Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für kostenrechnende Einrichtungen 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Finanzausschusses, 06.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Finanzausschusses 06.05.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 KommHV-Kameralistik ist für kostenrechnende Einrichtungen im Verwaltungshaushalt eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals zu veranschlagen.

Der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals sollte sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren (VV Nr. 6 zu § 12 KommHV-Kameralistik).

Der Durchschnitt für die letzten 10 Jahre beträgt laut Angabe der Bayern Labo:

0,8 %

Der bisherige Zinssatz, berechnet von der Bayern Labo, betrug 0,6 %.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss beschließt, den kalkulatorischen Zinssatz für die kostenrechnenden Einrichtungen ab 01.01.2025 auf 0,8 % festzusetzen.

Datenstand vom 06.05.2025 10:27 Uhr