Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 129 "Alte Stadtgärtnerei" der Stadt Lindau (Bodensee)


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates, 29.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 29.03.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Stadt ist Eigentümerin der Grundstücke Flurnummern 156, 156/1, 157, 158 der Gemarkung Aeschach. Es handelt sich dabei um das Areal der ehemaligen Stadtgärtnerei. Dieses soll zum Zwecke der Wohnbebauung, insbesondere für bezahlbaren Wohnraum, an die GWG Lindau verkauft werden.

Grundlage des zu schaffenden Planungsrechts ist der Grundsatzbeschluss der Stadt vom 25.05.2017. Die Stadt beabsichtigt für das unter Ziff. 1 genannte Areal die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ zur Schaffung zusätzlichen Baurechts.

Die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 14.04.2021 vorgestellt und bestätigt.

Diese Beschlussvorlage befasst sich mit dem städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr.129 „ Alte Stadtgärtnerei“. 

Gegenstand des städtebaulichen Vertrages ist die Sicherung der Umsetzung des Wohnbauvorhabens auf den Grundstücken Flurnummern 156, 156/1, 157, 158, Gemarkung Aeschach, die Planung und Durchführung der Erschließung im Vertragsgebiet sowie die Sicherung der der Stadt entstehenden Folgekosten für die soziale Infrastruktur.

Wesentliche Inhalte des städtebaulichen Vertrages sind die Verpflichtung zur Durchführung
des Vorhabens einschließlich dazugehöriger Fristen, Erschließungsmaßnahmen auf Grundlage des Bebauungsplanes innerhalb einer bestimmten Frist, die Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten und aller der im Vertrag vereinbarten Kosten, die Regelungen zur Herstellung der Erschließungsanlagen sowie die Verpflichtung zur Realisierung von gefördertem Wohnungsbau sowie der Errichtung einer Kindertagesstätte.

Ebenfalls enthält der städtebauliche Vertrag Inhalte zu ökologischen Ausgleichsmaßnahmen, Planungsfreiheit und Haftungsausschluss.

Konkret wurde folgendes festgelegt (wesentliche Maßnahmen):
Geförderter Wohnungsbau:
48 % der Wohnfläche im Bereich des Mietwohnungsbaus als EOF-Wohnungen
66% der Wohnfläche über der KITA als EOF-Wohnungen mit Bindungsfrist: 25 Jahre 

KITA:
Errichtung einer 6-gruppigen KITA; Bedarf durch das Projekt: 16 Kindergartenplätze, 7 Krippenplätze; Die Restgruppen sind rechnerischer Ausgleich künftiger GWG-Projekte, stehen aber sofort nach Errichtung zur Verfügung.

Öffentliche Wege und Räumpflichten:
Schaffung eines öffentlichen Geh- und Radwegs von der Anheggerstraße zum Schweizerhofweg; Übernahme der Verkehrssicherheits- und Unterhaltspflicht durch Vorhabenträger, soweit dieser Weg auf seinem Privatgelände verläuft.

Ökologischer Ausgleich:
Vollumfänglicher naturschutzrechtlicher Ausgleich des Vorhabens durch das Ökokonto der GWG.

Grünflächen und Spielplatz:
Herstellung eines Spielplatzes durch die GWG im Rahmen einer fest vereinbarten Kostenermittlung zuzüglich 10 % Kostenpuffer.
Herstellung von im Bebauungsplan festgesetzten Grünflächen mit Ausnahme der Waldfläche (nicht betretbarer „Bannwald“).

Erschließungsmaßnahmen:
Umsetzung von  Erschließungsmaßnahmen mittels fachlich geeigneter Fachfirmen durch die GWG, soweit mit der Stadt nicht anders vereinbart.

Kostentragung Bebauungsplan:
Kostentragung des Bebauungsplans einschließlich Rechtsberatung und notwendiger Fachgutachten durch den Vorhabenträger.

Fachliche Bewertung

Der Bebauungsplanvorentwurf wird derzeit durch das Planungsbüro OPLA Augsburg vorbereitet und dem Bau- und Umweltausschuss sowie dem Stadtrat zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Aufstellungsbeschluss vorgestellt.

Aus Sicht der Abteilung 601 kann dem städtebaulichen Vertrag mit Stand vom 28.01.2023 zum Bebauungsplan Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ zugestimmt werden.

Die vereinbarten Maßnahmen gehen z.T. erheblich über das im Grundsatzbeschluss zur Lindauer SoBoN getroffene Maß hinaus, z.B. was den Anteil des geförderten Wohnungsbaus betrifft. Auch die Bereitstellung einer 6-gruppigen KITA ist bis zu deren kompletten Anrechnung mit anderen GWG-Projekten ist im Hinblick auf den akuten Bedarf an KITA-Plätzen vorteilhaft für die Stadt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) stimmt dem städtebaulichen Vertrag mit Stand vom 28.01.2023 zum Bebauungsplan Nr. 129 "Alte Stadtgärtnerei" zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 6

Datenstand vom 05.04.2023 11:47 Uhr