Landschaftsfinger Lindau - Fortschreibung des Gesamtstädtischen Freiraumkonzeptes - Endbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates, 16.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 16.12.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

Seit April 2016 liegt der Stadt Lindau (B) das Gesamtstädtische Freiraumkonzept Lindau 2030 (FRK) vor, welches als Fachbeitrag zum ISEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) am 25. November 2015 vom Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschlossen wurde. Es wurde als Fachkonzept für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Grün- und Freiräume vom Büro wgf aus Nürnberg in Zusammenarbeit mit dem Bauamt und der GTL angefertigt.

Das Freiraumkonzept bezieht sich auf Freiflächen der Insel und v.a. auch auf die Freiflächen des Festlandes. Auf der Insel wurden die Ziele des Konzeptes im Rahmen der Gartenschau „Natur in der Stadt“, die im Jahre 2021 stattfand, bereits durch Maßnahmen umgesetzt. Nach der Umsetzung auf der Insel rückte die Konkretisierung und Weiterentwicklung von Maßnahmen auf dem Festland in den Fokus.

Inhaltlich hat sich der Bau- und Umweltausschuss in seinen Sitzungen im Herbst 2020 und 2021 im Zuge der Beratungen für die Haushaltsmittelanmeldungen mit dem Thema befasst und 2020 einstimmig beschlossen Geld einzustellen, um das Konzept für die Landschaftsfinger fortzuschreiben und zu detaillieren. In der Zeit zwischen 2020 und 2023 fanden verschiedene Aktivitäten zum Freiraumkonzept auf dem Festland statt. So gab es 2020 organisierte Spaziergänge durch die Landschaftsfinger. In 2021 wurde die Freiflächengestaltungssatzung erstellt und verabschiedet, in 2022 gab es Abstimmungen mit der UNB zur Umsetzungen sowie die Betreuung einer studentischen Arbeit zum Thema Landschaftsfinger. Das Leistungsbild zur Vergabe der Fortschreibung lag dann schließlich im Herbst 2022 vor.

Die offizielle Bearbeitung zur Fortschreibung des Konzeptes, durch das Büro wgf aus Nürnberg, wurde im Frühjahr 2023 begonnen. Die Fortschreibung hatte einerseits zum Ziel, für drei ausgewählte Lupenräume (Hoyren, Aeschach, Zech) detaillierte Entwürfe für Freiraum und Grün zu erstellen. Andererseits sollte das bestehende Konzept an die Anforderungen des Klimawandels angepasst werden sowie weitere Zugänglichkeiten der Landschaftsfinger auf dem Festland aufzeigen. So wird der hohe Wert der Landschaftsfinger für die Naherholung herausgearbeitet und die Akzeptanz gefördert.

Über die Entwürfe für die Lupenräume und das Prozedere mit mehreren Terminen zur Bürgerbeteiligung und –information wurde ausführlich im Bau- und Umweltausschuss vom 16. April 2023 berichtet.

In dieser Stadtratsitzung soll nun auf die Überarbeitung des Gesamtkonzeptes mit dem Titel Landschaftsfinger Lindau eingegangen werden.

Grundsätzliches Ziel ist nach wie vor, die Landschaftsfinger zu stärken, um das Zusammenwachsen des Siedlungsgürtels zu verhindern und die Landschaft im Bodenseehinterland erlebbar zu machen. In der Fortschreibung werden dementsprechend „Maßnahmen zur Vernetzung“ definiert (s.u.).

Aufgrund der veränderten Rahmenbedingen durch den Klimawandel ergeben sich gegenüber dem Konzept von 2016 weitere Schwerpunkte innerhalb des Konzeptes. Für die Freiräume der Landschaftsfinger kommen „neue“ Funktionen hinzu. Es werden Maßnahmen benannt, die der Klimaanpassung und der Starkregenvorsorge dienen.

Die Fortschreibung des Konzeptes enthält vier Handlungsfelder, für die Ziele und Maßnahmen in den Landschaftsfingern definiert wurden. Die Maßnahmen der Handlungsfelder Vernetzen und Entlasten lassen sich konkret im Raum verorten und sind in Plänen dargestellt.

Handlungsfeld Vernetzen 
Das Handlungsfeld „Vernetzen“ führt zu einer Steigerung des Angebotes für die Naherholung und damit zu vermehrter Akzeptanz und Wertschätzung. Im Zuge des Handlungsfeldes „Vernetzen“ werden neue Wegeverbindungen identifiziert, bestehende Wege ertüchtigt, Querungen verbessert und Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualitäten an bestehenden Routen vorgeschlagen.

Handlungsfeld Entlasten
Im Handlungsfeld „Entlasten“ werden drei Aspekte des Klimawandels betrachtet, deren Wirkung durch Maßnahmen abgemildert werden kann: die nächtliche Überwärmung, die Hitzebelastung am Tag und die Gefährdung durch Starkregenereignisse.

Als Maßnahmen zur Entlastung werden a) Kaltluftentstehungsgebiete (bringen nachts Entlastung), b) bioklimatische Entlastungsflächen (v.a. baumbestandene Flächen mit Beschattung bringen tagsüber Kühle) identifiziert und qualifiziert.
Zudem werden Gewässer vorgeschlagen, die ein Potenzial zur Renaturierung aufweisen und Flächen dargestellt, die der Starkregenvorsorge dienen können (Retentionsflächen).

Handlungsfeld Schützen
Der Erhalt der Landschaftsfinger als landschaftlich und auch landwirtschaftlich geprägte Räume ist Ziel und Grundvoraussetzung für die Erreichung der übrigen Ziele. Zudem haben die Landschaftsfinger eine hohe Bedeutung für den Schutz und die Förderung der Biodiversität. Sie sind als landschaftlich geprägte Räume zu erhalten und weiterzuentwickeln. Im Handlungsfeld „Schützen“ wird untersucht, welche Instrumente zum Schutz geeignet sind. Dies kann z.B. über Festsetzungen in B-Plänen; Schutzgebietsausweisungen oder auch informell über Öffentlichkeitsarbeit erfolgen.

Handlungsfeld Gestalten
Für das Handlungsfeld „Gestalten“ wurden für ausgesuchte Lupenräume in den Stadtteilen Hoyren, Aeschach und Zech, die derzeit vor baulichen Veränderungen stehen, Entwürfe erstellt. Diese enthalten Maßnahmen für Angebote zum Aufenthalt, zu Spiel und Bewegung und berücksichtigen gleichzeitig die Belange der Klimaanpassung und Biodiversität. Wie bereits oben beschrieben, wurden die Entwürfe bereits ausführlich in Bürgerwerkstätten und Infoveranstaltungen vorgestellt. Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen in den Lupenräumen erfolgt in Zusammenarbeit mit der GTL.

Herr Tauscher von wgf Landschaft aus Nürnberg wird die wesentlich Inhalte der Fortschreibung des Freiraumkonzeptes in der Sitzung erläutern.

Fachliche Bewertung

Das Konzept wird bei städtischen und privaten Planungen als informelles Konzept in Entscheidungen miteinbezogen, z.B. bei Bebauungsplänen, Bauanträgen, Planungen Dritter oder Wettbewerben. Es dient als Grundlage dafür, die Belange von Natur und Landschaft, Klimaschutz sowie Erholung angemessen zu berücksichtigen.
Als das ISEK und das FRK erstellt wurden (2015 und 2016) waren Themen wie Klimaanpassung und Starkregenvorsorge nicht so stark im Fokus der Betrachtungen. Die Entwicklungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass diese Themen genauer zu betrachten sind. Die Landschaftsfinger haben ein großes Potential, zu einer Entlastung der besiedelten Bereiche in Lindau beizutragen.
Das überarbeitete Konzept zeigt Maßnahmen auf, um den Herausforderungen des Klimawandels besser zu begegnen zu können und Inhalte in die Planungen zu bringen. Der Klimawandel mit seinen extremen Wetterlagen kann so für die Menschen in unserer Stadt erträglicher gestaltet werden.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

Das Konzept „Landschaftsfinger Lindau“ hat durch seine Einbindung in Planungsprozesse einen positiven Einfluss auf die Klimaziele der Stadt Lindau.

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) nimmt die Fortschreibung des gesamtstädtischen Freiraumkonzeptes Lindau 2030 mit der Bezeichnung „Landschaftsfinger Lindau“ vom Dezember 2024 zustimmend zur Kenntnis

  1. Das Konzept ist bei Planungen in der Bauleitplanung und sonstigen Planungen und Bauvorhaben, die die Landschaftsfinger berühren, zu berücksichtigen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Dokumente
Konzeptplan_7500_red (.pdf)
Landschaftsfinger Lindau Bericht (.pdf)

Datenstand vom 07.01.2025 13:52 Uhr