Die Oberbürgermeisterin eröffnet die öffentliche Sitzung.
Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Es gibt keine Einwendungen gegen die vorliegende Tagesordnung.
Die Oberbürgermeisterin schlägt vor, dass auf Grund der derzeit hohen politischen Bedeutung des Projektes, dieses Thema vorgezogen wird und der Haushalt des Regiebetriebes Gebäude- und Energiemanagement zuletzt behandelt wird, denn hier wird letztlich die Mittelschule finanziell abgewickelt.
Gegen diese Vorgehensweise gibt es keine Einwände.
Die Oberbürgermeisterin übergibt an den Stadtkämmerer Horbach, der anhand der Präsentation über den aktuellen Sachstand zum Haushaltsplan berichtet. Er weist daraufhin, dass für die Mittelschule noch keine Ansätze im HH-Entwurf der Verwaltung enthalten sind, da die Gesamtkosten der Planung und den Bau einer Mittelschule nach derzeitigem Stand nicht im Haushalt 2023 und dem Finanzplan 2024 bis 2026 seriös darstellbar sind. Es könne in den Haushaltsberatungen politisch entschieden werden, ob im Jahr 2023 Mittel für weitere Planungskosten für die Mittelschule bereitgestellt werden.
Hr. Horbach übergibt an die Leiterin des Hauptamtes, Frau Bohnert, die über den momentanen Sachstand zum Neubau der Mittelschule berichtet. Frau Bohnert informiert darüber, dass es nochmal intensive Gespräche mit dem Hochbau gab. Um die Planungen auch extern weiter betreiben zu können, braucht es laut dem Leider der Hochbauabteilug, Hr. Ordelheide 1 Mio. EUR im Haushalt 2023. Außerdem wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2 Mio. EUR benötigt. Für den Haushalt 2024 müssen voraussichtlich 2 Mio. EUR für weitere Planungsmittel bis zur Baugenehmigung sowie weitere 2 Mio. EUR für die Ausführungsplanung eingestellt werden.
Stadtkämmerer Horbach erläutert die Vorschläge aus dem interfraktionellen Antrag zur Überarbeitung der Haushaltsansätze anhand der Präsentation (Seite 5 bis 8).
Auf Grund der zwischenzeitlich bekanntgewordenen Entlastung bei der Kreisumlage und einer Erhöhung der Grundsteuer B könnten Mittel in Höhe von 570.000 EUR zur Planung der Mittelschule verwendet werden.
Herr Horbach führt darüber hinaus aus, dass in dem Antrag vom 01.02.23 die politische Absicht zum Ausdruck gebracht wurde, den Ansatz der Gewerbesteuer „moderat“ nach oben zu korrigieren. Er erläutert, dass von der Stadtkämmerei lediglich eine moderate Erhöhung des Ansatzes auf maximal 16,9 Mio. Euro mitgetragen werden könne. Eine Erhöhung in diesem Umfang erscheint vertretbar, wenn man berücksichtigt, dass das Rechnungsergebnis in den letzten zehn Jahren immer über dem Wert der zum Jahresbeginn festgesetzten Vorauszahlungen lag. Der bisherige Ansatz orientiere sich an den bislang festgesetzten Vorauszahlungen. Er weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der Haushalt dadurch enger „auf Kante“ genäht wird, was insbesondere mit Blick auf den noch ungewissen Ausgang der Tarifverhandlungen zusätzliche Unsicherheiten mit sich bringt.
Stadtrat Hotz ist gegen Steuererhöhungen und meint, dass eine Erhöhung des Ansatzes bei der Gewerbesteuer konsensfähig sei.
Stadträtin Rundel kann dem Vorschlag zur Erhöhung des Gewerbesteuer-Ansatzes und der Anhebung der Grundsteuer für die Planungskosten der Mittelschule zustimmen. Sie vermisst im Finanzplan jedoch Grundstücksverkaufserlöse.
Stadtrat Brombeiß meint, dass mit dem Neubau der Mittelschule Reutin, das Grundstück der Mittelschule Aeschach frei wird. Die Verwaltung solle mit der GWG in Verhandlungen treten. Das Geld konnte zur Finanzierung der Mittelschule herangezogen werden.
Stadtrat Jöckel findet, dass Planungskosten nur eingestellt werden sollen, wenn auch der Bau seriös finanzierbar sei. Die Finanzierung könnte über ein Sondervermögen (ähnlich wie es der Bund macht) abgewickelt werden.
Stadtrat Obermayr findet, dass die Grundsteuererhöhung ein letztes Mittel sein sollte. Die Einsparmöglichkeiten sollten besser geprüft werden. Außerdem sollten Grundstücke nicht immer verkauft werden. Man sollte auch über Erbbaurecht nachdenken.
Stadträtin Dorfmüller regt an die Erstellung der Bebauungspläne auch extern zu vergeben, wenn es in der Bauverwaltung zeitlich nicht geht.
Stadtrat Freiberg meint, dass man nicht immer nur an die GWG verkaufen kann. Ein Verkauf von Grundstücken muss freibleibend angeboten werden. Der Verkauf südlich von Schloss Moos soll im Finanzplan abgebildet werden. Bei der anstehenden Konsolidierung sollte auch der Bestand an Grundstücken und Gebäuden auf Notwendigkeit hin überprüft werden.
Die Oberbürgermeisterin fasst die Diskussion zusammen:
Damit 1 Mio. EUR für die Planungskosten freigemacht werden können, muss der Ansatz für die Gewerbesteuer moderat nach oben korrigiert und die Grundsteuer B um 32%-Punkte erhöht werden. Eine weitere Anpassung des Ansatzes der Gewerbesteuer ist aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht realistisch.