Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Stadtrates, 28.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die energetische Stadtsanierung „Die Insel als Quartier“ wurde am 22. September 2022 vom Stadtrat beschlossen. Ursprünglich wurde diese durch die KfW mit 75% gefördert. Auf Grund der Haushaltssituation beim Bund ist die KfW-Förderung weggefallen.
Jedoch wird jetzt im Rahmen der Städtebauförderung die energetische Stadtsanierung durch den Freistaat ersatzweise gefördert. Der Regelfördersatz für die Städtebauförderung beträgt 60 %, somit erhöht sich der Eigenanteil der Stadt Lindau (B) um 43.200,00 €.
Für die energetische Stadtsanierung liegt die Kostenschätzung bei 288.000,00 €. Die Gelder in Höhe von 288.000,00 € wurden im Finanzausschuss bewilligt und auf die Jahre 2023 und 2024 verteilt.
Der Förderantrag im Rahmen von Städtebauförderung ist zusammen mit dem zur Beauftragung vorgesehenen Angebot, einer Vergabedokumentation und einem Stadtratsbeschluss einzureichen. Somit sind im Vorfeld, gemäß des Vergaberechts Angebote einzuholen. Um Angebote einzuholen zu können, muss laut Vergaberecht die Finanzierung gewährleistet sein.
Fachliche Bewertung
Alle Beschlüsse sind gefasst und die Gelder stehen bereit. Aus Sicht des Klimaschutzes entstehen durch die Art der Förderung keine Auswirkungen.
Aufgrund des geringeren Fördersatzes werden die Einnahmen aus Fördermittel um ca. 43.200,00 € geringer ausfallen und entsprechend erhöht sich der Eigenanteil der Stadt Lindau (B). Da in der Regel die Fördergelder erst mit Einreichen des Verwendungsnachweises fließen, ist mit den geringeren Einnahmen frühestens im Haushaltsjahr 2025 zu rechnen.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Reich erkundigt sich danach, wieso das Projekt nach Beschluss 18 Monate dauert.
Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, führt aus, dass der Beschluss damals auf zwei Haushaltsjahre aufgeteilt war und man mit der Genehmigung des Haushaltes 2023 und somit dem Vorliegen der vollständigen Mittel, die EU-weite Ausschreibung starten konnte. Ende November 2023 lagen dann die Ausschreibungsergebnisse vor und drei Tage später kam es zur Bundeshaushaltssperre, die den Wegfall der Fördermittel bedingte. Er führt aus, dass dies vielen Kommunen so ginge und wir froh sein können, dass es nun Förderungen im Rahmen der Städtebauförderung gibt.
Stadtrat Brombeiß erkundigt sich, ob es möglich ist, rechtliche Möglichkeiten, z.B. über den Städtetag auszuschöpfen.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons antwortet, dass eine nur mündliche Zusage nicht einklagbar ist.
Beschluss
- Der Stadtrat beschließt, die Städtebauförderung für die energetische Stadtsanierung „Die Insel als Quartier“ in Anspruch zu nehmen.
2. Der Stadtrat nimmt die geringeren Fördermittel im Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Dokumente
Beschluss_SR_energetische_Stadtsanierung (.pdf)
SR_2024_2_28_TOP_6 (.pdf)
Datenstand vom 05.03.2024 11:10 Uhr