Jahresabschluss 2022 der Telekommunikation Lindau (B) GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadtrates, 31.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 31.01.2024 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Nach Satzung und Gesellschaftsverträgen der Tochtergesellschaften der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG (SWL KG), Stadtverkehr Lindau (B) GmbH (SVL) und Telekommunikation Lindau (B) GmbH (TKL), entscheidet die Gesellschafterin, also die SWL KG über alle Interessen der TKL. 

Dies bedeutet, dass der personenidentische Geschäftsführer der drei genannten Gesellschaften, der zugleich Geschäftsführer der Stadtwerke Lindau Verwaltungs-GmbH (SWL GmbH) ist, die ihrerseits Geschäftsführerin der SWL KG ist, über seine eigene Entlastung und alle weitern Beschlüsse entscheiden könnte. Diese Selbstentlastung ist gesetzlich verboten. 

Aus diesem Grund handelt der Geschäftsführer für derartige Beschlüsse nicht in eigenem Interesse sondern als Bote des Stadtrates, der das oberste Gesellschaftergremium der Unternehmensgruppe Stadtwerke bildet. Er entlastet sich also nicht im eigenen Interesse selbst sondern gem. Weisung des Stadtrates.

Beschluss 1

Demzufolge berechtigt der Stadtrat den Geschäftsführer der SWL GmbH als Vertreter der Gesellschafterin SWL KG in der Gesellschafterversammlung Telekommunikation Lindau (B) GmbH 

1. Den Jahresabschluss 2022 festzustellen, wobei kein Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses zu fassen ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

Demzufolge berechtigt der Stadtrat den Geschäftsführer der SWL GmbH als Vertreter der Gesellschafterin SWL KG in der Gesellschafterversammlung Telekommunikation Lindau (B) GmbH 

2. Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons sowie die Stadtratsmitglieder Obermayr, Kaiser, Hummler, Mayer, Dorfmüller, Gebhard, Hotz, Brombeiß, Müller, Freiberg, Reich und Jöckel nehmen an Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht teil.

Dokumente
2024-01-31_Stadtrat_TKL_Jahresabschluss-2022 (.pdf)

Datenstand vom 27.02.2024 09:18 Uhr