Städtebauförderung, Sonderfonds "Innenstädte beleben"; Förderantrag zur Erstellung eines Innenstadtentwicklungskonzepts, Insel Lindau


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates, 26.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Stadtrates 26.01.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Zur Stärkung der bayerischen Innerstädte wurde am 29.04.2021 durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr der Sonderfonds „Innenstädte beleben“ gestartet. 

Die Stadt Lindau hat sich beworben und im Juli 2021 die Zusage über eine Rahmen­be­willigung erhalten. Für die Förderung eines Innenstadt­ent­wicklungs­kon­zeptes (IEK) im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Insel“ wurde im Dezember 2021 ein Antrag auf Gewährung der Zuwendungen gestellt. Für die Vervollständigung der Antrags­unterlagen ist ein Stadt­ratsbeschluss, mit dem die Teilnahme Sonderfonds gebilligt wird, ein­zu­reichen.
 
  1. Sonderfonds „Innenstädte beleben“

    1. Ziel 
Die Innenstädte stehen für Nutzungs- und Angebotsvielfalt, attraktive Stadträume, gute Er­reich­barkeit und Lebendigkeit. Diese Qualitäten gilt es zu stärken und weiter zu ent­wickeln. Dafür sind sowohl kurzfristige, als auch langfristige Maßnahmen erforderlich, welche durch den Sonderfonds unterstützt werden sollen. 

    1. Förderfähige Maßnahmen
Zu den förderfähigen Maßnahmen des Sonderfonds zählen unter anderem folgende:
  • Städtebauliche Konzepte zur Weiterentwicklung der Innenstädte
  • Innenstadtmanagement
  • Vorübergehende Anmietung leerstehender Räumlichkeiten durch die Gemeinde
  • Restrukturierung von Einzelhandelsgroßimmobilien
  • Baulich-investive Maßnahmen zur Belebung der Innenstädte z. B. die bauliche Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum

    1. Rahmenbedingung und Finanzierung
Der Sonderfonds steht für Städte ab 2.000 Einwohner im Rahmen der Städte­bauförderung zur Verfügung. 
Für die förderfähigen Maßnahmen gilt ein Fördersatz von 80 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben.

    1. Verfahrensablauf und Fristen
Nach dem Start des Programms im April 2021 war eine Anmeldung der Mittelbedarfe bis Juni 2021 bei der Regierung von Schwaben (zuständige Bezirksregierung) erforderlich. 

Die Bekanntgabe der Rahmenbewilligung erfolgt durch die Regierung von Schwaben im Juli 2021. Für die Stadt Lindau – Insel sind 400.00 € förderfähige Ausgaben (davon Finanzhilfe vom Land: 360.000 €) vorgesehen.

Zu beachten ist, dass es sich hier um Rahmenbewilligungen, wie auch sonst in der Städtebauförderung üblich, handelt. Einzelne Maßnahmen und Projekte müssen einzeln beantragt werden, erst dann kann eine Beauftragung erfolgen.

  1. Gesamtmaßnahme „Insel“: Innenstadtentwicklungskonzept

    1. Anlass für die Förderung des Innenstadtentwicklungskonzeptes
Die Stadt Lindau hat in den vergangenen Jahren mit dem ISEK in 2016 und der an­schließenden Vorbereitenden Untersuchung (VU) für die Insel in 2018 sowie dem Rahmen­plan zur „Hinteren Insel“, intensiv an der städtebaulichen Weiterentwicklung der Insel, dem städt­ischen Zentrum, gearbeitet. Eine übergeordnete aber dennoch spezifisch tiefer­gehende Strategie, welche neben den städtebaulichen auch die funktionalen und Innen­stadt be­lebenden Aspekte und Themenfelder beinhaltet und somit vereint, ist bisher jedoch nicht vorhanden.

Daher soll für die Fortführung der laufenden und geplanten Maßnahmen, ein Innen­stadt­ent­wicklungskonzept (IEK) erstellt werden, das die strategischen und operativen Leit­planken unter Berücksichtigung aller vorhandenen Konzepte, Ent­wicklungen, Papiere und Projekte auf Grundlage der Aussagen des ISEK mit integrierter VU festlegt. Zudem sollen Wechselwirkungen unterschiedlicher Teilbereiche der Stadtentwicklung (plan­erische, wirtschaftliche und kulturelle) berücksichtigt und eine schlüssige Struktur sowie dazu passende Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung des Konzeptes mit allen be­teiligten Akteuren entwickelt werden. Dabei sollen insbesondere auch die laufenden und in Planung befindlichen Projekte und Initiativen zur Innenstadtentwicklung beleuchtet und in die strategischen Überlegungen einbezogen werden.
 
    1. Ziel und Handlungsfelder des Innenstadtentwicklungskonzeptes

Folgende Ziele lassen sich zusammenfassen: 
  • Strategische Ansätze zur Steuerung und Entwicklung der Innenstadt 
  • Verbesserung der Vernetzung der Akteure vor Ort 
  • Sensibilisierung zur „Gemeinschaftsaufgabe Innenstadtentwicklung“ 

Folgende Handlungsfelder sollen im Rahmen der Erstellung des Innenstadt­ent­wicklungs­konzeptes bearbeitet werden:
  • Wirtschaft und Gewerbe 
    • Prüfung von Potentialen für neue Angebote und Nutzungen auf Grundlage von zielgruppenorientierten Bedarfen 
    • Stärkung des Wirtschafts- und Tourismusstandorts Altstadt 
  • Wohnraumentwicklung 
    • Möglichkeiten zur Stärkung der Wohnfunktion 
    • Schaffung von bedarfsgerechten, generationenübergreifenden Wohnräumen 
  • Öffentliche Räume 
    • Entwicklung digitaler Angebote (kostenfreies WLAN) 
    • Aufwertung der Aufenthaltsqualität durch Gestaltung und Funktionalität 
    • Aufbau und Stärkung von USPs einzelner Altstadtbereiche 
  • Zentrale Funktionen 
    • Erhalt und Förderung der Angebots- und Nutzungsvielfalt und Funktions­mischung 
    • Entwicklung einer „Innenstadtmarke“ 
  • Mobilität 
    • Bauliche und funktionale Aufwertung der ÖPNV- Infrastruktur 
    • Verbesserung von Parkleit- und Parkraumsystem 
    • Überprüfung/Umwidmung von öffentlichen Verkehrsbereichen 
  • Freiflächen / Klima 
    • Ausbau der Barrierefreiheit 
    • Schaffung von Ruhezonen, Spielbereichen für unterschiedliche Zielgruppen 
    • Förderung des Stadtklimas durch Ausweitung von Grün-, Pflanz- und Wasserflächen 

    1. Aktueller Stand
Auf Basis der verwaltungsintern definierten Ziele und Handlungsfelder wurde ein Leistungsbild für die Angebotseinholung für ein Innenstadtentwicklungskonzept erstellt. Neben der Stärken- und Schwächen-Analyse sowie der Entwicklungspotentiale wurde vor allem einem umfangreichen Beteiligungsprozess, bei dem innenstadtrelevante Akteure eingebunden werden, eine hohe Bedeutung zugesprochen. Als Ergebnis des Konzepts sollen praxisorientierte Maßnahmenvorschläge zur Realisierung der fest­ge­legten Entwicklungsstrategie formuliert werden. Dieses Leistungsbild sowie eine Auswahl an Planungsbüros wurden mit der Regierung von Schwaben abgestimmt. 

Acht fachlich geeignete Büros wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, davon haben vier Büros fristgerecht ein Angebot abgegeben. 

Aufgrund der Kriterien Fach- und Ortskunde, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit soll das Büro Umbau Stadt ausgewählt und mit der Erstellung des Innenstadtentwicklungs­konzepts beauftragt werden. Auch wenn das Angebot von Umbau Stadt nur das zweit-wirtschaftlichste ist, so hat es doch in den Bereichen inhaltliche Qualität, Bezugsprojekte und Teamzusammensetzung überzeugt. Auf Grundlage des Angebotes wurde im Dezember 2021 ein Förderantrag gestellt. 

Fachliche Bewertung

Die Nutzung des Sonderfonds „Innenstadt beleben“ für die Erstellung eines Innenstadt­ent­wicklungs­konzeptes bietet die Chance die bereits vorhanden Konzept und Planungen in einem aussagekräftigen Rahmenplan zu vereinen. 

Ein hoher Anteil an Beteiligung in unterschiedlichen, bedarfsgerechten Formaten soll neben weiteren Analysebausteinen die Basis für einen umfassende Betrachtung  der gesamten Insel sein, um strukturelle, funktionale und thematische Defizite erkennen und Maßnahmen für die Stärkung der Innenstadt erarbeiten zu können. 

Dieser Rahmenplan, mit einer zielge­richtet Gesamtstrategie und daraus abgeleitete Maßnahmen sowie deren Priorisierung, soll künftig die konzeptionelle Grundlage für die nachhaltige Stärkung und Weiterentwicklung der Insel und Innenstadt von Lindau sein. 

Die Unterlagen für den Förderantrag sind bereits erstellt bzw. sogar eingereicht worden. Mit einem positiven Beschluss durch den Stadtrat und einer Bewilligung des Antrags durch die Regierung von Schwaben könnte das Planungsbüro zeitnah beauftragt werden und mit der Erarbeitung des Innenstadtentwicklungskonzeptes beginnen. 

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Erstellung des Innenstadtentwicklungskonzeptes belaufen sich auf vor­aus­sichtlich 96.000 € (gerundet).

Dementsprechend wurde ein Zuschussbetrag aus dem Sonderfonds „Innenstädte beleben“ wie folgt beantragt und mit Bescheid der Regierung von Schwaben vom 05.01.2022 erteilt

Förderfähige Kosten 
96.000 € (gerundet)
Landes-Anteil (80 %) 
76.800 €
Kommunaler Eigenanteil (20 %) 
19.200 €

Diskussionsverlauf

Stadtrat Kaiser freut sich über den guten Ansatz, vermisst jedoch den Radverkehr. 

Stadtrat Krühn möchte gern bei Zweitwohnungen auf der Insel gegensteuern, da teilweise ganze Fassaden dunkel sind und Wohnungen nur teilweise einzelne Wochen im Jahr bewohnt sind.

Stadträtin Rundel spricht sich für attraktiven Wohnraum auf der Insel aus. 

Stadträtin Sommerweiß merkt an, dass vor dem Hintergrund der Herausforderungen des letzten Sommers aktiv Jugendliche mit eingebunden werden sollen. 

Stadtrat Strauß kritisiert die Presse, die Lindau in ihrer Berichterstattung schlecht redet. 

Nach umfassender Diskussion fasst der Stadtrat nachstehenden Beschluss. 

Beschluss

              1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) bestätigt den Antrag im Rahmen des Sonder­fonds „Innenstädte beleben“ für die Umsetzung eines Innenstadt­ent­wicklungs­konzeptes.
              2. Die finanziellen Mittel werden bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 5

Dokumente
STR_2022_01_26_TOPö8_IEK (.pdf)

Datenstand vom 08.02.2022 08:12 Uhr