Teil-Einziehung der öffentlichen Verkehrsfläche "Platz vor dem Reutiner Bahnhof mit Zufahrt nördliche Ladestraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 01.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.10.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Lindau (B) beabsichtigt einen Teil der Verkehrsfläche “Platz vor dem Reutiner Bahnhof mit Zufahrt nördliche Ladestraße”, Teilstück von Flurnummer 550/142 und ganze Fläche von Flurnummer 550/55 Gemarkung Reutin, gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen (s. Anlage Lageplan - grün markiert).

Fachliche Bewertung

  1. Platz vor dem Reutiner Bahnhof mit Zufahrt nördliche Ladestraße

  1. Ortsstraße O-274
Die bestehende öffentliche Ortsstraße gem. Art. 3 Abs 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG „Platz vor dem Reutiner Bahnhof mit Zufahrt nördliche Ladestraße“ wurde ins Bestandsverzeichnis mit den Eintragungsverfügungen vom 02.03.1964, 02.02.2011 und 20.03.2024 eingetragen. Die gewidmete öffentliche Ortsstraße stimmt in diesem Bereich nicht mehr mit den tatsächlichen Gegebenheiten überein, es wird ein Parkhaus geplant und somit liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor. Die Fläche verliert damit den Rechtsstatus einer öffentlichen Straße im Sinne von Art. 1 BayStrWG.
Die Voraussetzung für eine Einziehung sind im Art. 8 Abs. 1 BayStrWG abschließend angeführt. Die Straße muss entweder jede Verkehrsbedeutung verloren haben oder es liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor. Es liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls bei der Ortsstraße „Platz vor dem Reutiner Bahnhof mit Zufahrt zur nördlichen Ladestraße“ vor, somit muss ein Teil der Ortsstraße eingezogen werden. Die Absicht der Einziehung ist gem. Art. 8 Abs. 2 BayStrWG drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen. Einwände gegen die beabsichtigte Einziehung können bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden.

Beschluss

1. Der städtische Bau- und Umweltausschuss beschließt das Einziehungsverfahren für die Teilfläche Flurnummer 550/142 und die ganze Fläche Flurnummer 550/55, Gemarkung Reutin der öffentlich gewidmeten Ortsstraße Platz vor dem Reutiner Bahnhof mit Zufahrt nördliche Ladestraße, durch die Stadt Lindau (B) als zuständige Straßenbaubehörde einzuleiten. Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen.

2. Unter der Voraussetzung, dass gegen die Absicht der Einziehung innerhalb von drei Monaten nach deren Bekanntmachung keine Einwände bei der Straßenbaubehörde eingehen, beschließt der Bau- und Umweltausschuss die Fläche einzuziehen. Die Einziehungsverfügung ist öffentlich bekanntzumachen.

3. Falls Einwände gegen die Einziehung vorgetragen werden, erfolgt nach Prüfung durch die Straßenbaubehörde, eine erneute Vorlage im Bau- und Umweltausschuss, zur abschließenden Beschlussfassung über die Einziehung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Bahnhof Reutin Widmungsübrsicht (.pdf)

Datenstand vom 12.11.2024 15:43 Uhr