Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 82 “Bleiche“, 4. Änderung “Erweiterung Lindaupark“: Durchführungsvertrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates, 25.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Stadtrates 25.05.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 die Aufstellung des vor­haben­bezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindau­­park" auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes beschlossen. 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB besteht aus drei Teilen: dem vorhaben­bezogenen Bebauungsplan mit Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungs­plan (als Teil des Bebauungsplanes) und dem Durchführungsvertrag. 

Der Durchführungsvertrag ist zwar nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, aber materielle Wirksamkeitsvoraussetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Er muss gemäß § 12 Abs.1 Satz 1 BauGB vor dem Satzungsbeschluss vorliegen und wird ebenfalls in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen.
Folgendes sind die wesentlichen Inhalte des vorliegenden Durchführungsvertrages:
  • Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen
  • Festlegung einer bestimmten Durchführungsfrist
  • Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten und aller der im Durchführungsvertrag vereinbarter Kosten

Aus dem Durchführungsvertrag entstehen der Stadt Lindau keine Pflichten, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen und keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Vorhabenträgerin, sollte der Bebauungsplan für unwirksam oder nichtig erklärt werden. Ein vom Vorhabenträger unterschriebener Durchführungsvertrag liegt der Verwaltung bereits schriftlich vor und wurde in nicht-öffentlicher Sitzung besprochen. 

Fachliche Bewertung

Aus der Sicht des Stadtbauamtes kann der Vertrag zwischen den Projektpartnern unterzeichnet werden.

Finanzielle Auswirkungen

Keine

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) stimmt dem Durchführungsvertrag mit Stand vom 11. Mai 2022 nach § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" zwischen der Feneberg Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG und der Stadt Lindau (B) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.06.2022 12:23 Uhr