Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 82 “Bleiche“, 4. Änderung “Erweiterung Lindaupark“: Durchführungsvertrag
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Stadtrates, 25.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB besteht aus drei Teilen: dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan (als Teil des Bebauungsplanes) und dem Durchführungsvertrag.
Der Durchführungsvertrag ist zwar nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, aber materielle Wirksamkeitsvoraussetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Er muss gemäß § 12 Abs.1 Satz 1 BauGB vor dem Satzungsbeschluss vorliegen und wird ebenfalls in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen.
Folgendes sind die wesentlichen Inhalte des vorliegenden Durchführungsvertrages:
- Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen
Festlegung einer bestimmten Durchführungsfrist
Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten und aller der im Durchführungsvertrag vereinbarter Kosten
Aus dem Durchführungsvertrag entstehen der Stadt Lindau keine Pflichten, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen und keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Vorhabenträgerin, sollte der Bebauungsplan für unwirksam oder nichtig erklärt werden. Ein vom Vorhabenträger unterschriebener Durchführungsvertrag liegt der Verwaltung bereits schriftlich vor und wurde in nicht-öffentlicher Sitzung besprochen.
Fachliche Bewertung
Aus der Sicht des Stadtbauamtes kann der Vertrag zwischen den Projektpartnern unterzeichnet werden.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) stimmt dem Durchführungsvertrag mit Stand vom 11. Mai 2022 nach § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" zwischen der Feneberg Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG und der Stadt Lindau (B) zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.06.2022 12:23 Uhr