Bauvoranfrage: Errichtung von Garagen in Streitelsfingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 01.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.06.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Geplant ist die Errichtung drei Garagen (insgesamt 6 m x 9 m) am Ortseingang von Streitelsfingen. Das Vorhaben soll dem Hotel Montfort-Schlössle dienen.

Fachliche Bewertung

Das Vorhaben dient keinem privilegierten Betrieb i.S.d § 35 Abs. 1 BauGB und ist daher nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. 
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Die Baumaßnahme ist gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB im Außenbereich begünstigt und unter vereinfachten Bedingungen bauplanungsrechtlich zulässig. Das Vorhaben stellt die angemessene bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs dar.
Die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb (Hotel Montfort-Schlössle) angemessen ist. Es wurden auch verschiedene Alternativstandorte und der Ein- bzw. Anbau geprüft. Aufgrund der Denkmaleigenschaft des Hauptgebäudes sind die Erweiterungsmöglichkeiten im Bestand sehr stark eingeschränkt, sodass nur ein abgesetzter untergeordneter Baukörper auf der bereits gekiesten und versiegelten Parkplatzfläche in Betracht kommt. Der Standort wurde hier weitestgehend an den Ortsrand der bestehenden Bebauung und aus den Blickachsen des Baudenkmals situiert.
Das Vorhaben ist gem. § 35 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB planungsrechtlich zulässig.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB zu und ermächtigt die Verwaltung den auf den Antrag auf Vorbescheid folgenden Bauantrag ohne erneute Vorlage zu behandeln, sofern dieser im Wesentlichen dem vorliegenden Antrag entspricht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 08.07.2022 11:46 Uhr