7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungplanes "Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt" - Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates, 28.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 9. Sitzung des Stadtrates 28.09.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

  1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung
An der Bösenreutiner Steig, Gemarkung Reutin, soll eine Lagerhalle mit befestigtem Treib-holzlagerplatz für das Wasserwirtschaftsamt Kempten (WWA) errichtet werden. Der aktuelle Standort des Treibholzlagerplatzes befindet sich an der Kläranlage auf städtischen Flächen. Aufgrund des Neubaus der GTL und der dadurch bedingten Reduzierung der Flächen, ist nun eine Standortverlagerung notwendig. Um die Umsetzung des Vorhabens planungsrechtlich zu sichern, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden. 

Da die im Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen nicht mit der geplanten Nutzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 134 „Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt“ übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. 

Die zur Umsetzung der Planung erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 134 „Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt“ werden im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. 

  1. Projektbeschreibung und Standort der Anlage 
Beim Plangebiet handelt es sich um einen Teilbereich der Waldflächen zwischen Rickenbach und Bösenreutin entlang der Straße "Bösenreutiner Steig", nordöstlich des Siedlungsbereiches von Lindau (B). Die Straße "Bösenreutiner Steig" verläuft westlich angrenzend an das Plangebiet. Südwestlich, auf gegenüberliegender Straßenseite liegt das "Umlade- und Wertstoffzentrum Lindau", welches von weiteren Waldflächen umgeben ist. Südlich grenzt eine Zufahrtsstraße an, welche zu dem östlich außerhalb liegenden Parkplatz führt. Südlich der Zufahrtsstraße liegen Intensivobstplantagen. Östlich jenseits des Parkplatzes und nördlich angrenzend stocken weitere Waldflächen an. Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit den Fl.-Nrn.  1435/8 (Teilfläche), der Gemarkung Reutin, Stadt Lindau (B). 

Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 134 "Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt" ist die Absicht des Vorhabenträgers (Wasserwirtschaftsamt Kempten) für seine Seemeisterstelle Lindau einen befestigten Treibholzlagerplatz mit Lagerhalle zu errichten. Der aktuelle Standort des Treibholzlagerplatzes befindet sich an der Kläranlage Lindau. Aufgrund des Neubaus der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) und der dadurch bedingten Reduzierung der Flächen, ist eine Standortverlegung notwendig. Der ausgewählte Standort ist planungsrechtlich dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. 

  1. Wirksamer Flächennutzungsplan und geplante Änderung 
Der Flächennutzungsplan der Stadt Lindau stellt für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 134 „Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt“ überwiegend Waldflächen mit Schutzfunktion dar. Zudem liegen in dem Bereich „Flächen für Aufschüttungen vor. 

Im gesamten Planbereich wird eine Sonderfläche „Treibholzlagerplatz/Betriebshof“ festgesetzt. Die Flächen für Aufschüttungen bleiben unverändert bestehen. 

Fachliche Bewertung

Der Standort „Bösenreutiner Steig“ wird begrüßt. Aufgrund der vormaligen Nutzung als Mülldeponie eignet sich der Standort als fast vollständig versiegelter Lagerplatz und die entsprechend notwendige Erschließung ist bereits vorhanden. 

Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzten Flächen nicht mit den im rechtsgültigen Flächennutzungsplan dargestellten Flächen übereinstimmen, ist es erforderlich den Flächennutzungsplan zu ändern. Es wird daher empfohlen, den Flächennutzungsplan zu ändern und die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und die frühzeitige Auslegung zu beschließen. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 134 „Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
  2. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 134 „Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt“ mit Stand vom 05.09.2022
  3. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3

Dokumente
Anlage 1: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (.pdf)
Anlage 2: Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (.pdf)

Datenstand vom 14.10.2022 14:14 Uhr