Bestätigung der Gesellschafterbeschlüsse der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH - Jahresabschluss (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung) - Ergebnisverwendung - Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates, 19.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.07.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Am 17.07.2023 hat im Besprechungsraum EG der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH Schulstraße 24, 88131 Lindau, eine Gesellschafterversammlung der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH stattgefunden.

  1. Jahresabschluss zum 31.12.2022 (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung) 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) wurde durch die Gesellschafterversammlung, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates, festgestellt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde von der Bavaria Treu AG, München, für das Jahr 2022 erteilt. 

  1. Ergebnisverwendung 

Gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages in der Fassung vom 14.12.2016 beträgt das Stammkapital der Gesellschaft 2.950.000 €. Auf dieses sind ohne eigene Anteile 2.876.700,00 € eingezahlt. 
Gemäß § 23 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages kann unter den Gesellschaftern der Bilanzgewinn als Gewinnanteil verteilt werden. Der ausgeschüttete Gewinn darf je-doch gemäß § 23 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages 4 % der Einzahlung der Gesellschafter auf die Stammeinlage nicht übersteigen. Somit können insgesamt maximal 115.068,00 € an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.

Folglich verteilt sich die Ausschüttung an die Gesellschafter wie folgt: 

Stadt Lindau:                                         114.350,00 € 
Kunert Holding GmbH & Co. KG:                        512,00 € 
Inselbrauerei AG:                                        206,00 € 
115.068,00 € 

Da es sich um eine ertragssteuerliche Ausschüttung handelt, sind vom Auszahlungs-betrag jeweils die Kapitalertragssteuer sowie der Solidaritätszuschlag einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Jahresüberschuss zum 31.12.2022, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates, wie folgt zu verwenden: 

  1. Ausschüttung des jeweils maximal zulässigen Gewinnanteils (= 4 % der jeweils eingezahlten Stammeinlage) an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Stammeinlage. 

2. Den verbleibenden Betrag in Höhe von 2.518.512,43 € (2.633.580,43 € ./. 115.068,00 €) den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen.

  1. Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung 

Die Aufsichtsräte des Geschäftsjahres 2022 und der Geschäftsführer Herr Alexander G. Mayer, sowie die stellvertretende Geschäftsführerin Frau Gabriella Herrmann sollen für das Geschäftsjahr 2022 der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH entlastet werden.

Beschluss

  1. Der Stadtrat genehmigt den Jahresabschluss zum 31.12.2022 der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH. 
Der Stadtrat bestätigt den Gesellschafterbeschluss vom 17.07.2023 und ermächtigt nachträglich die Oberbürgermeisterin für die Gesellschafterversammlung den Jahres-abschluss zum 31.12.2022 der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH mit einer Bilanzsumme in Höhe von 187.776.925,15 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.633.580,43 € festzustellen. 

  1. Der Stadtrat bestätigt den Gesellschafterbeschluss vom 17.07.2023, nach dem die Gesellschafter im Verhältnis ihrer jeweils eingezahlten Stammeinlage der jeweils maximal zulässige Gewinnanteil in Höhe von 4 % der jeweils eingezahlten Stammeinlage, mithin insgesamt 115.068,00 €, aus dem Jahresüberschuss 2022 an die Gesellschafter ausgeschüttet wird und der verbleibende Betrag in Höhe von 2.518.512,43 € (2.633.580,43 € ./. 115.068,00 €) den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen ist. Zahlungstermin für die Ausschüttung ist der 18.10.2023. 

  1. Der Stadtrat bestätigt den Gesellschafterbeschluss vom 17.07.2023 und ermächtigt nachträglich die Oberbürgermeisterin für die Gesellschafterversammlung 

  1. den Aufsichtsräten des Geschäftsjahres 2022 für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen; 

  1. dem Geschäftsführer Herrn Alexander G. Mayer für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen; 

der stellvertretenden Geschäftsführerin Frau Gabriella Herrmann für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Strauß., Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer, Stadtrat Hübler, Stadtrat Büchele, Stadtrat Gebhard, Bürgermeisterin Dorfmüller, Stadträtin Sommerweiß, Stadtrat Jäger, Stadträtin Norff, Stadtrat Prof. Dr. Schöffel, Stadtrat Schönberger und Stadtrat Nüberlin nimmt an Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht teil.

Dokumente
2023-07-19 STR Anlage Beschlussvorlage Ö Bestätigungsvermerk GWG 2022 (.pdf)

Datenstand vom 05.09.2023 11:44 Uhr