- Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes Priel soll diesem Entwicklungsgebot für den parallel aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 65 „Lehrgut Priel“ 1. Änderung „Gewerbegebiet Priel“ entsprochen werden.
Die Änderung des Bebauungsplanes verfolgt das Ziel, die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 65 „Lehrgut Priel“ an die aktuellen Anforderungen an ein Gewerbegebiet anzupassen. Es sollen v.a. Flächen für kleine Handwerksbetriebe vorgehalten werden. Dies ist insbesondere angesichts der gewerblichen Flächenknappheit im Stadtgebiet Lindau von großer Bedeutung. Anlass waren vermehrte Anfragen von Gewerbebetrieben, darunter viele ortsansässige Unternehmen, zu möglichen Gewerbegrundstücken für Umsiedlungen oder zu Erweiterungszwecken.
Durch die Änderung kann gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan ein großer Bereich von Bebauung freigehalten werden. Die Flächen haben sich, im Gegensatz zum Aufstellungsbeschluss des Jahres 2011 in weiten Teilen stark verändert, da nicht gebaut wurde. Der Bewuchs hat v.a. östlich des Giebelbaches zugenommen und sich zu einem Feldgehölz mit hoher ökologischer Wertigkeit entwickelt. Dem wird in der Bauleitplanung Rechnung getragen in dem diese Flächen von der Bebauung freigehalten werden und als Grünfläche gesichert bzw. dargestellt werden.
Neben der Erschließung für den motorisierenden Verkehr wird durch die Änderung der Bauleitpläne auch eine Verbesserung der Erschließungssituation für Radfahrer und Fußgänger herbeigeführt. Aktuell gibt es keine Querungsmöglichkeit von der Schönauer Straße in die Giebelwiesen. Angestrebt wird eine Brücke über die Kreuzung Friedrichshafener Straße / Schönauer Straße und eine Unterführung an der Bahnstrecke Buchloe-Lindau. So kann eine direktere Wegeverbindung geschaffen werden. Verbessert wird zudem die Anbindung zwischen Schönau und der Insel durch einen zusätzlichen Rad- und Fußweg nördlich der Bahnstrecke Buchloe-Lindau.
- Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Der Änderungsbereich der 5. Flächennutzungsplanänderung befindet sich im westlichen Stadtgebiet im Stadtteil Hoyren, zwischen der Bahnlinie „Friedrichshafen – Lindau“ im Süden und der Friedrichshafener Straße bzw. der Bahnlinie „Buchloe – Lindau“ im Norden. Der Geltungsbereich weist insgesamt eine Größe von ca. 5,8 ha auf.
- Wirksamer Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Lindau aus dem Jahr 2013 stellt für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lehrgut Priel“ überwiegend gewerbliche Bauflächen (G) dar. Die gewerblichen Bauflächen werden durch eine Grünfläche im Bereich des Giebelbaches getrennt. Im östlichen Teilbereich werden zusätzlich noch gemischte Bauflächen dargestellt. Im Westen wird ein kleiner Teilbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Des Weiteren werden die Flächen der Bahnlinie „Buchloe – Lindau“ als Bahnanlagen und die Flächen nördlich davon, entlang der Friedrichshafener Straße als gemischte Bauflächen dargestellt.
- Änderungen des Flächennutzungsplanes im Bereiche „Gewerbegebiet Priel“
Südlich der Bahnlinie „Buchloe – Lindau“ werden die Gewerbefläche und die östlich des Gebielbaches gelegene Mischgebietsfläche durch die Darstellung von Grünflächen ersetzt. Durch die Änderung in Grünfläche soll eine langfristige Sicherung des Gehölzbestandes östlich des Giebelbaches erfolgen. Die Gewerbefläche westlich des Giebelbaches wird gleichzeitig in Richtung Giebelbach ausgeweitet um dem hohen Bedarf nach Gewerbeflächen gerecht zu werden.
Des Weiteren wird das im Westen gelegene Wohnhaus an der Friedrichshafener Straße entsprechend der Änderung des Bebauungsplanes von Fläche für die Landwirtschaft in „gemischte Baufläche“ geändert.
Im Bereich nördlich der Bahnlinie „Buchloe – Lindau“ sieht der Bebauungsplan Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (Parken, Rad- und Gehweg, Bus) vor, um flexibel auf zukunftsorientierte Mobilitätsformen reagieren zu können. In den Randbereichen werden Grünflächen festgesetzt. Der Flächennutzungsplan wird in diesem Bereich daher von gemischter Baufläche zu Straßenverkehrsfläche, sowie kleinen Grünflächen in den Randbereichen geändert.
Außerdem soll die Maßnahme 22 aus dem Nahmobilitätskonzept der Stadt Lindau, vom Dez. 2019 mit aufgenommen werden. Die Maßnahme sieht vor für den Fuß- und Radfahrer mehr Sicherheit zu bieten und die unattraktive Kreuzungssituation Schönauer Straße / Friedrichshafener Straße mittels einer Brücke zu lösen. Des Weiteren soll eine Umfahrung der Friedrichshafener Straße bis zur Holbeinstraße, entlang der Bahngleise Richtung Zentrum - Insel und – Aeschach, die Situation verbessern. Im Flächennutzungsplan wird die Wegeführung daher als Hauptradroute der Kategorie 1, aufgrund der hohen Bedeutung für den Alltagsradverkehr im Stadtgebiet, mit aufgenommen.
Im Bereich für Bahnanlagen findet eine redaktionelle Anpassung statt Die als Begleitgrün dargestellten Grünflächen entlang der Bahnlinie sind so nicht vorhanden und werden daher in die Bahnflächen integriert.
- Umweltbericht zum Flächennutzungsplan
Der Umweltbericht zum Flächennutzungsplan wird zur öffentlichen Auslegung nachgereicht.