den kommenden Jahren gesichert werden.

Durch das Wegfallen des Mittwochmarktes in der Satzung müssen auch hier die Preise entsprechend angepasst werden. Beschicker:innen sollten daher, da sie nur noch einen Markttag zur Verfügung gestellt bekommen, entsprechend angepasste Gebühren zahlen. Zusätzlich, um den Markt in den Wintermonaten (November bis März) auch für Besucher:innen attraktiv zu halten, sollen die Gebühren im Winter für die Beschicker:innen geringer sein, um sie so zur Teilnahme zu animieren.

Diskussionsverlauf

Herr Weiner beantwortet abschließend die Fragen der Stadträte. Wegen Regionalität und rechtlichen Rahmenbedingungen sei die gewünschte wöchentliche Miteinbeziehung des Nobelsteges nicht möglich.

Antrag1 (Stadtrat Hübler)
Änderung Pauschalgebühren in § 3
       April bis Oktober: Erhöhung von 40 Euro auf 60 Euro 
Abstimmungsergebnis:        10:3 (Antrag abgelehnt)
Antrag2 (StR Hübler)
       November bis März: Erhöhung von 25 Euro auf 35 Euro
Abstimmungsergebnis:        12:1 (Antrag abgelehnt)

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

  1. Der Mittwochsmarkt (fortan Abendmarkt) wird aus der aktuellen Wochenmarktsatzung herausgenommen.
  2. Die Wochenmarktsatzung wird entsprechend geändert (s. Anlage).
  3. Die Wochenmarktgebührensatzung wird entsprechend geändert. (s. Anlage).
  4. Der Abendmarkt kann als Wochenmarkt festgesetzt werden und unterliegt Zulassungsbestimmungen und einer Preisliste.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
20230213_Entwurf_Änderung Gebührensatzung2023 (.pdf)
20230213_Entwurf_Änderung Wochenamarktsatzung2023 (.pdf)
LAM2023_Gegenüberstellung Einnahmen (.pdf)
LAM2023_Zulassungsbestimmungen (.pdf)

Datenstand vom 06.04.2023 07:07 Uhr