Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Stadtrates, 15.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadträte der Freien Bürger Lindau und der Freien Wähler Lindau stellen mit Datum vom 05. April 2024 folgende Anträge zum neuen Schulentwicklungsausschuss:
1.) Die anstehenden Sitzungen des neuen Schulentwicklungsausschusses werden mit festen Terminen in den Terminplan der städtischen Ausschusssitzungen für 2024 aufgenommen.
2.) An den Sitzungen des Schulentwicklungsausschusses können alle Schulleiterinnen der städtischen Schulen beratend mit Rederecht teilnehmen.
3.) Die Sitzungen des Schulentwicklungsausschusses finden öffentlich statt.
Als Begründung führen sie aus:
Die Zeit drängt. Die städtischen Schulen brauchen baldmöglichst einen verbindlichen Zeitplan über die Umsetzung der anstehenden Investitionen. Die Voraussetzungen sind an den verschiedenen Schulgebäuden sehr unterschiedlich. Die Schulleitungen kennen die jeweiligen Bedürfnisse am besten. Andererseits müssen sich die Stadträte für die anstehenden Entscheidungen rechtzeitig vorbereiten können. Auch gilt es, die Öffentlichkeit von Anfang an mit einzubeziehen, um Verständnis für die jeweiligen Entscheidungen zu erlangen. Auch sind die Elternbeiräte und die Fördervereine der Schulen für die Umsetzung der Beschlüsse von großer Bedeutung.
Fachliche Bewertung
Zu 1.) Sinn und Zweck eines Projektausschusses ist es, diesen kurzfristig, nach Bedarf, für eine schnelle Beratung / Entscheidung und mit einer verkürzten Ladungsfrist von drei Tagen einzuberufen. Die Termine werden nach Projektverlauf anberaumt. Würden sie über das Jahr hinweg bereits anberaumt, so käme es zu permanenten Terminverschiebungen.
Zu 2.) Gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Lindau (Bodensee) können im Einzelfall durch Beschluss Personen, die nicht dem Stadtrat angehören, hinzugezogen werden, wenn deren Anwesenheit für die Behandlung des jeweiligen Beratungsgegenstands erforderlich ist (§ 19 Abs. 4 und § 20 Abs. 2 Geschäftsordnung). Daher wäre eine Beschlussfassung in jeder Sitzung des Projektausschusses Schulentwicklung nötig, ob Schulleiterinnen das Rederecht bekommen.
Wären die Schulleiterinnen als ständige Berater in den Sitzungen anwesend, würde es sich nicht mehr um einen Ausschuss nach Art. 32 GO handeln, sondern vielmehr um einen Beirat (vgl. Beirat der Volkshochschule). Wegen der Teilnahme außenstehender Personen an den Sitzungen (wenn auch unter Umständen nur beratend) können Beiräte nicht als vorberatende Ausschüsse angesehen werden. Sie sind in ihrem Rechtstatus vielmehr verwaltungsintern Arbeitsgruppen gleichzusetzen (vgl. Erl. 13 zu Art. 32 GO Widtmann / Grasser / Glaser).
Anwesend sein bei öffentlichen Sitzungen können die Schulleiterinnen jedoch immer. Seitens der Verwaltung wird befürwortet, dass selbstverständlich die Schulleiterinnen, die von den jeweiligen Tagesordnungspunkten betroffen sind, frühzeitig über die Behandlung informiert werden und auch zur Sitzung eingeladen werden.
Zu 3.) Die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (§ 19. Abs. 1 Geschäftsordnung für den Stadtrat Lindau (Bodensee) i.V.m. Art. 52 Abs. 2 GO). In nicht-öffentlicher Sitzung werden grundsätzlich behandelt: Personalangelegenheiten, Rechtsgeschäfte in Grundstücksangelegenheiten, Sparkassenangelegenheiten, Angelegenheiten, die dem Sozial - oder Steuergeheimnis unterliegen, Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, deren nicht -öffentliche
Behandlung im Einzelfall von der Rechtsaufsichtsbehörde verfügt ist und sonstige Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch Gesetz vorgeschrieben, nach der Natur der Sache erforderlich oder durch den Stadtrat beschlossen ist, insbesondere Steuer- und Wirtschaftsangelegenheiten Einzelner.
Gemäß der Erl. I 2 zu Art. 32 GO Hölzl / Hien / Huber müssen Sitzungen vorberatender Ausschüsse jedoch nicht grundsätzlich öffentlich sein. Das kann sich positiv auf eine sachliche Beratungsatmosphäre auswirken (keine „Fensterreden"), ohne dass darunter die Transparenz zu leiden hätte, da ja die eigentliche Entscheidung mit Beratungsmöglichkeit in öffentlicher Sitzung fällt. Somit können Sitzungen des Projektausschusses Mittelschule auch nicht-öffentlich stattfinden.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit besteht, über den nicht gesondert beschlossen werden muss. Ein vorweg nehmender Beschluss über die Öffentlichkeit / Nicht-Öffentlichkeit der Sitzung in Unkenntnis der jeweiligen Tagesordnung ist nicht möglich, da die Frage der Öffentlichkeit von den konkret zu behandelnden Punkten abhängig ist.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Brombeiß widerspricht den Ausführungen der Verwaltung. Für ihn geht es darum, für die Schulentwicklung entsprechende Entscheidungen zu treffen. Es soll kein richtiger Ausschuss in dem Sinn sein, sondern den Stadtrat vorbereiten. Er kritisiert, dass oftmals keine Informationen fließen und kann nicht nachvollziehen, wieso es ein Beirat wäre, wenn Schulleiterinnen eingeladen werden. Da diese direkt betroffen sind, sollen sie die Möglichkeit bekommen, dazu zu kommen.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass der Antrag und die Ausführungen der Verwaltung nicht weit auseinander liegen. Der Antrag der FB und FW wurde nach der Geschäftsordnung und Gemeindeordnung beurteilt. Sollten Punkte es erfordern, wird die Sitzung nicht-öffentlich abgehalten, andernfalls natürlich öffentlich. Bei einer Terminierung über das Jahr hinweg läuft man Gefahr, diese Terminplanungen wieder zu verwerfen, da man den Ausschuss anhand der Projektentwicklung einberufen möchte.
Die Leiterin des Hauptamtes, Frau Bohnert, ergänzt weiter, dass es sich um ein vorbereitendes Gremium handelt. Sie betont, dass selbstverständlich alle Beteiligten mitgenommen werden und man bereits jetzt schon Gespräche mit den Schulen führt.
Stadtrat Jäger will, dass man über den Antrag abstimmt.
Die Leiterin des Hauptamtes, Frau Bohnert, führt nochmals aus, dass es konform mit der Geschäftsordnung und der Gemeindeordnung sein muss.
Stadträtin Rundel kann dieses Misstrauen nicht nachvollziehen und wünscht sich eine vertrauensvollere Zusammenarbeit.
Stadträtin Mayer spricht sich dafür aus, dem Antrag zuzustimmen.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons betont nochmals deutlich, dass der Stadtrat sich die Geschäftsordnung gegeben hat und sich daran sowie an die Gemeindeordnung zu halten hat.
Die Leiterin des Hauptamtes, Frau Bohnert, schlägt vor, in den Beschlussvorschlag mit aufzunehmen, dass die Verwaltung die Schulleiterinnen immer einzuladen hat.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt für die Anträge der Freien Bürger Lindau und der Freien Wähler Lindau.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 12
Abstimmungsbemerkung
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons stellt in Frage, wie der Beschluss, der gegen die Geschäftsordnung spricht, umzusetzen ist.
Dokumente
Antrag der FB und FW zum Schulentwicklungsausschuss (.pdf)
Datenstand vom 03.06.2024 15:40 Uhr