- Einführung einer digitalen Parkraumbewirtschaftung
Aus Sicht der Stadtverwaltung sind bei der Entscheidung über die Einführung eines solchen digitalen Parkraumbewirtschaftungssystems folgende Aspekte zu berücksichtigen und abzuwägen.
Es wäre möglich, die Standorte der freien Parkplätze im Inselkern via App und mittelfristig in einem neuen Parkleitsystem für Jedermann zur Verfügung zu stellen. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass gerade der touristische Parksuchverkehr von der Insel, insbesondere von den Kurzeitparkplätzen mit einer maximalen Parkzeit von 90 Minuten, ferngehalten werden sollte. Vor diesem Hintergrund werden die Großparkplätze Karl-Bever-Platz und Parkhaus Inselhalle seit Herbst 2020 gar nicht mehr im Parkleitsystem ausgewiesen. Auch auf der städtischen Homepage wird auf die Großparkplätze unmittelbar vor und auf der Insel nicht hingewiesen – auf die Parkplätze im Inselkern oder am Bahnhof / auf der Hinteren Insel schon gar nicht. Dies sollte aus Sicht der Verwaltung hinsichtlich sämtlicher Kurzeitparkplätze im Altstadtkern eigentlich auch so bleiben. Vor diesem Hintergrund müsste die Zugangsberechtigung für die App auf Bewohner bzw. berechtigte Dritte mit Ausnahmegenehmigung begrenzt werden.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass derzeit nicht abzusehen ist, ob bzw. wann der eine oder andere Parkbereich im Inselkern mittelfristig autofrei(er) werden soll. Unabhängig davon lassen sich für diese Art der digitalen Parkraumbewirtschaftung folgende Vor- und Nachteile zusammenfassen:
Vorteile:
Die Etablierung eines solchen Systems bringt der Stadt mehrere Vorteile:
- Anzeige der freien Parkplätze in der App in Echtzeit (für Bewohner / berechtigte Dritte)
- Möglichkeit eines „digitalen Parkausweises“ durch Token für Bewohner / berechtigte Dritte
- Effiziente Nutzung der vorhandenen Flächen / Vereinfachung der Parkplatzsuche für Bewohner der Insel / berechtigte Dritte
- Reduzierung des Parksuchverkehrs (niedriger CO2-Ausstoß = Umweltschutz)
- Einfachere / effizientere Überwachungsmöglichkeit für die KVÜ
- Verknüpfung der App mit Handyparken und den damit einhergehenden Begleitnutzen möglich
- Ermöglicht datenbasierte Auswertungen und Entscheidungen für den Altstadtkern
Nachteile:
Gleichzeitig gibt es Folgendes zu bedenken:
- Je nach Lage einzelner / weniger Parkplätze unter Umständen kostenaufwändig bei der Installation – dies kann in der Sitzung näher erläutert werden.
- Wiederkehrende Unterhaltskosten der umfangreichen Hardwarekomponenten
Aus Sicht des Denkmalschutzes ist noch darauf hinzuweisen, dass die Parksensoren in einem einheitlichen Farbton (grau, anthrazit), ohne signalfarbenen Außenring, ausgeführt werden müssten.
2. Kosten
Für die vorgenannte Art der digitalen Parkraumbewirtschaftung mittels Bodensensoren gibt es verschiedenste Anbieter. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich ein grobes Richtpreisangebot für ein derartiges digitales Parkraumbewirtschaftungsinstrument eingeholt.
Je nach Art der Beschaffung (Kauf oder jährliche Miete) der technischen Komponenten (Bodensensoren plus erforderlicher Verbindungskomponenten (Gateways und ggf. Repeater – wiederum abhängig von der Lage der Parkplätze / der Abschirmung durch Gebäude) fallen unterschiedlich hohe Grundkosten an.
Die voraussichtlichen Kosten, die eine erste Markterkundung ergeben hat, werden vorab nur nicht-öffentlich mitgeteilt, um bestmögliche Angebote zu erzielen.
3. Förderung
Auf Grund des Richtpreisangebotes wurden diese geschätzten Kosten im Juni im Rahmen des Förderprogramms „Innenstädte beleben“ neben anderen städtischen Projekten angemeldet. Letztlich fand dieses Teilprojekt dort aber keine Berücksichtigung.
Aktuell wurde am 7. September gerade ein weiteres bayerisches Förderprogramm aufgelegt: „Richtlinien zum Programm Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“, speziell die „Erhebung von touristisch relevanten Echtzeitdaten und Besucherstromlenkung“. Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zur Erfassung, Verarbeitung und Bereitstellung von touristisch relevanten Echtzeitauslastungsdaten im Bereich des ruhenden Verkehrs sowie bei touristischen Attraktionen mit dem Ziel, diese den Nutzern öffentlich zur Verfügung zu stellen und damit eine Besucherstromlenkung zu ermöglichen. Maßnahmen werden mit 75 % gefördert; allerdings beträgt die maximale Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben „nur“ 10.000 Euro, bei besonderem Aufwand (z.B. Notwendigkeit mehrerer Sensoren oder Messpunkte) auf Antrag max. 30.000 Euro. Dieses Förderprogramm kommt bei einer nicht öffentlichen Nutzung des angedachten Angebotes demnach aber nicht in Betracht.