Widmungsergängzung der öffentlichen Verkehrsfläche "Platz vor dem Reutiner Bahnhof mit Zufahrt nördliche Ladestraße".
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 01.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Lindau (B) beabsichtigt bei der Verkehrsfläche “Platz vor dem Reutiner Bahnhof mit Zufahrt nördliche Ladestraße”, Flurnummer 550/120, 550/142 Gemarkung Reutin, das Flurstück 550/117 Gemarkung Reutin mit aufzunehmen (s. Anlage Lageplan – blau markiert).
Fachliche Bewertung
- Platz vor dem Reutiner Bahnhof mit Zufahrt nördliche Ladestraße
- Ortsstraße O-274
Die bestehende öffentliche Ortsstraße gem. Art. 3 Abs 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG „Platz vor dem Reutiner Bahnhof mit Zufahrt nördliche Ladestraße“ wurde ins Bestandsverzeichnis mit den Eintragungsverfügungen vom 02.03.1964, 02.02.2011 und 20.03.2024 eingetragen. Die Fläche befindet sich im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Lindau (B). Straßenbaulastträger ist die Stadt Lindau (B). Bei der gewidmeten öffentlichen Ortsstraße muss das Flurstück 550/117 Gemarkung Reutin hinzugefügt werden. Es befindet sich im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Lindau (B). Bei der Neugestaltung Bahnhof Reutin Kreisel „Berliner Platz“ wurde das Flurstück 550/117 zusätzlich als Abbiegespur mit ausgebaut.
Berichtigungen im Bestandsverzeichnis müssen nur bei wichtigen Veränderungen, wie das nachträgliche Aufnehmen von Flurnummern bzw. Korrigieren von Flurnummern, vorgenommen werden (§5 VerzVO). Da es sich um eine wichtige Veränderung handelt, muss die Widmungsergänzung im BUA behandelt werden.
Beschluss
1. Der städtische Bau- und Umweltausschuss beschließt das Flurstück 550/117 Gemarkung Reutin für die öffentliche Verkehrsfläche „Platz vor dem Reutiner Bahnhof mit Zufahrt nördliche Ladestraße“ Flurnummer 550/120 und 550/142 Gemarkung Reutin aufzunehmen und öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Dokumente
Bahnhof Reutin Widmungsübersicht (.pdf)
Datenstand vom 12.11.2024 15:43 Uhr