Bestellung eines Marktbeauftragten


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates, 19.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.07.2023 ö beschließend 15

Sachverhalt

Das Kulturamt der Stadt Lindau (B) hat am 11. Juli 2023 den Antrag zur Bestellung eines Marktbeauftragten gestellt. 

Das Kulturamt begründet seinen Antrag wie folgt: 

Zur Stärkung der Kommunikation zwischen den Lindauer Marktleuten, der hiesigen Bevölkerung sowie der ausführenden Verwaltung, schlagen wir vor, nach § 16 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Lindau (Bodensee) in Verbindung mit der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts, eine(n) Marktbeauftragte(n) zu bestellen.
Die Beraterfunktion erstreckt sich auf die Planung, Gestaltung und Umsetzung der Lindauer Märkte: Wochenmarkt, Lindauer Abendmarkt, den Lindauer Jahrmarkt und die Lindauer Hafenweihnacht.
Vor allem bei unseren großen Märkten wie dem Lindauer Jahrmarkt und der Hafenweihnacht fungiert er/sie u.a. als Vermittler zwischen der Verwaltung und Anwohnern bei einschneiden den und unpopulären Maßnahmen wie z.B. Parkplatz- und Straßensperrungen.

Fachliche Bewertung

Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung sowie § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung kann der Stadtrat Beauftragte für bestimmte Aufgabenbereiche bestellen. Die Beauftragten sind in dem ihnen übertragenen Bereich Ansprechpartner für die Bürger. Die Stadt Lindau (B) hat bisher Beauftragte für folgende Bereiche:

  • Jugendbeauftragte
  • Familien- und Kinderbeauftragte
  • Sportbeauftragter
  • Behindertenbeauftragte
  • Mobilitätsbeauftragter        
  • Seniorenbeauftragter 
  • Schulbeauftragter
  • Ehrenamtsbeauftragter
  • Städtepartnerschaftsbeauftragter

Es obliegt dem Stadtrat, zu entscheiden, ob und für welche Bereiche ggf. weitere Beauftragte bestellt werden sollten. 

Die Beauftragten erhalten für ihre Tätigkeit eine monatliche Entschädigung von 60 Euro, § 6 Abs. 1 a) der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung). 

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
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720,00 Euro jährlich
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf

Stadträtin Rundel teilt mit, dass aus ihrer Sicht die Stelle im Büro nachbesetzt werden soll. Bürgermeister Hotz kann die das Bindeglied auch als Bürgermeister mit wahrnehmen.

Herr Weiner meint, dass die Neubesetzung nicht ausreichend sei, sondern der zusätzliche Marktbeauftragte nötig ist.

Beschluss

Der Beschluss zur Bestellung eines Marktbeauftragten ergibt sich aus der Diskussion. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 17

Datenstand vom 05.09.2023 11:44 Uhr