Erlass einer dringlichen Anordnung - Verstärkung einer Haushaltsstelle zur Weiterleitung der Mittel an die SVL


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates, 19.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 12. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Nach Antrag der Stadt vom 08.11.2023 wurde von der Regierung von Schwaben mit Bescheid vom 04.12.2023 als Billigkeitsleistung zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket eine Ausgleichsleistung in Höhe von 486.079,00 € bewilligt.

Die Stadt Lindau (B) ist als Aufgabenträger für den ÖPNV Empfänger der Zuweisung und hat diese an die Stadtverkehr Lindau (B) GmbH weiterzuleiten. Haushalts- und kassentechnisch wird dieser Vorgang über die Haushaltsstelle 79100.71120 „Weiterleitung Zuschüsse an SVL“ abgewickelt, die mit den entsprechenden außerplanmäßigen Einnahmen auf Haushaltsstelle 79100.17110 „Zuweisung vom Land Deutschlandticket“ verstärkt wird.


Dringliche Anordnung

Für die Genehmigung der notwendigen Verstärkung der Haushaltsstelle ist ein Beschluss des Stadtrates notwendig.

Da die Mittel noch vor Kassenschluss vereinnahmt und weitergeleitet werden müssen, handelt sich um einen Fall von besonderer Dringlichkeit.

Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, die Haushaltsstelle 79100.71120 um den Betrag von 486.079,00 € zu verstärken. 

Deckungsvorschlag: außerplanmäßige Einnahmen in Höhe von 486.079,00 € auf Haushaltsstelle 79100.17110.

Datenstand vom 21.12.2023 16:32 Uhr