Städtebauliche Entwicklung Karl-Wolfart-Straße (Aeschach)
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Karl-Wolfart-Str. Nr. 14-18 plant eine Bauherrengemeinschaft gemeinschaftlich die Erhöhung des Kniestocks und den Dachgeschossausbau der bestehenden Reihenhauszeile.
Eine grundsätzliche Zulässigkeit der Kniestockerhöhung bei Einhaltung der zwei Vollgeschosse gemäß Bebauungsplan Nr.24 „Im vorderen Weyen“ wurde bereits über eine Bauvoranfrage abgeklärt. Der Bebauungsplan ist in dem betreffenden Bereich teilweise obsolet, da Straßenplanung nicht wie zum Zeitpunkt der Planaufstellung vorgesehen erfolgt ist. Nach Osten grenzt die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Im vorderen Weyen“ an, diese setzt die Zahl der Geschosse nicht fest, sondern Wand- und Firsthöhen. Die entstandene Reihenhausbebauung weist drei Vollgeschosse auf.
Fachliche Bewertung
Da die Reihenhäuser recht geringe Grundflächen aufweisen und der Wunsch nach Ausbaumöglichkeiten seitens verschiedener Bauherren an die Bauverwaltung herangetragen wurde, empfiehlt die Stadtverwaltung für das gesamte Gebiet (gemäß Abgrenzung des Lageplans) einen Dachgeschossausbau und somit eine städtebauliche Nachverdichtung zuzulassen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.24 bedeutet dies bei geeigneten Bauvorhaben von der Festsetzung der maximal zwei Vollgeschosse eine Befreiung zu erteilen. Im unbeplanten Innenbereich, welcher nach §34 BauGB zu beurteilen ist, fügen sich Bauvorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung mit Dachgeschossausbau unter bestimmten Voraussetzungen dann regelmäßig in die Eigenart der maßgebenden Umgebung ein (ggf. nach §34 Abs. 3a BauGB). Mit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung (u.a. des geänderten Abstandsflächenrechts) liegen erleichterte Voraussetzungen für Dachgeschossausbauten vor, da diese baupolitisch im Sinne der Nachverdichtung gefördert werden.
Die Voraussetzungen für die Erteilung der Befreiung nach §31 Abs.2 BauGB sollen in einer internen Handlungsempfehlung festgeschrieben werden. Die Dachform Satteldach ist beizubehalten, eine Kniestockerhöhung wird abhängig von der jeweiligen Planung bis maximal 150 cm befürwortet. Dachaustritte und Balkone werden grundsätzlich als möglich erachtet.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der städtebaulichen Nachverdichtung im Bereich Karl-Wolfart-Straße (gemäß Lageplan) im Grundsatz zu und ermächtigt die Verwaltung zur Erteilung von Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB zur Zahl der Vollgeschosse (II) und ggf. nach §34 Abs. 3a BauGB. Bei jedem Bauvorhaben erfolgt weiterhin eine Prüfung durch die Stadtverwaltung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Dokumente
Anwendungsbereich_BP_24 (.pdf)
Anwendungsbereich_Lageplan (.pdf)
Karl-Wolfart-Straße_Foto (.pdf)
Karl-Wolfart-Straße_Foto2 (.pdf)
Luftbild (.pdf)
Datenstand vom 20.09.2022 08:53 Uhr