Gebührenanpassung Sondernutzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.02.2023 ö beratend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 09.02.2021 wurde der interfraktionelle Antrag der Fraktionen CSU, JA, BU, SPD, FW, BUNTE LISTE & ÖDP zur Anpassung der Sondernutzungssatzung und der Sondernutzungsgebühren eingereicht, wobei die Bearbeitung und Beratung mit Rücksicht auf die Belastungen durch die Corona-Pandemie im Einvernehmen mit den Antragstellern zurückgestellt worden war. Nachdem für den Sommer 2023 keine pandemischen Einschränkungen mehr zu erwarten sind, soll nun über die beantragte Gebührenanpassung beraten und sodann eine Satzungsänderung auf den Weg gebracht werden.

Fachliche Bewertung

Die Gebühren für Sondernutzungen sind im Gebührenverzeichnis als Anlage zur Sondernutzungssatzung festgelegt. Das Gebührenverzeichnis hat Stand 05/2013. Lediglich in 2020 wurden einzelne Passagen um den Betrag des Parkgebührenausfalls ergänzt, ohne die Sondernutzungsgebühr an sich anzuheben.

Eine Anpassung des Gebührenverzeichnisses scheint daher nach 10 Jahren als angemessen und erforderlich. Gebühren für Sondernutzung werden nach der Art der Sondernutzung  und deren Ausmaß erhoben. Entscheidend ist dabei die Auswirkung auf die Straße, die Einschränkung des Gemeingebrauchs und das wirtschaftliche Interesse des Erlaubnisnehmers.

Bezüglich der Würdigung des wirtschaftlichen Interesses des Erlaubnisnehmers ist die von den Fraktionen vorgeschlagene Zoneneinteilung übliches Mittel der Wahl. Die Verwaltung legt einen Alternativvorschlag der Zoneneinteilung vor (siehe Anlage).

Die vorgeschlagene Erhöhung der Sondernutzungsgebühr um ca. 3 % wurde im Vergleich zu den Städten Friedrichshafen, Kempten, Augsburg und Ravensburg geprüft. Im Ergebnis sind die neuen Gebührensätze vertretbar und bewegen sich im gleichen Rahmen. 

Die Verwaltung hat bei einzelnen Positionen aufgrund der Vergleichswerte oder praktischer Erfahrungswerte in der Abrechnungspraxis einen eigenen Vorschlag angefügt (siehe Anlage). 

Die Gebühr für Sondernutzung darf nach dem BayStrWG nur für tatsächlich in Anspruch genommene Nutzung erhoben werden. Aus diesem Grund wurde eine sog. Mindestgebühr aus dem Gebührenverzeichnis entfernt. 

Die Gebühren für Erlaubnisbescheide sind nicht Bestandteil des Gebührenverzeichnisses und werden gemäß KAG erhoben.

Diskussionsverlauf

Zu Beginn der Diskussion klärt Sachbearbeiterin Jasmin Rauh das Gremium auf, das während der Corona-Zeit die Stadtverwaltung Anträge und Ausbreitungen von zugewiesenen Außenflächen großzügiger zugelassen hatte, um die Betreiber zu unterstützen. 

Stadträtin  R u n d e l  betont, dass es wichtig sei jetzt nach der Corona-Krise wieder eine Struktur zu bekommen und lobt die Verwaltung für ihren Vorschlag der Zoneneinteilung und befürwortet ihn. Die zur Corona-Zeit zugestandenen Flächen sollen nicht dauerhaft genehmigt werden, in dem Zuge wird festgehalten, dass die aktuelle Lage der Außenbestuhlung bereits nahezu erschöpft ist und eine weitere Vergrößerung nicht gewünscht wird. In diesem Zuge bringt sie den Vorschlag, dass diesbezüglich „schwierige“ Entscheidungsfälle gerne mit in die Sitzung genommen werden können und dort dann vom Gremium besprochen und entschieden werden können. Frau Rauh wird diesem Angebot zukünftig gerne nachkommen.

Stadtrat  B r o m b e i s  stellt die Frage, wie die vorgeschriebenen Sondernutzungsflächen und Regeln überprüft werden. Sachbearbeiterin Rauh klärt auf, dass die Sondernutzung während der Dienstzeiten der Behörde regelmäßig durch Ortsgänge überprüft wird. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Behörde jedoch auf Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger angewiesen ist, da die Stadt Lindau leider über keinen kommunalen Ordnungsdienst verfügt. Aufmerksame Bürger bedienen sich hierbei gerne der neu zur Verfügung stehenden Meldoo-App.

Die Abstimmung über die Einteilung der des Inselbereiches in 3 Gebühren-Zonen (Vorschlag Verwaltung) wird vom Gremium im Bereich der Zone 2 um die Straßenzüge „Alter Schulplatz, Linggstraße, Stiftsplatz“ ergänzt und anschließend einstimmig (13:0) angenommen. 

Daraufhin werden die Gebührenanpassungen besprochen.

Stadträtin  R u n d e l  bittet die Verwaltung die Gebühren alle drei Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen , damit mögliche Erhöhungen nicht auf einmal zu viel nach oben gesetzt werden müssen. 
Sachbearbeiterin Rauh erläutert, dass die aktuelle Erhöhung von bis zu ca. 300 % in Teilbereichen im Moment einen großen Sprung darzustellen scheint, diese begründet sich aber auf der in den vergangenen 10 Jahren versäumten Anpassung der Gebühren und bewegt sich im direkten Vergleich zu anderen Städten am See im Mittelfeld. 

Stadtrat  H u m m l e r  bricht insofern eine Lanze für die Gebührenerhöhung mit dem Argument, dass selbst trotz einer aktuell drastisch anmutenden Erhöhung der zu erwartende Umsatz auf der Freischankfläche den Kostenaufwand um ein Vielfaches übersteigt.

Stadtrat  N ü b e r l i n  macht auf die derzeitigen Energiekosten aufmerksam und bittet, darauf ein Auge bei der jetzigen Erhöhung zu haben. 

Die Gebührenanpassung wird anschließend in jedem Punkt der Gebührentabelle ausführlich diskutiert und den Wünschen des Gremiums entsprechend angepasst und verändert. 
Die erarbeiteten Vorschläge werden nun in der nächsten Stadtratssitzung mittels Änderungssatzung vorlegt und dort wird der Stadtrat über diese Anpassung abstimmen. 

Im Zuge der Gebührendiskussion ergaben sich weitere Fragen zur Sondernutzung, welche Sachbearbeiterin Rauh wie folgt beantwortete.

Auch Fahrradständer stellen eine Sondernutzung dar. Stadträtin R u n d e l befürwortet eine Zulassung dieser Fahrradständer für Gewerbebetriebe wie z.B. Frisör, da Abstellflächen für Fahrräder dringend benötigt werden. Die Ständer sollen beantragt und gebührenfrei erlaubt werden. Bezüglich der Gestaltung der Fahrradständer greift die Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzung. 
Gewerbliche Fahrradständer, z.B. Fahrradverleih, unterliegen dagegen nach wie vor einer Sondernutzungsgebühr.

Stadträtin   S c h ä f l e r  stellt die Frage, wie es sich mit Straßenmusik und Straßenkunst verhält. Sachbearbeiterin Rauh stellt in dem Zuge das neue Konzept für Straßenmusik kurz vor, welches der Verwaltung mehr Möglichkeit der Überwachung sowie Qualitätskontrolle einräumt.
Straßenkünstler sind von der Kunstfreiheit umfasst, werden aber konsequent an den Rüberplatz verwiesen. Eine Sanktionierung von „Ausreißern“ ist jedoch nicht möglich.

Frau Rauh spricht die Problematik spezieller Sondernutzungen wie z.B. Mülltonnenboxen auf öffentlichem Grund an, das Gremium wünscht eine solche Nutzung der öffentlichen Fläche nicht, bestehende (Altbestand-)Erlaubnisse sollen nach und nach widerrufen werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt dem Vorschlag der Verwaltung gemäß Anlage Spalte Nr. 8 und den sich aus der Diskussion ergebenden Änderung zu folgen und empfiehlt dem Stadtrat die Gebührenanpassung zu beschließen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu vollziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Dokumente
Ergebnis_Gebührenberatung (.pdf)
Plan_Vorschlag Interfraktionell_GEBÜHRENZONEN (.pdf)
Plan_Vorschlag Verwaltung_GEBÜHRENZONEN_RIWA (.pdf)
Vorschlag Interfraktionell_GEBÜHRENZONEN (.pdf)
Vorschlag Verwaltung_GEBÜHRENZONEN für Sondernutzung (.pdf)

Datenstand vom 10.04.2024 09:26 Uhr