Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung; hier: Werkausschuss Immobilienmanagement und Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (Zuständigkeit Finanzausschuss und Aufgaben der Oberbürgermeisterin (§ 8 Abs. 1 Buchst. b sowie § 11 Abs. 2a))
Daten angezeigt aus Sitzung: 14. Sitzung des Stadtrates, 16.12.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat (Stadt Lindau) | 14. Sitzung des Stadtrates | 16.12.2024 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
b) Finanzausschuss
c) Bau- und Umweltausschuss
Die Rechtsaufsicht empfiehlt der Stadt, dass jede Spende, Schenkung und ähnliche Zuwendung dem Finanzausschuss zur Annahme vorgelegt werden soll. Daher hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 04. Dezember 2024 beschlossen, dass vierteljährlich alle bei der Stadt eingegangenen Spenden, Schenkungen und Zuwendungen in Listenform vorzulegen sind.
Bezugnehmend zu diesem Beschluss muss die Geschäftsordnung geändert werden, als dass in § 8 Abs. 1 Buchst. b) Spiegelstrich 12 der Betrag gestrichen wird und die Worte „jeglicher Art“ eingefügt werden:
- Annahme von Erbschaften, Vermächtnissen
oder Schenkungen jeglicher Art
im Wert von über 15.000 €Ferner wird in § 11 Abs. 2 a Spiegelstrich 11 gestrichen:
- Annahme von Erbschaften, Vermächtnissen oder Schenkungen im Wert bis zu einem Betrag von 15.000 €
Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
Dokumente
Entwurf 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 13.05.2020 (.pdf)