Änderung der Verordnung über den Schutz vor Lärm in der Stadt Lindau (Bodensee)
(Lärmschutzverordnung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Hauptausschusses, 03.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Lindau (B) hat die aktuell bestehende Lärmschutzverordnung im Jahr 2019 mit einer Geltungsdauer von 20 Jahren beschlossen. Da sich allerdings aufgrund einer Gesetzesänderung im Bayerischen Immissionsschutzgesetz der Bußgeldrahmen und die Rechtsgrundlage geändert haben, muss die Lärmschutzverordnung bzgl. der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 4) angepasst werden.
Fachliche Bewertung
In Bezug auf die Systematik sowie die Regelungsinhalte wurde die Lärmschutzverordnung nicht verändert. Es wurden lediglich in § 4 die aktuellen gesetzlichen Vorgaben übernommen. Die neue Verordnung soll im Hinblick auf den Bürokratieabbau wieder auf die maximal zulässige Geltungsdauer von 20 Jahren festgesetzt werden. Bei Bedarf oder einem rechtlichen Erfordernis könnte die Verordnung jederzeit wieder geändert werden.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Kaiser fragt nach, ob die Werktags Regelung samstags insofern geändert werden kann, dass samstags nur 15.00 Uhr der Rasen gemäht werden kann.
Frau Maucher, Leiterin des Bürger- und Ordnungsamtes, teilt mit, dass die Lärmschutzverordnung in Anlehnung an die Bundeslärmschutzverordnung erstellt wird. Gemäß der Bundeslärmschutzverordnung darf werktags durchgehend Rasen gemäht werden. In Lindau haben wir durch die Lärmschutzverordnung eine Mittagsruhezeit geregelt.
Stadtrat Reich fragt nach, ob bei städtischen Satzungen die Polizei kommt und Bußgelder sodann vom Landratsamt versendet werden.
Frau Maucher teilt mit, dass städtische Satzungen und Verordnungen von der Stadt die Bußgeldbescheide versendet werden. Das Landratsamt ist für den Immissionsschutz zuständig und ahndet diesen auch.
Stadtrat Jöckel möchte wissen, ab wann jemand erheblich belästig ist.
Frau Maucher teilt mit, dass es hierzu Rechtsprechungen gibt, was ein Durchschnittsmensch als belästigend empfindet.
Beschluss
Der Hauptausschuss empfiehlt, die als Anlage 1 beigefügte Verordnung über den Schutz vor Lärm in der Stadt Lindau (B) (Lärmschutzverordnung) vom … zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Dokumente
Anlage 1: HAS-2024 Sitzungsvorlage Änderung Lärmschutzverordnung (002) (.pdf)
Datenstand vom 12.06.2024 10:37 Uhr