Für die Haushaltssatzung 2022 erteilte das Landratsamt mit Schreiben vom 30.03.2022 die rechtsaufsichtliche Genehmigung zu den Festsetzungen der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen. Die Bekanntgabe der Genehmigung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Lindau (B) (Bürgerzeitung) am 23.04.2022. Mit Bekanntgabe endete auch die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung.
Der Haushalt 2022 wurde mit all seinen Bestandteilen (Kreditaufnahmen / Verpflichtungsermächtigungen) genehmigt.
Die Genehmigung erging unter folgender Auflage:
Die Ausgaben für die ordentlichen Tilgungen sind vollständig aus dem Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften und dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Sofern dies aufgrund der Wirkungen des Finanzausgleichs, infolge überdurchschnittlicher Einnahmen in den Vorjahren, nicht möglich ist, wird auch eine Deckung durch Entnahme aus der Rücklage akzeptiert.
Im Zusammenhang mit dem hohen Schuldenstand und den hierdurch entstehenden Belastungen (ordentliche Tilgungsausgaben) weist das Landratsamt ausdrücklich darauf hin, dass Kreditaufnahmen auf ein unbedingt notwendiges Maß zu beschränken sind, um nicht noch weiteren finanziellen Handlungsspielraum zu verlieren.
Um die Zuführungssituation an den Vermögenshaushalt zu verbessern, empfiehlt das Landratsamt der Stadt wiederholt Einsparungen, Aufgabenabbau und/oder Mehreinnahmen. Neben einer kritischen Würdigung der zu leistenden Ausgaben gehöre hierzu auch eine entsprechende Einnahmebeschaffung. Letztlich liege es jedoch im Ermessensspielraum der Stadt, welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der dauernden Leistungsfähigkeit ergriffen werden.
Das Landratsamt führt weiter aus, dass für die bereits begonnenen bzw. beschlossenen Investitionen Einnahmen aus Grundstücksverkäufen (Limare, Schloss Moos, Bauhof, Hintere Insel) ein wesentliches Deckungsmittel sein sollen und gibt zu bedenken, dass diese Verkaufserlöse nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Zudem wurde hier angemerkt, dass ursprüngliche Planungen von einer Verwendung der Verkaufserlöse zur Schuldentilgung ausgingen.
Ein besonderes Augenmerk müsse auch auf mögliche Quersubventionierungen bei den städtischen Eigen- und Regiebetrieben gerichtet sein. Dadurch könnten zu den bereits hohen Belastungen des städtischen Haushalts weitere finanzielle Verpflichtungen entstehen, die wiederum Auswirkungen auf die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt haben könnten. Dadurch könne sich der finanzielle Spielraum weiter einengen.
Die Verpflichtungsermächtigungen wurden ebenfalls sämtlich genehmigt. Dies jedoch unter dem Vorbehalt, dass dies keine Zusage für eine künftige Kreditermächtigung enthält. Maßgebend wird hierfür die Entwicklung der dauernden Leistungsfähigkeit sein.