OB Dr. Alfons erklärt, dass das frühere Beschäftigen mit dem städtischen Grundstück nicht bekannt war. Die Regierung von Schwaben hat eine Einbeziehungssatzung vorgeschlagen. Die Politik kann Baurecht schaffen oder sich für eine Veräußerung hinsichtlich des Haushalts entscheiden.
Stadtrat Obermayr erkundigt sich nach dem Flächennutzungsplan.
Herr Koschka erklärt den Flächennutzungsplan und erläutert, dass das Gebiet am Landschaftsfinger grenzt, aber nicht im Landschaftsfinger liegt.
Stadtrat Büchele erkundigt sich, was die Einbeziehung des Grundstücks in die Einbeziehungssatzung bedeutet.
Herr Koschka erklärt, dass Regelungen getroffen werden können.
OB Dr. Alfons führt die Idee aus dem Bauamt aus, dass Baurecht geschaffen werden und das Grundstück veräußert werden kann.
Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer ist der Meinung, dass der Landschaftsfinger erhalten bleiben soll. Dieser erstreckt sich bis zur aktuellen Bebauung. Sie stimmt dem Antrag nicht zu.
Stadtrat Obermayr stimmt Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer zu. Aus seiner Sicht ist ein Bebauungsplan notwendig.
OB Dr. Alfons erläutert, dass die Regierung von Schwaben eine Einbeziehungssatzung vorschlägt.
Stadträtin Brombeis erklärt, dass damals eine kleine Ecke beschlossen wurde und das in Ordnung war. Das Fenster sollte nicht erweitert werden.
Stadträtin Dorfmüller findet das nicht in Ordnung gegenüber früheren Ablehnungen. Das Landschaftsbild sollte nicht für monetäre Zwecke hergenommen werden. Sie ist entsetzt über die Pläne und stimmt diesen nicht zu.
Stadtrat Prof. Dr. Schöffel erklärt, dass der einstimmige Beschluss im Januar unter anderen Umständen beschlossen wurde.
Stadträtin Brombeis erkundigt sich zwischen dem Unterschied von Einbeziehungssatzung und Bebauungsplanverfahren.
Herr Koschka erklärt, dass bei der Einbeziehungssatzung nicht zwischen Innen- und Außenbereich entschieden wird.
Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer fragt, ob Ferienwohnungen ausgeschlossen werden können.
Herr Koschka erwidert, dass das nur für das Grundstück möglich ist.
Herr Kaserer erklärt, dass das Grundstück größer gefasst wurde, damit die Bepflanzung noch geregelt werden kann.
Stadtrat Obermayr erkundigt sich nach der Baulücke, die bei der Bebauung entsteht.
Herr Kaserer antwortet, dass sich die Baulücke südlich nicht verändert.
Stadtrat Prof. Dr. Schöffel fragt nach den Konsequenzen bezüglich Hangrutsch im Vergleich zur Bayerstraße.
Herr Koschka antwortet, dass das geprüft werden muss.
Der ursprüngliche Beschluss wird abgelehnt.
Der neue Beschluss lautet: Das Flurstück 665/1 wird in die Einbeziehungssatzung eingeschlossen mit Maßgabe des Baufensters mit der Größe vom Beschluss Januar 2024.