Bauvoranfrage: Restunterkellerung des bestehenden Wohnhauses und Erweiterung des UG als Bedienstetenwohnung sowie Neubau einer intensivbegrünten Tiefgarage mit 4 Stellplätzen und ein Geräteplatz, Hoyerbergstraße 60


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.02.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Vorhaben sieht die Unterkellerung des östlichen Gebäudeteils und der Terrasse vor. Durch die Unterkellerung der Terrasse und den vorgesehenen Geländeabtrag entsteht im Untergeschoss eine zusätzliche Wohnfläche von ca. 37,73 m² als zweite Wohneinheit, welche als Einliegerwohnung für Angestellte genutzt werden soll. Nördlich des Bestandsgebäudes ist der Neubau einer intensivbegrünten Tiefgarage mit vier Stellplätzen und einem Geräteplatz vorgesehen, welche in die örtliche Topographie eingebunden werden soll und äußerlich nicht in Erscheinung tritt. Das Vorhaben konzentriert sich auf eine nicht wesentlich wahrnehmbare Umgestaltung des Bestandsgebäudes. Es wird lediglich die bereits versiegelte Fläche der vorhandenen Terrasse unterkellert.

Fachliche Bewertung

Das Vorhaben liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben i.S.d. § 35 Abs. 2 BauGB. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung ist durch die bestehende Zufahrt über den Hoyerbergweg gesichert.
Die geplanten Baumaßnahmen können gerade noch unter den Begünstigungstatbestand des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB als angemessene Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Wohnhauses auf bis zu zwei Wohnungen subsumiert werden. 
Durch das Vorhaben werden daher keine öffentlichen Belange i.S.d. § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt und die Träger öffentlicher Belange, insbesondere die Untere Naturschutzbehörde, haben dem Vorhaben unter Auflagen zur Dachbegrünung und zum Baumschutz zugestimmt und das erforderliche naturschutzrechtliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. 
Das Vorhaben kann daher gem. § 35 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 4 Satz Nr. 5 BauGB genehmigt werden. Zukünftige Erweiterungsmöglichkeiten sind für das Anwesen hiernach jedoch nicht mehr möglich, da der maximal zulässige Rahmen der angemessenen Erweiterung des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB ausgeschöpft ist.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Erteilung des beantragten Vorbescheides nach § 35  Abs. 2 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB zu. In den Bescheid ist aufzunehmen, dass künftige Erweiterungen rechtlich nicht mehr möglich sind.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
1_Luftbild (.pdf)
2_Kataster (.pdf)
3_Lageplan (.pdf)
4_Ansicht_Schnitt (.pdf)
5_Ansicht_Schnitt (.pdf)
6_Visualisierung (.pdf)

Datenstand vom 25.04.2022 11:26 Uhr