Dringliche Anordnung Gewerbesteuerumlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates, 14.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 14.12.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Ansatz für die Haushaltsstelle 90000.81000 (Gewerbesteuerumlage) wurde 2022 auf Grund der zu erwartenden Gewerbesteuer mit 1.200.000 Euro angesetzt.
Die Gewerbesteuereinnahmen haben sich aber – trotz Covid19 Pandemie - besser entwickelt als erwartet.
Die Stadt muss daher 654.746,- Euro mehr an Gewerbesteuerumlage abführen.
Es ist daher erforderlich, die Haushaltsstelle 90000.81000 um 654.746 Euro zu verstärken.

Fachliche Bewertung

Dringliche Anordnung


Gemäß den Vollzugsvorschriften zum Haushaltsplan (Ziffer 3.6) entscheidet ab einem Betrag von über 400.000 € der Stadtrat über die Vornahme von überplanmäßigen Ausgaben. 
Da der nächste Stadtrat erst am 30.11.2022 stattfindet und die Buchung der Gewerbesteuerumlage umgehend durch die Stadtkasse erfolgen muss, handelt es sich um einen Fall von Dringlichkeit. 
Daher trifft Bürgermeister Hotz gemäß Art. 37 Abs. 3 GO folgende dringliche Anordnung:

Die Haushaltsstelle 90000.81000 (Gewerbesteuerumlage) wird um 654.746,- Euro durch Mehreinnahmen aus der Haushaltsstelle 90000.00300 (Gewerbesteuer) verstärkt.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
654.746,- €
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
90000.00300

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die dringliche Anordnung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Stadträtinnen Sommerweiß und Norff sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

Datenstand vom 21.12.2022 12:04 Uhr