Der bisherige Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 117 „Friedrichshafener Straße 7“, der “K + S Wohnbau GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Karl Hermann Zeh, hat inzwischen das Grundstück veräußert und soll durch einen neuen Vorhabenträger ersetzt werden.
Gemäß § 12 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit Punkt 7.7 des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 117 „Friedrichshafener Straße 7“ bedarf der Wechsel des Vorhabenträgers der Zustimmung der Gemeinde.
Mit Schreiben vom 17.06.2020 informierte die Vorhabenträgerin bereits die Stadt Lindau, dass ein Wechsel des Rechtsnachfolgers beabsichtigt ist. Mit Antrag vom 13.01.2022 wurde der Wechsel des Vorhabenträgers von der Firma „Denkinger Projektbau GmbH“ als neuer Vorhabenträger beantragt (siehe Anlage).
Die Zustimmung der Gemeinde darf gem. § 12 Abs. 5 S. 2 nur dann verweigert werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans innerhalb einer, der im Durchführungsvertrag genannten, Frist gefährdet ist.
Einhaltung der Frist
Der Durchführungsvertrag ist mit Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Bekanntmachung) ab dem 24.03.2018 wirksam.
Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, das Vorhaben innerhalb einer Frist von 10 Jahren ab Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses fertigzustellen (Punkt 5.1 des Durchführungsvertrags), d. h. in diesem Fall bis zum 24.03.2028.
Der neue Vorhabenträger beabsichtigt das Vorhaben im Sommer 2023 fertigzustellen.
Erklärung des Rechtsnachfolgers für die Erfüllung des Vertrages
Der Rechtsnachfolger hat der Stadt Lindau gegenüber eine schriftliche Erklärung abgegeben alle Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 117 „Friedrichshafener Straße 7“ und des Durchführungsvertrages und alle damit verbundenen Pflichten entsprechend durchzuführen (siehe Anlage).
Der neue Vorhabenträger hat zudem nachgewiesen, dass er bereit und in der Lage ist, das Vorhaben innerhalb der im Durchführungsvertrag genannten Frist zu verwirklichen.
Es liegen somit alle Voraussetzungen für eine Zustimmung der Stadt Lindau vor.