Datum: 04.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Inselhalle
Gremium: Hauptausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:43 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
2.1 Vorstellung Hari Pulko - Ausstellung Inselbrücke
2.2 Vorstellung Andrea Allerdings
2.3 Bekanntgaben der Abteilung Kinder, Jugend, Sport
3 Widmung von Räumlichkeiten als Trauungsorte im Standesamtsbezirk Lindau (Bodensee)
4 Satzung über die Benutzung städtischer Grünanlagen und Spielplätze
5 Versenkbare Sperrpoller in der Fußgängerzone; Inbetriebnahme der versenkbaren Poller und künftige Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Maximilianstraße
6 KGÜ - Einführung von teilstationärer bzw. vollstationärer Geschwindigkeitsüberwachung
7 Fischergasse – Freigabe des Fahrradverkehrs entgegen der Einbahnstraße in den Monaten Oktober- April
8 Antrag Außenbestuhlung "TropiCool-Café", Schmiedgasse 16
9 Neuregelung der Parkplätze in der Eichwaldstraße / Thermenbereich
10 Anfragen und Verschiedenes
11 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Hauptausschusssitzung vom 02. März 2021 (Umlauf)

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 04.05.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Oberbürgermeisterin eröffnet die 2. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und begrüßt die anwesenden Zuhörer sowie die Vertreter der Presse.

Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Stadträtin Mayer stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 4 „Grünanlagensatzung“ von der Tagesordnung abzusetzen. Aus ihrer Sicht ist der Punkt nicht abstimmungsreif. Ebenso sei ihr die Beschlussvorlage nicht zugegangen.
Sowohl seitens der Verwaltung als auch der Mitglieder des Hauptausschusses besteht die Einigkeit, dass die Vorlage über die Cloud zur Verfügung gestellt wurde. Anders als sonst, wurden die Beschlussvorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten als ein Gesamtdokument in die Cloud geladen und nicht getrennt.

Stadtrat M. Kaiser hält den Punkt für abstimmungsreif. Der Sommer steht vor der Tür wodurch ein dringender Regelungsbedarf besteht.

Der Antrag von Stadträtin Mayer wird mit 2 : 11 Stimmen abgelehnt.

Es gibt keine weiteren Einwendungen gegen die vorliegende Tagesordnung, die daher als genehmigt gilt.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 04.05.2021 ö beschließend 2
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2.1. Vorstellung Hari Pulko - Ausstellung Inselbrücke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 04.05.2021 ö informativ 2.1

Sachverhalt

Der Leiter des Kulturamtes, Herr Warmbrunn gibt bekannt, dass im Rahmen des Kampagnenjahrs 2021 und für die Dauer der Gartenschau, entlang des Geländers der Inselbrücke auf der linken Seite, 31 Fotografien des Lindauer Fotografen Hari Pulko ausgestellt werden. Dies soll bereits eine künstlerische Einstimmung auf dem Weg zur Insel bieten. Hari Pulko ist ein renommierter Fotograf mit seinem Studio in der Grub. Er hat bereits für das Kulturamt und die LTK gearbeitet.

Der Hauptausschuss nimmt davon erfreut und zustimmend Kenntnis.

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2.2. Vorstellung Andrea Allerdings

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 04.05.2021 ö informativ 2.2

Sachverhalt

Die Oberbürgermeisterin möchte die Gelegenheit nutzen, um den Mitgliedern des Hauptausschusses Frau Andrea Allerdings vorzustellen. Frau Allerdings wird als Nachfolge von Frau Baumann die Tätigkeiten in ihrem Vorzimmer übernehmen.

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2.3. Bekanntgaben der Abteilung Kinder, Jugend, Sport

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 04.05.2021 ö informativ 2.3

Sachverhalt

Frau Zanker, Leiterin der Abteilung Kinder, Jugend, Sport, gibt Folgendes bekannt:


  1. Digitale Schule

    1. 63 Lehrerdienstgeräte (Laptops/iPads) wurden im Auftrag vom Freistaat ausgeschrieben und angeschafft. Die Lehrer erhielten in der KW 15 die Geräte. Für die Finanzierung hat die Stadt Lindau per Bescheid vom 6.04.21 Leistungen nach der „Richtlinie zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten - Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ (SoLD) erhalten d.h. die Beschaffung war für die Stadt kostenneutral.
    2. Das Kultusministerium stellt allen Schulen neu das Videokonferenzsystem „Visavid“ zur Verfügung. Damit kann Distanzunterricht, Lehrerkonferenzen, Elternabende, Vorträge, Schulveranstaltungen, u.ä. datenschutzkonform durchgeführt werden. Dies ist ein weiteres Werkzeug im Rahmen der BayernCloud Schule.

  1. Betreuung in Schulen

    1. Kostenerstattung für die Mittagsbetreuung in den Grundschulen während Corona-Schließung: Der Freistaat Bayern übernimmt auch hier 70% der Entgelte (angelehnt an die Erstattung im Kita-Bereich) für die nicht in Anspruch genommene Betreuungszeit. Die restlichen 30% können die Kommunen erstatten. Die Stadt wird die 30% übernehmen (insgesamt ca. 7.000 €).

    1. Die Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Schwaben hat den Betrieb des Inselhortes in der Grundschule Insel und die Offene Ganztagesschule (OGTS) in der Grundschule Reutin-Zech und Mittelschule Lindau zum 31.08.2021 gekündigt. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip muss der Betrieb eines Hortes nach dem BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) ausgeschrieben werden. Die OGTS wird in diesem Zuge ebenfalls ausgeschrieben.

  1. Inselhort: Ablauf Ausschreibung 15.04.2021, ein Träger Johanniter Unfallhilfe hat den Zuschlag erhalten (haben in Lindau bereits drei Einrichtungen)
  2. OGTS Mittelschule: Das Personal kann -wie beim gebundenen Ganztag- direkt bei der Regierung von Schwaben angestellt werden. Vorkehrungen und Besprechungen mit der Schulleitung und der RvS sowie dem bisherigen Personal laufen aktuell
  3. OGTS Grundschule Reutin/Zech: Ablauf der Ausschreibung 06.05.2021, am Interessenbekundungsverfahren haben sich 4 Träger beworben.

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3. Widmung von Räumlichkeiten als Trauungsorte im Standesamtsbezirk Lindau (Bodensee)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 04.05.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Jeder standesamtliche Trauungsort muss in Bayern durch einen förmlichen Widmungsakt gewidmet werden. Dabei sind die entsprechenden Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für die Auswahl und Gestaltung der Trauungsorte zu beachten. Der Ort muss für eine Trauung geeignet sein, d.h. einen würdevollen Rahmen für eine Eheschließung bieten und dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung ermöglichen.

Weil diese Widmung keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung ist, bedarf es eines Gremienbeschlusses.

Das zuständige Standesamt muss dem Widmungsakt zustimmen und bewirkt damit die Wirksamkeit für die Zukunft.

Bislang finden Trauungen in den Büroräumen des Standesamtes (Bregenzer Str. 12), dem Sitzungssaal und Besprechungsraum im Hauptgebäude der Stadtverwaltung (Bregenzer Str. 6) und den Sitzungssälen des Alten Rathauses auf der Insel (Bismarckplatz 4) statt.

Zusätzlich sollen nun Trauungen im Pulverturm auf der Hinteren Insel erfolgen.

Fachliche Bewertung

Der Pulverturm bietet ein ausgesprochen schönes attraktives Ambiente für Hochzeiten. Die Räumlichkeiten erfüllen die personenstandsrechtlichen Anforderungen.

Die untere Aufsichtsbehörde (Landratsamt Lindau (B) steht der neuen Trauungsmöglichkeit positiv gegenüber und hat bereits ihre Zustimmung signalisiert.

Zur Rechtsklarheit werden in diesen Widmungsakt auch alle bisherigen Trauungsorte aufgenommen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Räumlichkeiten im Pulverturm werden bei der LTK angemietet. Die Mietkosten werden vom Hochzeitspaar getragen.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Mayer möchte wissen, ob die Räumlichkeiten des Hoyerbergschlössle ebenfalls als Trauungsort gewidmet werden können.
Stadtrat M. Kaiser folgt diesem Vorschlag und stellt den Antrag, das Hoyerbergschlössle ebenfalls als Trauungsort mit zu widmen.
Die Oberbürgermeisterin antwortet, dass dem aktuell noch bauliche Hinderungsgründe entgegenstehen. Aus ihrer Sicht spricht jedoch nichts dagegen, dass sobald diese beseitigt sind, das Hoyerbergschlössle ebenfalls als Trauungsort gewidmet wird.
Der Hauptamtsleiter Herr Nuber schlägt vor, heute über den vorliegenden Beschlussvorschlag abzustimmen und durch das Standesamt weitere Räumlichkeiten für Trauungen prüfen zu lassen.
Die Oberbürgermeisterin schließt sich dem an und plädiert dazu, Vorsicht walten zu lassen und nicht über unvorbereitete, ungeprüfte Dinge Beschlüsse zu fassen.

Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, sowohl das Hoyerbergschlössle als auch weitere Räumlichkeiten als Trauungsort zu erörtern und zu prüfen.

Beschluss

Im Standesamtsbezirk (Bodensee) sind folgende Trauungsorte für Trauungen gewidmet:

  1. Büroräume des Standesamtes Lindau (Bodensee), Bregenzer Str. 12

  1. Sitzungssaal im Hauptgebäude der Stadtverwaltung Lindau (Bodensee), Bregenzer Str. 6, EG

  1. Besprechungsraum im Hauptgebäude der Stadtverwaltung Lindau (Bodensee), Bregenzer Str. 6, EG

  1. Sitzungssäle des Alten Rathauses auf der Insel, Bismarckplatz 4

  1. Pulverturm, Hintere Insel, Uferweg 15

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Satzung über die Benutzung städtischer Grünanlagen und Spielplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 04.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Leiterin der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Frau Maucher geht auf folgenden Sachverhalt ein:

Der Werkausschuss der Garten- und Tiefbaubetriebe hat in seiner Sitzung am 23. Sept. 2020 die Verwaltung beauftragt, eine Grünanlagensatzung zu erarbeiten. Da es in den öffentlichen Park- und Grünflächen sowie auf Spielplätzen immer wieder zu Beschwerdesituationen kommt, sollen mithilfe einer Benutzungssatzung unterschiedliche, teils widerstreitende Nutzerinteressen einem gemeinwohlverträglichen Gesamtausgleich zugeführt werden. Des Weiteren soll gezielt gegen Störungen, Beschädigungen oder sonstige Gefährdungen vorgegangen werden können.

Bisher sind per Satzung nur im Holdereggenpark Verhaltensregeln getroffen worden (siehe Satzung über die Anleinpflicht von Hunden im Holdereggenpark vom 17. Dez. 2015). Eine Nichtbeachtung dieser Regelungen kann mit Geldbuße geahndet werden. Ebenso können im Einzelfall Anordnungen zum Vollzug dieser Satzung erlassen werden (z.B. Beseitigungsanordnungen, Platzverweise). Die übrigen, auf verschiedenen Hinweistafeln gekennzeichneten, Verhaltens-/ Benutzungsregeln in den städtischen Grün- und Erholungsanlagen sowie auf Spielplätzen stellen jedoch kein vollziehbares Ortsrecht dar. Sie dienen als Hinweis bzw. Appell, sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Bei der Beratung und Beschlussfassung über die Satzung im Holdereggenpark 2015 wurde eine Grünanlagensatzung für alle städtischen Grünflächen im Stadtratsgremium zwar andiskutiert, jedoch ausdrücklich nicht weiter verfolgt.

Die Regelungsmöglichkeiten einer Grünanlagensatzung wurden in der GTL-Werkausschusssitzung am 25. März 2021 nochmals aufgezeigt. Bei der sich anschließenden Diskussion kam allgemein zum Ausdruck, es sollte keine Überreglementierung entstehen, sondern ein für die Verhältnisse in der Stadt Lindau (B) geeigneter Regelungsumfang angestrebt werden. Die Regelungen sollten sich auf die bestehenden Notwendigkeiten und die tatsächlich betroffenen Bereiche beschränken. Nachdem sich die Fraktionen nochmals eingehender mit der Materie beschäftigen wollten, wurde kein Beschluss gefasst.

Fachliche Bewertung

  1. Rechtsgrundlage

Eine entsprechende Satzung beruht auf den Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. Demnach können die Gemeinden die Benutzung ihres Eigentums und ihrer öffentlichen Einrichtungen durch Satzungen regeln.
 
2.  Beschränkung auf bestimmte öffentliche Park- und Grünflächen
 
Die Entscheidung, ob und welche Grünanlagen einer Benutzungssatzung unterworfen werden, obliegt dem Stadtrat. Die evtl. bestehende Absicht, nur diejenigen Grünbereiche aufzunehmen, in denen ein hoher Nutzungsdruck oder besondere Problemsituationen festzustellen sind (z.B. Grünanlagen am Seeufer bzw. mit Ausblick auf den See wie z.B. rund ums Hoyerbergschlössle oder am Bismarckdenkmal), ist schlüssig und steht im Verhältnis zum angestrebten Zweck.
Zu bedenken ist jedoch, dass eine Festlegung vollziehbarer Regelungen nur für bestimmte Bereiche die Verlagerung unerwünschter Verhaltensweisen in andere, nicht geregelte Bereiche bewirken kann.

3.  Wesentlicher Regelungsbedarf, resultierend aus den Erfahrungen vergangener Jahre

Aus Sicht/Erfahrung der GTL und des Ordnungsamts wären Regelungen bzgl. folgender Sachverhalte zuträglich: 
  • Offene Feuerstellen
  • Alkoholgenuss, soweit andere dadurch mehr als unvermeidbar belästigt werden
  • Glasbruch
  • Zelten und Nächtigen
  • Verunreinigungen, insbesondere durch Wegwerfen oder Liegenlassen von Gegenständen (Flaschen, Verpackungsmüll, Zigarettenkippen) oder das Nichtentfernen von Hundekot
  • Freilaufende Hunde in Liegebereichen der Freibadegelände oder auf Spielplätzen
  • Seezugänge in Badebereichen

Lärm durch Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte etc. ist vielfach problematisch, jedoch ausreichend durch die Lärmschutzverordnung der Stadt Lindau (B) sowie andere Immissionsschutzvorschriften geregelt.
Das Rauchen auf dem Gelände räumlich abgegrenzter und vom Träger gewidmeter Kinderspielplätze ist ebenfalls bereits lt. Gesundheitsschutzgesetz Bayern verboten, kann aber in einer Benutzungssatzung nochmals als Verbot aufgenommen werden.
 
4.  Sanktionen, Vollzug und Überwachung

In der Satzung über die Benutzung städtischer öffentlicher Grünanlagen und Spielplätze können Zuwiderhandlungen gegen Benutzungsregeln als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße belegt werden.
Die Polizei bzw. Vollzugsbeauftragte können bei Zuwiderhandlungen vor Ort Platzverweise erteilen sowie Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringen.

Diskussionsverlauf

Die Oberbürgermeisterin fasst zusammen, dass nun darüber eine Entscheidung getroffen werden muss, ob die Erarbeitung einer Grünanlagensatzung gewünscht ist, welche Flächen geregelt und vor allem was geregelt werden soll.

Stadtrat Dr. Adams hätte sich gewünscht, dass den Mitgliedern des Hauptausschusses vorab ein Satzungsentwurf als Grundlage für die Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt wird.
Stadträtin Sommerweiß stimmt dem zu. Ihr fehle hierzu eine Entscheidungsgrundlage.  

Die Oberbürgermeisterin erklärt, dass hier gezielt kein Satzungsentwurf vorbereitete wurde, um im Vorfeld darüber zu beraten, welcher Regelungsbedarf besteht. Für einen Entwurf gäbe es hierzu zu viele Alternativen, welche eine Entscheidungsfindung verkomplizieren würden. Daher sollen heute im ersten Schritt alle Eckpunkte festgelegt werden, damit im nächsten Schritt ein Entwurf seitens der Verwaltung erarbeitet werden kann.

Laut der Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Frau Bohnert besteht auf den Sommer hin gesehen an vielen Orten im Stadtgebiet dringender Regelungsbedarf. Ein Glasverbot in Ufernähe dient der Gefahrenvermeidung. Der Hauptausschuss sollte sich die Frage stellen, ob ein Glasverbot gewünscht ist.

Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer hat kein Problem mit dem geplanten Vorgehen. Gerne möchte Sie zum Ausdruck bringen, dass solch eine Satzung nicht dazu dient, die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Freiheit zu berauben und in irgendeiner Weise einzuschränken. Ganz im Gegenteil stellt diese schöne, gepflegte und vor allem saubere Grünanlagen sicher. Hierbei handle es sich nicht um Verbote, sondern um gewissen Regeln, die für das soziale Zusammenleben nötig sind. Aus ihrer Sicht sollten auch Plätze ausgewiesen werden, an denen Hundebesitzer ihre Hunde frei laufen und baden lassen können.

Stadtrat Reich wünscht sich eine Auflistung aller öffentlichen Badestellen sowie Landschaftsschutzgebieten und sonstigen städtischen Grünflächen.  

Stadtrat Reich ist während der Wintermonate auf der Insel vermehrt aufgefallen, dass Hundekotbeutel überall herumliegen und nicht ordnungsgemäß entsorgt werden. Er möchte wissen, wie dagegen vorgegangen werden kann.
Die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Frau Bohnert antwortet, dass es sich genau genommen dabei sogar um einen Straftatbestand handelt, da Hundekot hochbakteriell ist. Ein Verbot der unsachgemäßen Entsorgung von Hundekote kann in der Satzung mit aufgenommen werden. Jedoch stellt sich die Frage, ob sich daran etwas ändern wird.
Laut Stadtrat Reich gibt es in Spanien Hinweisschilder, welche auf ein Bußgeld von 650 € verweisen und möchte wissen, ob dies bei uns ebenfalls umsetzbar wäre.
Die Leiterin der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Frau Maucher antwortet, dass eine derartige Regelung in der Grünanlagensatzung mit aufgenommen und mit einem Bußgeld belegt werden kann. Jedoch fällt der Vollzug das Abfallwirtschafts- sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes.
Frau Bohnert wird den Bußgeldkatalog beim Landratsamt anfordern.

Stadtrat Gebhard spricht sich für eine Grünanlagensatzung für alle Grünanlagen im gesamten Stadtgebiet aus. Die Satzung muss möglichst konkret sein. Durch Beschilderungen soll auf die geltenden Regeln hingewiesen werden. Er hält Regelung zu offenen Feuerstellen, zum Zelten und Nächtigen sowie für Seezugänge in Badebereichen für sinnvoll. Er schlägt vor für die Regelungen auf Spielplätzen eine eigene Satzung zu erlassen. Der Lärm durch Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte etc. sollten ebenfalls durch entsprechende Beschilderung in Griff bekommen werden.

Stadträtin Norff hält es ebenfalls für sinnvoll, die Regelungen auf alle Grünflächen im Stadtgebiet auszuweiten und für Spielplätze eine gesonderte Satzung zu erlassen. Sie spricht sich für weniger Verbote, dafür aber für bessere Kontrollen aus.
Ihr ist die Hundekotbeutelproblematik auf der Insel über die Wintermonate ebenfalls aufgefallen. Sie schlägt hierzu vor, die Öffentlichkeit diesbezüglich aufzuklären und zu sensibilisieren und durch entsprechende Beschilderung auf mögliche Bußgelder hinzuweisen.

Stadtrat M. Kaiser ist der Meinung, dass man die Regelungen für Spielplätze durchaus in der Grünanlagensatzung mit aufnehmen kann. Um Verdrängungseffekte zu vermeiden, hält er eine Ausweitung auf alle Grünflächen im Stadtgebiet für sinnvoll. Damit die Polizei gegen Verstöße vorgehen kann, müssen die Hinweisschilder sanktioniert sein.

Stadtrat Fehrer ermüdet die Diskussion. Aus seiner Sicht ist die Beschlussvorlage seitens der Verwaltung sehr gut aufbereitet worden. Er plädiert an dieser Stelle zur Abstimmung.

Stadtrat Eschbaumer spricht sich für den Erlass einer Grünanlagensatzung mit Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet aus. Gleichzeitig sollte man sich Gedanken über die Ahnung machen und gegebenenfalls Personal einplanen. Grünflächen an denen Hundebesitzer ihre Hunde frei herum laufen lassen dürfen sowie Badestellen für Hunde und Plätze an denen gefeiert werden darf, sollten durch eine Positivliste definiert werden.
Aus Sicht des Stadtrats M. Kaiser muss zur Kontrolle kein extra Ordnungsdienst beauftragt werden, da dies die Polizei übernimmt. Er begrüßt den Vorschlag Eschbaumers, eine Positivliste zu erstellen. Die Präsentation der Werkausschusssitzung GTL vom 25. März 2021 und die Satzung über die Anleinpflicht von Hunden im Holdereggenpark sollten zur Erarbeitung eines Satzungsentwurfes herangezogen werden.

Die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes schlägt vor, über die Hundekotproblematik in der Bürgerzeitung zu berichten und in diesem Zuge für die ordnungsgemäße Entsorgung zu sensibilisieren.
Eine Kontrolle durch einen privaten Sicherheitsdienst ist sehr kostenintensiv. Des Weiteren kann dieser nicht selbst ahnden. Daher muss die Kontrolle durch die Polizei erfolgen.

Stadtrat Reich schlägt vor, sich auf ein Glasverbot an Badestellen zu einigen.

Nach umfangreicher Diskussion fasst der Hauptausschuss folgende Beschlüsse:

Beschluss 1

Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung einen Satzungsentwurf zur Regelung der städtischen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Geltungsbereich soll sich auf die im beigefügten Grünanlagenverzeichnis eingezeichneten Flächen erstrecken (s. Präsentation des Werkausschusssitzung GTL vom 25.03.2021 ab Seite 5).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Mayer befand sich bei Beschlussfassung nicht im Raum.

Beschluss 3

In der Grünanlagensatzung sollen folgende Sachverhalte geregelt werden:

  • Offene Feuerstellen
  • Glasverbot an Badestellen und auf Spielplätzen
  • Zelten und Nächtigen
  • Verunreinigungen, insbesondere durch Wegwerfen oder Liegenlassen von Gegenständen (Flaschen, Verpackungsmüll, Zigarettenkippen) oder das Nichtentfernen von Hundekot
  • Freilaufende Hunde in Liegebereichen der Freibadegelände oder auf Spielplätzen
  • Drohnenflug

Seitens der Verwaltung soll ein Vorschlag erarbeitet werden, wie bei Verstoß gegen diese Regelungen geahndet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Stadtrat Jöckel stellt den Antrag, die Grünanlagensatzung auch auf Schulgelände und Parkplätze auszuweiten.
Dieser wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12

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5. Versenkbare Sperrpoller in der Fußgängerzone; Inbetriebnahme der versenkbaren Poller und künftige Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Maximilianstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 04.05.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

  1. Vorgeschichte
Das vorgegebene Ende der Lieferzeit in den Lindauer Fußgängerzonen wird seit jeher nicht von allen mit der erforderlichen Konsequenz eingehalten und der Schutzbereich einer Fußgängerzone ist dadurch nur unzureichend gegeben. Im Jahr 2020 wurden von der kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) 264 Verwarnungen für das Parken in Fußgängerbereichen ausgestellt und auch in den vergangenen Jahren bei wiederkehrenden Kontrollen mit KVÜ und Polizei unzählige Sensibilisierungsgespräche mit unberechtigt eingefahren Fahrzeugführern gehalten. Leider besserte sich die Situation nicht wesentlich und die durchgeführten Kontrollen zeigten kaum Erfolg.
Aufgrund dieser Umstände wurde auf Antrag der Stadtratsfraktion „Freie Wähler“ im Werkausschuss der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau am 12. Februar 2020 in einem ersten Schritt der Einbau von versenkbaren Pollern in der Maximilianstraße bzw. Cramergasse zur Sicherung der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten beschlossen. Die Ausfahrt aus der Maximilianstraße und Cramergasse sollte lt. Sachstandsbericht im Hauptausschuss vom 16.10.2018 bzw. vorgenanntem Werkausschussbeschluss jederzeit mittels Kontaktschleife ermöglicht werden. Eine Kameraüberwachung für verspätetes Ausfahren sollte geprüft werden.
In einem zweiten Schritt sollen dann versenkbare Poller in der Fußgängerzone am Seehafen folgen.

  1. Aktuelle Entwicklung
Der Einbau der versenkbaren Poller mit Kontaktschleife für die Ausfahrt aus der Maximilianstraße bzw. Cramergasse ist zwischenzeitlich baulich abgeschlossen und die Softwarevoraussetzungen sind geschaffen worden.

Fachliche Bewertung

Die Verwaltung hat Stellungnahmen u.a. von der Polizei und der IHK erholt, die in der nachstehenden Bewertungen wiedergegeben werden und Berücksichtigung finden.

  1. Derzeitige Situation

Eine Fußgängerzone ist eine Verkehrsfläche, auf der Fußgänger ein ausschließliches Nutzungsrecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern haben. Hierbei handelt es sich demnach um einen geschützten Bereich, in welchem die Fußgänger außerhalb der Lieferzeiten das Vertrauen haben dürfen, auf keinen bzw. nur gelegentlichen Fahrzeugverkehr zu treffen.
Die Lieferzeiten gelten Montag bis Freitag von 06.30 Uhr bis 11.00 Uhr und samstags von 06.30 Uhr bis 09.00 Uhr. Die nachstehend genannten Uhrzeiten bezüglich 11.00 Uhr beziehen sich analog auch immer auf das Ende der Lieferzeit am Samstag um 09.00 Uhr.

Die genehmigten Zufahrten außerhalb der Lieferzeiten beliefen sich im Jahr 2020 auf rund
  • 300 Stück für Anwohner (z.B. „Großeinkauf“ an Getränken, Keller räumen, Möbelstück ein-/ausladen, Umzug)
  • 50 Stück für gewerbliche Einfahrten z.B. Umzugsfirmen
  • 120 Stück für An-/Abreise Ferienwohnungsgäste (weite Anreise, späte Ankunft, viel Gepäck)
  • 7 Jahresausnahmegenehmigungen für private Stellplatzinhaber

Bei den 244 ausgestellten Handwerkerparkkarten ist ein Einfahren und ggf. 2 Stunden Parken in der Fußgängerzone im Notfall (z. B. Wasserrohrbruch) gestattet.

Um den Schutzbereich der Fußgängerzone in der Maximilianstraße herzustellen, soll der Fahrzeugverkehr weitestgehend ausgeschlossen werden. Hierbei gilt es den Konflikt zwischen dem Schutz der Fußgängerzone und den Belangen der Anwohner, Einzelhändler, Beherbergungsbetriebe und Handwerker möglichst gering zu halten.

Im Vorgriff auf die geplanten Poller hat die Verwaltung bereits im letzten Jahr einige Dauerausnahmegenehmigungen für regelmäßig „verspätet notwendige“ Anlieferungen auslaufen lassen und die Antragsteller darauf hingewiesen, dass diese künftig nur noch im Rahmen der Lieferzeiten stattfinden können bzw. ggf. von außen abzuwickeln sind.

  1. Bewertung der Verwaltung

Die Verwaltung hat zuletzt Anwohnern der Fußgängerzone Ausnahmegenehmigungen aus den beispielhaft genannten Gründen auf Antrag stets zukommen lassen.
Auch Mietern von Ferienwohnungen wurde kurzfristig mdl. oder per Email eine Ausnahmegenehmigung erteilt, um das Entladen mit viel Gepäck zu ermöglichen. Diese Praxis entspricht letztlich auch der akt. Beschilderung für Hotelübernachtungsgäste (Be-/ Entladen frei).

  1. Ausnahmeregelungen

Es stellt sich die Frage, wie die Verwaltungspraxis in Zukunft aussehen soll, insbesondere ob an einigen Stellen der Wunsch nach einer restriktiveren Handhabung seitens der Hauptausschussmitglieder besteht. Es sind verschiedene Regelungen denkbar:

  • Anwohner bekommen auf Antrag bedarfsweise eine Einmal-PIN oder pro Haushalt lediglich eine gewisse Anzahl max. PINs / Jahr.
Schwerbehinderte Anwohner mit Merkzeichen „aG“ können gegen Pfand einen Einfahrtschip/-transponder erhalten (z.B. Abholung zum Arzt durch Familienangehörigen), eine Telefonnummer hinterlegen lassen oder einen ganzjährigen PIN erhalten.
Anwohner, die in oder aus der Maximilianstraße oder Cramergasse ziehen, bekommen für den Umzugszeitraum einen PIN.
  • Beherbergungsgäste (Inselgraben und Insel-Hotel) / Mieter von Ferienwohnungen (ca. 10 an vier Standorten) bekommen weiterhin einen Einmal-PIN oder müssen bei verspäteter Anfahrt künftig mit Hotelier oder Vermieter hausinterne Lösungen suchen.
  • Gewerbetreibende mit begründeter AG (akt. 2) können, damit Lieferdienst aufrecht erhalten werden kann, gegen Gebühr / Pfand einen Einfahrtschip/-transponder erhalten, eine Telefonnummer hinterlegen lassen oder einen ganzjährigen PIN erhalten.
  • Arztbesuche von Schwerbehinderten mit Merkzeichen „aG“ oder frisch operierte Patienten bekommen bei Bedarf einen einmaligen PIN für ihren jeweiligen Arzt in der Fußgängerzone. 
  • Taxen erhalten im begründeten Ausnahmefall einen einmaligen PIN.
  • Private Stellplatzinhaber müssen über die Seitengassen zu- und abfahren. Die zukünftigen fixen Poller in den Seitengassen (vgl. Anlage) werden erst nach den Zufahrten zu den jeweiligen Stellplätzen in den Seitengassen installiert.
  • Handwerker müssen die Einfahrt in die Maximilianstraße gesondert zur Handwerkerparkkarte beantragen. Diese werden dann je nach Dauer der Baustelle / Notwendigkeit gegen Gebühr mit PIN genehmigt.
  • Feuerwehr und Polizei können mit Dreikantschlüssel oder PIN zufahren.
  • nicht bedachte spezielle Einzelfälle werden nach schriftlichen Antrag von der Verwaltung gesondert geprüft.

  1. Einrichtung einer Lieferzone
Da die Umsetzung des Lindauer Logistikkonzeptes (LiLo) erst mittelfristig in ca. 2 - 3 Jahren erfolgen kann, könnte erwogen werden, einen Lieferbereich für nicht rechtzeitig eingetroffene Lieferverkehre einzurichten, damit diese die Möglichkeit haben, bei verspäteter Anfahrt (z.B. nach Stau) noch ihre Waren ausliefern zu können. Nachdem dies in der Zeppelinstraße wegen dem dortigen Busverkehr offiziell nicht möglich ist, käme nur der obere Bereich des Inselgrabens in Betracht. Hierfür müssten dann allerdings drei Kurzzeit-Parkplätze aufgelassen werden. In dem verkehrsberuhigten Bereich Alter Schulplatz, Marktplatz und Reichsplatz ist ein Entladen außerhalb gekennzeichneter Flächen ohnehin zulässig.
Sowohl der Mobilitätsbeauftragte der Stadt und des Stadtrates als auch die Polizei halten die Ausweisung von Lieferzonen generell für kontraproduktiv, da diese letztlich eine verspätete Lieferung jederzeit ermöglichen würden und dies wiederum einkalkuliert werden würde, vom Grundsatz her aber gar nicht ermöglicht werden sollte.
Vor diesem Hintergrund sollte von einer offiziellen Lieferzone im Inselgraben, die überwiegend leer stehen würde und letztlich unnötig zu Lasten von öffentlichen Parkplätzen ginge, Abstand genommen werden. Dies wäre dann auch wieder für die Etablierung des LiLo zuträglich.

  1. Jederzeitige Ausfahrt mittels Kontaktschleife

  • Kameraüberwachung
Die Prüfung des Einsatzes eine Kameraüberwachung zur Sanktionierung einer verspäteten Ausfahrt hat ergeben, dass dies nicht mit datenschutzrechtlichen Vorschriften in Einklang zu bringen ist. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.12.2018, Az. 1 BvR 142/15, darf eine automatische Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle im öffentlichen Straßenraum nicht erfolgen, da dies einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, selbst wenn im Falle eines Nichttreffers das Kennzeichen nur für einen Bruchteil einer Sekunde vorliegt und danach automatisch und spurenlos gelöscht wird. Zur Freiheitlichkeit des Gemeinwesens gehört es, dass sich die Bürger grundsätzlich fortbewegen können, ohne dabei beliebig staatlich registriert zu werden, hinsichtlich ihrer Rechtschaffenheit Rechenschaft ablegen zu müssen und dem Gefühl eines ständigen Überwachtwerdens ausgesetzt zu sein.
Da an der Poller-Ausfahrt regelmäßig auch berechtigte Fahrzeugführer vorfahren, kann eine dauerhafte Videoüberwachung insofern nicht vorgenommen würden. Im Übrigen wäre ein täglicher Abgleich mit den Videoaufnahmen zu aufwändig.

-        Einführung einer 2. Lieferzeit
Nachdem das Zeitfenster für die Lieferfirmen unter der Woche bis 11.00 Uhr ohnehin schon begrenzt ist, da eine Vielzahl der Gewerbetreibenden auf der Insel vor 09.00 Uhr gar nicht öffnen / erreichbar sind, könnte über eine 2. Lieferzeit, z.B. Mo. - Do. von z.B.. 18.00 Uhr - 20.00 Uhr nachgedacht werden. So gibt es z.B. eine abendliche Lieferzeit in Überlingen von 18.00 - 19.00 Uhr, in Friedrichshafen und Bregenz von 18.00 - 20.00 Uhr und in Ravensburg von 18.00 - 22.00 Uhr.
Von dieser Variante sollte aber zum Schutze von Gastronomie, Handel und Besucher der Fußgängerzone sowohl aus Sicht der Verwaltung, der Polizei und auch der IHK kein Gebrauch gemacht werden.
Seitens der IHK wird eine Lieferzeit bis 11.00 Uhr für ausreichend angesehen. Sollte es Überlegungen für eine Ausdehnung bis 11.30 Uhr oder maximal 12.00 Uhr geben, könnte die IHK dies mittragen. Darüber hinaus würden die IHK eine Lieferzeit ablehnen.

-        Automatisches Hochfahren der Poller mit Ende der Lieferzeit 
Es wurde verschiedentlich die konkrete Erwartungshaltung an die Stadtverwaltung herangetragen, dass der Lieferverkehr pünktlich um 11.00 Uhr beendet sein muss und die Fahrzeuge die Fußgängerzone dann bereits verlassen haben müssen. Zu diesem Zweck solle die Ausfahrt nach 11 Uhr dann faktisch nicht mehr möglich sein, sondern vielmehr von der Etablierung einer die Ausfahrt stets ermöglichenden Kontaktschleife abgesehen und stattdessen eine faktische Barriere durch hoch gefahrene Poller geschaffen werden. Diese solle dann nur mittels Anruf in der Verwaltung, bei der man einen PIN erfragen müsste, möglich sein.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass dies bis zuletzt so nicht beabsichtigt war und in den vorbereitenden Sitzungen im Hauptausschuss (16.10.2018) und Werkausschuss (02.12.2020) entsprechend dargestellt wurde. Es war stets die jederzeitige Ausfahrmöglichkeit über eine Kontaktschleife vorgesehen.

Die Verwaltung gibt insofern Folgendes zu bedenken, sollten die Poller um 11 Uhr auch für Ausfahrten hochgefahren bleiben:  

Lieferanten, die Kenntnis von der Poller bedingten „Deadline“ hätten, würden wohlmöglich, wenn Ihnen die Zeit – aus welchem Grund auch immer- ausginge, versuchen,  mit erhöhter Geschwindigkeit noch vor 11 Uhr zur Ausfahrt zu gelangen. Dies könnte zu gefährlichen Situationen führen.

Durch die Sperrung der Ausfahrt mittels des Pollers kann es ferner zu gefährlichen Wendemanövern bzw. Rückwärtsfahrten kommen, weil man sich –in Unkenntnis der Sperrung der Seitengassen mittels ortsfester Poller- die Umstände der Freigabe (Telefonat / Ersuchen um Freigabe des Pollers …) ersparen will. Dies wäre letztlich sehr gefährlich und gilt es aus Sicht der Verwaltung zu vermeiden. Hier kann es ggf. sogar zu einem Rückstau vor der Ausfahrt mit laufenden Motoren kommen und womöglich eine Überstauung der Rettungszufahrt bedingen.

Letztlich wäre das Freigabeverfahren für die Verwaltung aufwändig. Außerhalb der städtischen Dienstzeiten müsste hier wieder auf die Polizei zurückgegriffen werden, die einerseits Bereitschaft  signalisiert hat, andererseits aber erwartet, dass es sich hierbei eher um besondere Ausnahmefälle bei einer notwendigen Einfahrt nach Beginn der Lieferzeit handelt. Insofern ist auch gar nicht daran gedacht, bei den Pollern entsprechende Hinweise auf eine „Notfallnummer“ anzubringen.

  • Ausfahrmöglichkeit mittels Kontaktschleife jederzeit

Vor dem Hintergrund der zu erwartenden, teils gefährlichen Begleitumstände, die ein nicht automatisches Absenken der Poller bei der Ausfahrt mit sich bringen würden, ist aus Sicht der Verwaltung zu empfehlen, die Ausfahrt mittels Kontaktschleife jederzeit zuzulassen. Mit der künftig nicht mehr möglichen Einfahrt nach 11 Uhr ist bereits der positive Verbesserungseffekt gegeben, dass unerlaubte Einfahrten effektiv verhindert werden. Durch diese Maßnahme ist zu erwarten, dass sich die Anzahl unerlaubter Fahrzeuge in der Fußgängerzone nach 11 Uhr deutlich reduzieren wird. Gleichzeitig können weiterhin gezielte Kontrollen gemeinsam mit der Polizei vorgenommen werden, um unerlaubt verbliebene Fahrzeuge zu verwarnen.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Gebhard sieht den Einsatz von Pollern als Möglichkeit, den Lieferverkehr in der Fußgängerzone in Griff zu bekommen. Jedoch sollten die Anwohner und Geschäftstreibenden nicht zusätzlich behindert werden. Aus seiner Sicht sind hier verstärkte Kontrollen notwendig.

Stadträtin Sommerweiß hält verstärkte Kontrollen ebenfalls als zwingend notwendig. Aus ihrer Sicht wäre der Sinn ohne jegliche Sanktionierung verfehlt.  

Stadtrat Fehrer plädiert dazu, den Vorschlag der Verwaltung anzunehmen, das Geschehen zu beobachten und gegebenenfalls nachzubessern.
 

Beschluss 1

Der Hauptausschuss stimmt dem automatischen Absenken der Poller nach Ende der Lieferzeit bei der Ausfahrt mittels Kontaktschleife zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Hauptausschuss lehnt die Einführung einer 2. Lieferzeit von Montag bis Donnerstag in den Abendstunden ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12

Beschluss 3

Der Hauptausschuss stimmt dafür, Ausnahmegenehmigungen für Anwohner auf Anforderung bedarfsorientiert zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Hauptausschuss lehnt Ausnahmegenehmigungen für Beherbergungsgäste / Mieter von Ferienwohnungen ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 9

Beschluss 5

Der Hauptausschuss beschließt, die Ein- und Ausfahrt für Beherbergungsgäste / Mieter von Ferienwohnungen künftig nur im Rahmen der Lieferzeiten zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Beschluss 6

Der Hauptausschuss fasst den Beschluss, Ausnahmegenehmigungen für Arztbesuche (Schwerbehinderte), Taxen, private Stellplatzinhaber, Handwerker, Feuerwehr und Polizei sowie für soziale Dienste und den Rettungsdienst wie beschrieben zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 7

Auf Antrag des Stadtrates Reich, fasst der Hauptausschuss folgenden Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt aus verkehrsrechtlicher Sicht die Nachrüstung eines versenkbaren Pollers in der Schafgasse.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Beschluss 8

Stadtrat Gebhard stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf namentliche Abstimmung. Dieser wird einstimmig angenommen.  

Der Hauptausschuss beschließt, die Poller in den Seitengassen („Vollpfosten“) laut beigefügten Plan sofort zu installieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Ja: Dr. Alfons, M. Kaiser, Reich, Norff, Mayer, Jäger, Dr. Adams, Sommerweiß Nein: Eschbaumer, Fehrer, Gebhard, Jöckel

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6. KGÜ - Einführung von teilstationärer bzw. vollstationärer Geschwindigkeitsüberwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 04.05.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

  1. Vorgeschichte
Am 26.05.2020 hat der Hauptausschuss die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit und Sinnhaftigkeit der Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen zu prüfen.

  1. Aktuelle Entwicklung
In der Zwischenzeit hat die Stadtverwaltung in Kooperation mit der Polizei geprüft, inwieweit eine stationäre Überwachung möglich ist und ob es hierfür geeignete Standorte in Lindau gibt. Ebenso wurde die Möglichkeit der teilstationären Überwachung (mobiler Blitzeranhänger „Enforcement-Trailer“) geprüft.

Fachliche Bewertung

  1. Verkehrliche Betrachtung

  1. Stationäre Überwachung
Die Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung hat gemäß den Vorgaben des Bayrischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 15.04.2020 zu erfolgen. Demnach sind insbesondere der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Willkürverbot zu beachten. Es kann jederzeit zu einer gerichtlichen Überprüfung des ausgewählten Standortes im Zuge von gerichtlichen Auseinandersetzungen hinsichtlich der Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen kommen. Daher ist vor der Errichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage über einen aussagekräftigen Zeitraum sorgfältig zu prüfen, ob signifikante Beanstandungsquoten von mehr als 10 Prozent vorliegen und ob eine mobile Messanlage zur Verringerung des Geschwindigkeitsniveaus ausreicht.

Die Verwaltung ist daher der Auffassung, dass grundsätzlich keine Standorte infrage kommen, an denen nicht bereits mobil überwacht wird. Denn in diesem Fall könnte nicht bewiesen werden, dass eine mobile Überwachung nicht mehr ausreicht. Ein Verzicht auf eine vorherige mobile Messstelle wäre in Ausnahmefällen zum Beispiel denkbar, wenn eine mobile Messung nicht möglich wäre (z.B. durch fehlende Möglichkeit zum Abstellen des Messfahrzeugs). In diesem Falle müsste allerdings dennoch eine Statistik über die an der vorgesehen Stelle gefahrenen Geschwindigkeiten vorliegen. Wenn es trotz der mobilen Überwachung immer noch zu signifikanten Verstößen von 10 % oder mehr kommt, kann die stationäre Überwachung in Betracht kommen.

Laut der Weisung des Ministeriums muss bei der Standortauswahl folgende Reihenfolge beachtet werden:

  1. Unfallbrennpunkte,
  2. Unfallgefahrenpunkte,
  3. Straßenabschnitte, an denen die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Belästigung der Anwohner durch Verkehrslärm und/oder Abgase steigert (angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen erforderlich),
  4. sonstige Bereiche, z.B. solche, die bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefährlich werden könnten.
       
Das Ziel der stationären Geschwindigkeitsüberwachung ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Fiskalische Erwägungen haben bei der Entscheidung über den Standort keine Rolle zu spielen.

Es fand bereits ein Abstimmungsgespräch mit der Polizei statt. Demnach gibt es in Lindau weder geschwindigkeitsverursachte Unfallbrennpunkte, noch Unfallgefahrenpunkte. Ebenso scheidet eine stationäre Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen aus, denn lt. hiesiger Rechtsauffassung ist hierfür zumindest bei stationären Anlagen Voraussetzung, dass zum einen bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen angeordnet wurde und zum anderen diese signifikant überschritten wird. Dies ist in Lindau nicht der Fall.
       
       So verbleiben als mögliche Standorte lediglich solche, die bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit gefährlich werden könnten. Angesprochen wurde deshalb die Zwanzigerstraße. Dort gibt es eine Messstelle, an welcher regelmäßig signifikante Überschreitungen festgestellt werden (im Jahr 2020 fuhren bei den mobilen Messungen durchschnittlich 12% der Fahrer zu schnell, aktuellste Messungen aus Januar und Februar 2021 zeigen Überschreitungen von 16,2% und 16,8%). Durch die vielen Fußgängerquerungen in der Zwanzigerstraße kann der Bereich bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch schnell gefährlich werden. Obwohl hier schon länger eine Messstelle existiert, hat das Geschwindigkeitsniveau bisher nicht abgenommen, was dafür spricht, dass eine ausschließlich mobile Überwachung nicht ausreicht.

Um den Standort Zwanzigerstraße rechtssicher festzusetzen, wird im Frühjahr 2021 über einen längeren Zeitraum eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung mit dem städtischen Zählgerät stattfinden. Diese wurde bisher noch nicht durchgeführt, da aufgrund des Lockdowns keine realistischen Werte erwartet werden können. Sollten sich die bei der mobilen Überwachung abgezeichneten Geschwindigkeitswerte bestätigen, kann die technische Umsetzung der Anlage geprüft werden.

Die Stadt könnte sich beim Betrieb der Anlage wie auch bei der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung eines privaten Dienstleisters bedienen, dessen Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung tätig würden. Diese würden dann die Messtechnik überwachen, warten und die Datenübertragung plus Bildaufbereitung im Auftrag der Stadt übernehmen. Die Messtechnik kann gemietet werden, was für die Stadt etwas mehr Flexibilität bedeutet als ein Kauf beim Hersteller. Die Stadt muss die Vergabe des Auftrags ausschreiben.

Die Bearbeitung der Fälle könnte -auf erfolgte Nachfrage- von der Stadt Mindelheim übernommen werden. Die Verwaltungsvereinbarung wäre diesbezüglich zu erweitern. Zusätzlich müsste auch die Vereinbarung zur Geschwindigkeitsüberwachung mit dem Polizeipräsidium Schwaben Süd/West geändert werden; dabei muss die Polizei allen Messstellen zustimmen. Die Anlage müsste bei der Regierung von Schwaben angezeigt werden.


  1. teilstationäre Überwachung „Enforcement-Trailer“

Die Überwachung durch einen Enforcement-Trailer unterliegt ähnlichen Voraussetzungen wie die mobile Geschwindigkeitsüberwachung. Folgende Reihenfolge ist bei der Auswahl der Messstellen zu beachten:

  1. Unfallbrennpunkte,
  2. Unfallgefahrenpunkte,
  3. Straßen oder Straßenabschnitte, auf denen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm oder Abgasen Geschwindigkeitsbeschränkungen gem. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO angeordnet sind (Tatbestand trifft in Lindau nicht zu),
  4. Straßen oder Straßenabschnitte, an denen die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Belästigung der Anwohner durch Verkehrslärm und/oder Abgase steigert,
  5. sonstige Bereiche, z.B. solche, die bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefährlich werden könnten.

Die Überwachung ist nur innerorts zulässig. Die Messstellen müssen mit der Polizei abgestimmt werden. Dabei wird -wie auch bei der mobilen Überwachung- ein Messstellenverzeichnis erstellt, auf welches bei der Einteilung des Trailers zurückgegriffen werden kann. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass Messungen mit dem Blitzeranhänger in verkehrsberuhigten Bereichen nicht vorgenommen werden dürfen. Auch macht eine Messung aufgrund der 24-Stunden-Überwachung nur dort Sinn, wo auch in der Nacht noch ein entsprechendes Verkehrsaufkommen gegeben ist, denn nur dort wird diese Überwachung während der Nacht letztlich auch erforderlich. Ein Einsatz in reinen Wohn- oder Anliegerstraßen ist daher nicht vorgesehen. Hierzu auch die ergänzende Weisung Nr. 1 des BStMI zur Überwachung der Geschwindigkeit allgemein: „Die Überwachungszeiten haben sich an zeitlichen Brennpunkten zu orientieren.“ In Betracht als Messstandort kommt insbesondere die Zwanzigerstraße, aber auch eine Messung in der Kemptener Straße mit entsprechendem Abstand zur Ortstafel oder anderen Durchfahrtsstraßen ist denkbar. Die jeweiligen Standorte müssen einzeln mit den Messtechnikern und der Polizei besprochen und festgelegt werden.

Der Trailer ist aufwendig im Aufbau und bedarf einer geeigneten Stellmöglichkeit. Er hat ungefähr die Größe eines Pkw-Anhängers und wiegt etwa 1,6 Tonnen. In der Breite werden für den Anhänger 1,6 Meter und in der Länge 5 Meter an Platz benötigt. Weiterhin ist im Falle des Enforcement-Trailers im besonderen Falle auf die Vorschriften zum Halten und Parken zu achten, denn es kommt nur in besonders begründeten Fällen die Erteilung einer standortbezogenen Ausnahmegenehmigung für den Trailer in Betracht. Grundsätzlich bedeutet dies also, dass der Anhänger nicht im Park- oder Haltverbot stehen darf. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Anhänger recht schwer und gepanzert ist. Er ist nicht extra beleuchtet (hinten sind Reflektoren angebracht). Bei einem Abkommen von der Fahrbahn oder einem Übersehen des Anhängers (z.B. auch durch Fußgänger und Radfahrer) kann es bei einem Zusammenstoß mit dem Trailer zu erheblichen Schäden und / oder Verletzungen kommen. Daher wird der Anhänger meist auf vorhandenen Parkplätzen oder etwas abseits der Straße gelegenen Flächen bzw. Grünstreifen gestellt.

Der Trailer darf grundsätzlich bis zu sieben Tagen an einem Standort stehen. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann der Zeitraum auf 14 Tage ausgeweitet werden. An den Messstellen muss die überwachungsfreie Zeit mindestens das 3-fache der überwachten Zeit betragen (Betrachtung Jahresdurchschnitt). Der Trailer böte sich als Alternative zur vollstationären Überwachung an, da hierfür keine fixen Einbauten in der Straße benötigt werden, keine langfristigen Investitionen erforderlich sind und der Einsatz sehr flexibel und brennpunktorientiert erfolgen kann. Gewöhnungseffekte können vermieden werden, wenn die Aufstelldauer nicht zu lange gewählt wird. Die Verwaltung sieht daher in dem Trailer eine gute Alternative zur vollstationären Überwachung.

Auch für den Einsatz des Trailers müssen die bestehenden Verwaltungsvereinbarungen mit der Polizei und der Stadt Mindelheim angepasst werden. Für die Miete des Trailers müsste laut Auskunft des Beschaffungsamtes zumindest eine Verhandlungsvergabe erfolgen (Aufforderung von mindestens 3 Firmen zur Angebotsabgabe).

  1. Vorteile und Nachteile

  1. stationäre Geschwindigkeitsmessung

  • Stellen mit erhöhtem Gefahrenpotential können dauerhaft entschärft werden.
  • Die Säule kann an Stellen angebracht werden, an denen nicht ausreichend Platz für einen Blitzeranhänger oder ein Messfahrzeug der mobilen Überwachung ist.
  • Kein Wechsel der Messstelle möglich, ohne neue Säule zu kaufen und einzubauen.
  • Es tritt ein Gewöhnungseffekt durch ortskundige Personen ein.
  • Es sind Einbauten in die Straße notwendig.
  • Das Stadtbild wird dauerhaft beeinträchtigt / die Säule möglicherweise als störend empfunden.
  • Die Säule muss von der Stadt gekauft werden.
  • Die Stadt muss die Kosten für Versicherung, Strom und Internet zusätzlich zum Mietpreis der Messtechnik und den ohnehin anfallenden Fallpauschalen leisten.
  • Bei Fällen von Vandalismus muss die Stadt gegenüber der Versicherung mit hohen Selbstbeteiligungen rechnen.
  • Langfristige Vertragsbindung der Stadt erforderlich (bei Miete der Messtechnik mindestens 24 Monate)

  1. teilstationäre Geschwindigkeitsmessung (Enforcement-Trailer)

  • Hohe Flexibilität, Standorte können abwechselnd für mehrere Tage überwacht werden.
  • Im Vergleich zur mobilen Geschwindigkeitsmessung kann „rund um die Uhr“ überwacht werden. Somit können gerade nachts und in den frühen Morgen- und späten Abendstunden einzelne Temposünder, die nicht mit einer Überwachung rechnen, erfasst werden. Die mobile Überwachung steht üblicherweise nur zwei Stunden an einer Messstelle.
  • Neue Messstellen können jederzeit nach entsprechender Abstimmung bei Vorliegen einer entsprechenden Begründung mit den Messtechnikern und der Polizei eingerichtet werden (wo technisch möglich).
  • Aufwendiger und kostenintensiver Aufbau.
  • Geeigneter Stellplatz erforderlich.
  • Trailer ist durch seine Größe recht auffällig.
  • Kein mit einer stationären Anlage vergleichbarer Gewöhnungseffekt, fallende Zahlen dennoch im Laufe der Aufstelldauer zu erwarten.
  • Keine dauerhafte Entschärfung der Gefahrenstelle (wenn der Anhänger entfernt wird, kann wieder schneller gefahren werden). Allerdings rechnen die ortsbekannten Fahrer mit einer Messung und passen ihre Geschwindigkeit der Höchstgeschwindigkeit aus Vorsicht stärker an – diesen Effekt kann man auch bei den mobilen Messungen beobachten.
  • Derzeit noch keine längere Vertragsbindung erforderlich.

  1. Kosten

  1. Stationäre Überwachung

Im Falle der stationären Überwachung kommen auf die Stadt Kosten von etwa 35.000 Euro (Richtwert inkl. MwSt.) einmalig allein für die Messsäule zu. Dabei hätte die Stadt auch die Kosten für die Herstellung des Fundaments und des erforderlichen Strom- und Internetanschlusses zu tragen. Hierfür kann laut Anfrage bei der Abteilung GT-Projekte mit Kosten von etwa 10.000 Euro gerechnet werden (ohne zusätzliche Planungskosten z.B. durch Ingenieurbüro). Die Messtechnik könnte die Stadt über einen privaten Anbieter mieten, als Richtwert für die monatlichen Mietkosten können bei der Überwachung einer Fahrtrichtung etwa 3.600 Euro (inkl. MwSt.) genannt werden. Dabei besteht die Möglichkeit, die Messtechnik in einem bestimmten Rhythmus zu tauschen und abwechselnd beide Fahrtrichtungen zu überwachen. Wenn beide Fahrtrichtungen gleichzeitig überwacht werden, so werden Mietkosten von ca. 7.200 Euro (Richtwert inkl. MwSt.) pro Monat fällig. Bei der Miete der Messtechnik besteht der Vorteil, dass diese durch den Dienstleister gewartet und auf den neuesten Stand gebracht wird. Sollte die stationäre Überwachung nicht zielführend sein, so kann der Vertrag wieder gekündigt werden. Hinzu kommen wie auch bei der mobilen Überwachung Bearbeitungskosten von etwa 7 Euro pro Fall. Zusätzlich werden Kosten für die Versicherung der Säule und für den verbrauchten Strom und das Internet fällig. Eine Anfrage beim Landratsamt Bodenseekreis ergab, dass die Stromkosten etwa mit 164 Euro pro Jahr und die Versicherung etwa mit 448 Euro pro Jahr zu veranschlagen sind. Insgesamt kann bei Miete einer Messtechnik (= eine Fahrtrichtung) von Kosten in Höhe von knapp etwa 50.000 Euro / Jahr bzw. zwei Messtechniken (beide Fahrtrichtungen gleichzeitig) ca. 91.500 / Jahr zzgl. den genannten Bearbeitungskosten von etwa 7 Euro pro Fall ausgegangen werden.

Bei Fällen von Vandalismus ist mit einem entsprechenden Selbstbehalt durch die Versicherung zu rechnen.

  1. Teilstationäre Überwachung

Für den Trailer wird nach einer Anfrage der Stadt eine Miete von etwas unter 25 Euro pro Stunde (Richtwert inkl. MwSt.) fällig. Für sieben Tage pro Monat beträgt die Miete ca. 4.250 Euro (Richtwert inkl. MwSt.). Zusätzlich wird noch eine Pauschale für Auf- und Abbau von knapp 300 Euro pro Einsatzzeitraum (Richtwert inkl. MwSt.) berechnet. Bei Einsatz des Trailers entfällt vor allem der sehr kostenintensive Auf- und Abbau in kurzen Zeitabständen und die ständige Betreuung durch das Messpersonal vor Ort. Zusätzlich zu den Mietkosten und dem Aufbau fallen noch Kosten für Bildaufbereitung an. Außerdem wird, wie auch bei der mobilen Überwachung, pro Übertretung eine Fallbearbeitungs- und eine Gemeinkostenpauschale gegenüber der Stadt Mindelheim plus das jeweils notwendige Porto fällig. Durchschnittlich können fallbezogene Kosten von etwa 7 Euro angenommen werden. Nach derzeitigen Berechnungen könnte der Trailer im Falle des Beispiels Zwanzigerstraße kostendeckend betrieben werden. Die Höhe der Kostendeckung ist anhängig von den jeweiligen Standorten und deren Verkehrsaufkommen.


  1. Vertragliche Bindung

Im Falle des Enforcement-Trailers besteht nach einer ersten Anfrage keine Vertragsbindung für einen bestimmten Zeitraum. Die Stadt könnte allerdings selbst eine bestimmte Stelltageverpflichtung eingehen und sich den Trailer beispielsweise für 7 Tage im Monat oder in zwei Monaten sichern. Eine langfristigere Vertragsbindung würde sich bei positiven Erfahrungen empfehlen, da nach erster Auskunft die Nachfrage hinsichtlich des Trailers hoch ist.

  1. Empfehlung der Verwaltung

Generell ist zusammenzufassen, dass die vollstationäre Überwachung in Lindau nicht flächendeckend eingeführt werden kann, da an die Messstellen hohe rechtliche Voraussetzungen gestellt werden und in Lindau kaum geeignete Standorte vorhanden sind. Der Einsatz der vollstationären Überwachung stellt eine finanzielle Bindung der Kommune dar. Für den kostendeckenden Betrieb benötigt es hier hohe Fallzahlen, deren Eintritt aufgrund des zu erwartenden „Bekanntheitsgrades“ unter den Bürgern nicht sicher und im Übrigen auch nicht erwünscht ist.

Dementsprechend schlägt die Verwaltung vor, zunächst den Einsatz des Enforcement-Trailers zu beschließen. Er ist ein sinnvolles und flexibles Instrument zur Verkehrserziehung, welches insbesondere an Feiertagen, Wochenenden und nachts einen deutlichen Vorteil gegenüber der mobilen Überwachung darstellt. Sollte sich die teilstationäre Überwachung bewähren, so kann anhand der Fallzahlen auch über längere Zeiträume besser abschätzt werden, ob eine stationäre Überwachung überhaupt notwendig und geeignet ist. Im Gegensatz zur stationären Anlage trägt die Verwaltung bei dem „Blitzeranhänger“ keine Risiken bei Beschädigungen.

Statt der Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung oder ergänzend kann aus Sicht der Verwaltung außerdem über die Anschaffung eines oder zwei zusätzlicher „Smileys“ gedacht werden. Die Aufstellung der Smileys hat sich vor allem in Bereichen, in denen eine Messstelle aus technischen Gründen nicht möglich ist oder im Nahbereich von Schulen, Kindergärten und Altenheimen bewährt. Auch nach einer Änderung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit ist der Smiley gut geeignet, um auf die neue Höchstgeschwindigkeit hinzuweisen. Die Nachfrage nach der Aufstellung der Smileys ist sehr hoch, sodass derzeit eine längere Warteliste für die Aufstellung der Geräte besteht. Mit mehr Geräten könnte diese Nachfrage besser befriedigt werden. Entsprechende Mittel könnten im Haushalt 2022 eingeplant werden. Die Kosten betragen für ein Gerät inkl. Zubehör, welches auch die Verkehrsdaten erfasst, etwa 3.500 Euro inkl. MwSt (Richtwert). Außerdem müsste die Straßenbehörde einen höheren Ansatz hinsichtlich des Personaleinsatzes für die Aufstellung durch den Bauhof veranschlagen, da durch die höhere Anzahl an Geräten mehr Personaleinsatz benötigt wird.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
Säule ca. 45.000 Euro
Trailer 0 Euro
Säule ca. 50.000 bzw. 91.500 Euro jährlich plus Fallpauschale;
Trailer ca. 54.600 Euro jährlich plus Fallpauschale
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
über Budget Straßenverkehr gegeben





Diskussionsverlauf

Stadtrat Jöckel sind nur zwei mögliche Standorte für den Einsatz einer solchen teilstationären Geschwindigkeitsüberwachung bekannt.


Frau Sugg, Sachbearbeiterin der Straßenverkehrsbehörde, fügt dem hinzu, dass eine weitere Standortsuche über den Anbieter erfolgt. Jede mögliche Messstelle muss mit der Polizei abgestimmt werden.


Laut Stadtrat M. Kaiser werden hierfür auch oft Privatflächen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Hauptausschuss lehnt die Einführung der teilstationären Geschwindigkeitsüberwachung mittels Enforcement-Trailer an monatlich 7 Tagen ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7

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7. Fischergasse – Freigabe des Fahrradverkehrs entgegen der Einbahnstraße in den Monaten Oktober- April

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 04.05.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Hauptausschuss fasste am 04.02.2019 unter anderem den Beschluss, die Fischergasse probeweise in den Wintermonaten für Fahrradfahrer entgegen der Einbahnstraße freizugeben. Nun wurde die Maßnahme von der Straßenverkehrsbehörde während der Wintermonate 2019/20 bzw. 2020/21 evaluiert.

Die Polizei wurde um Stellungnahme zu der Probephase gebeten. Diese teilte mit, dass es bisher noch keine durch die Freigabe verursachten Unfälle gegeben habe. Es wurden im Zeitraum einige Verkehrsunfälle aufgenommen, bei denen Fahrzeugführer Poller oder andere Fahrzeuge gestreift haben. Die Beschilderung habe sich als ungünstig erwiesen. Denn bei Kontrollen der Polizei wurde von hauptsächlich ortsunkundigen Radfahrern immer wieder angegeben, dass an dem Schild, welches die Einfahrt verbietet, schließlich mit Zusatzzeichen das Einfahren für Radfahrer erlaubt sei. Das weitere Zusatzzeichen, welches darunter auf die Sommer- / Winterregelung hinweist, wurde von nahezu allen Radfahrern angeblich übersehen.

Auch im weiteren Verlauf bei der Einmündung vom Reichsplatz in die Ludwigstraße übersehen nach Beobachtungen der Polizei viele Radfahrer, dass die Ludwigstraße in diesem Bereich eine reine Fußgängerzone ist. Die Polizei empfiehlt daher bei abweichender Winter- und Sommerregelung, das Zusatzzeichen über die Sommermonate ganz zu entfernen. Man halte auch eine ganzjährige Öffnung für vertretbar, da keinerlei Beschwerden oder Unfälle durch die Öffnung bekannt sind und es auch gelebte Praxis ist, die Fischergasse entgegen der Fahrtrichtung zu befahren.

Die Stabstelle Mobilitätsplanung teilte auf Nachfrage mit, dass die Öffnung der Einbahnstraße für Radfahrer beibehalten werden sollte und verweist insofern auf die geltenden Richtlinien. Demnach dürfen Einbahnstraßen für den Radverkehr freigegeben werden, wenn eine Mindestfahrbahnbreite von 3,50 Metern vorhanden ist. Dies sei der Fall. Die Begegnung mit dem Bus sei außerdem unproblematisch, da es sich bei der Fischergasse um einen verkehrsberuhigten Bereich handle, in dem besonders aufeinander Rücksicht genommen werden sollte. Weiterhin handle es sich bei der Fischergasse um eine Fahrrad-Hauptroute der Kategorie 1, die weiter gefördert werden sollte. Deshalb sei die Freigabe der Fischergasse auch im Nahmobilitätskonzept unter Nummer 117 als Maßnahme aufgenommen worden.

Der Stadtbus wurde ebenfalls um Stellungnahme gebeten. Die Verantwortlichen teilten daraufhin mit, dass die Freigabe der Einbahnstraße für Radfahrer zu gefährlichen Situationen führe, die vermeidbar wären. Die Verkehrsführung sei so ganzjährig nicht in Ordnung.

Zusätzlich wurde der Mobilitätsbeauftragte Marc Hübler beteiligt. Dieser teilte mit, dass er den Ausführungen aller Beteiligten etwas abgewinnen könne. Er wies aber auch auf die Begehung der Fischergasse mit dem AGFK (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen) hin. Damals wurde angesprochen, ob die Fischergasse für Radfahrer freigegeben werden sollte. Die AGFK habe klar ausgedrückt, dass eine saisonale Regelung nicht empfehlenswert sei, weil Nebeninformationen wie Zeiten oder Monate nicht wahrgenommen würden. Genauso sei die Situation in der Fischergasse. Laut Herrn Hübler sei es im Sommer teilweise so eng, dass (derzeit verbotswidrig fahrende) Radfahrer beschimpft würden. Weiterhin spreche auch die Stadtbuslinie gegen die Öffnung, da durch die Freigabe von Fahrradfahrern die Gefahr von Zeitverzögerungen beim Stadtbus steige. Insofern spricht sich der Mobilitätsbeauftragte generell gegen eine Öffnung bzw. auch gegen eine Winteröffnung der Fischergasse aus.

Fachliche Bewertung

Die Freigabe der Einbahnstraße in der Fischergasse ist aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht ein guter Beitrag zur Förderung der Nahmobilität. Jedoch hat sich gezeigt, dass die Durchsetzung der Regelung im Sommer schwierig ist. Will man diese beibehalten, so müssten die Schilder im Sommer demontiert werden. Auch ist zu befürchten bzw. konkret festzustellen, dass die Lindauer Radfahrer die Regelung auch im Sommer ohne Beschilderung weiterpraktizieren.

Zu beachten ist auch, dass der Rad- und Pedelecverkehr weiter zunehmen wird. Dies wird auch bei mildem Winterwetter weiterhin der Fall sein. Leider wird durch die zunehmende Beschleunigung des Radverkehrs oftmals auch durch Radfahrer die im verkehrsberuhigten Bereich geltende Schrittgeschwindigkeit missachtet. Die Freigabe der Einbahnstraße für Fahrradfahrer im Sommer birgt aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht ein hohes Konfliktpotential. Dabei sei auch angemerkt, dass es schon heute des Öfteren an anderen Stellen zu Beschwerden kommt, weil es Konflikte zwischen Fußgängern und Radverkehr gibt (z.B. am Bahndamm). Weitere kritische Stellen, an denen durch die Enge der Fahrbahn Konflikte wahrscheinlich werden, sollten nicht geschaffen werden.

Die Freigabe des Fahrradverkehrs hat andererseits den Vorteil, dass Fahrradfahrer, die über die Heidenmauer einfahren, außerhalb der Saison ohne Behinderungen durch die Fischergasse passieren können. Dies steigert die Attraktivität der Insel für Fahrradfahrer. Eine ganzjährige Öffnung würde zu einer Etablierung der Fahrradroute und einer konsistenten -für alle Verkehrsteilnehmer eindeutigen- Regelung führen.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
Für die einmalige Demontage der Schilder 150 Euro
Für die saisonale Montage und Demontage der Schilder 300 Euro                              
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
GTL





Diskussionsverlauf

Frau Sugg, Sachbearbeiterin der Straßenverkehrsbehörde, fügt dem hinzu, dass laut der Polizei die jetzige Beschilderung kaum bis gar nicht beachtet wird.

Stadtrat M. Kaiser hält die Freigabe des Fahrradverkehrs als unproblematisch, da dies, wie es aus dem Sachverhalt hervorgeht, für die Linie 1 des Stadtbusses ebenfalls kein grundlegendes Problem darstellt.

Beschluss 1

Der Hauptausschuss lehnt eine generelle Untersagung des Fahrradverkehrs entgegen der Einbahnstraße in der Fischergasse ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der Hauptausschuss lehnt eine ganzjährige Freigabe des Fahrradverkehrs entgegen der Einbahnstraße in der Fischergasse ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7

Beschluss 3

Der Hauptausschuss beschließt, die Freigabe des Fahrradverkehrs in der Fischergasse entgegen der Einbahnstraße in den Monaten Oktober – April, unter Entfernung der Zusatzzeichen, beizubehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

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8. Antrag Außenbestuhlung "TropiCool-Café", Schmiedgasse 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 04.05.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das „TropiCool-Café“ hat einen Sondernutzungsantrag für die Außenbestuhlung zweier Flächen im Bereich des ehemaligen Bäckereiverkaufsladens Schmiedgasse 16 eingereicht. Beantragt wird die jährliche, saisonale Nutzung dieser Flächen von 01. April bis 30. September.

Die Bestuhlung ist direkt vor dem Café und schräg gegen auf der Fläche von drei öffentlichen Parkplätzen geplant (vgl. anliegender Lageplan).

Fachliche Bewertung

  1. Straßenverkehrsbehörde

Die Bewirtungsflächen im Freien liegen im verkehrsberuhigten Bereich der Schmiedgasse (Ecke Kirchplatz; dort gilt Schrittgeschwindigkeit. Vergleichbar der Außenbewirtung am Marktplatz wäre die Bewirtungsfläche unmittelbar vor dem Ladengeschäft aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde unbedenklich. Den Fußgängern sollte jedoch weiterhin ein öffentlicher Durchgang von z.B. 1,50 Meter zur Verfügung stehen, damit diese -wenn auch verkehrsberuhigter Bereich- nicht zwingend auf die dortige „Fahrgasse“ ausweichen müssen.

Gegen die saisonale Bestuhlungsfläche auf den gegenüber liegenden drei Schrägparkplätzen werden aus verkehrsrechtlicher Sicht ebenfalls keine Einwände erhoben. Allerdings muss hier im Hinblick auf den hohen Parkdruck im Inselkern im Allgemeinen und insbesondere auf den auch nächtlichen Parkbedarf der Inselbewohner hingewiesen werden.

Das „TropiCool-Café“ hätte für die Inanspruchnahme der drei gebührenpflichtigen Schrägparkplätze kraft der Sondernutzungssatzung eine erhöhte Sondernutzungsgebühr in Höhe von 135 € mtl. je Stellplatz zu entrichten.


  1.  Fachbereich Sondernutzung

Aus rechtlicher Sicht des Straßen- und Wegerechtes spricht folgende Beurteilung gegen die Außenbestuhlung auf den drei Parkflächen:
Gem. Sondernutzungssatzung § 7 Abs. 2 Nr. 2 soll die Sondernutzung versagt werden, wenn diese gleichermaßen an anderer Stelle erfolgen kann und dadurch der Gemeingebrauch weniger beeinträchtigt wird.
Der Wegfall der Parkflächen stellt eine solche Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs dar.
Die Bestuhlung kann, wenn auch in verminderter Größe, an anderer Stelle erfolgen, nämlich in örtlicher Nähe zum Gewerbebetrieb vor dem Gebäude Schmiedgasse 16, siehe Anlage/Lageplan „Alternativlösung“.
Eine Sondernutzungsfläche von 17 m² für das Mischgewerbe Einzelhandel/Café kann im Vergleich zu gleichgelagerten Gewerbebetrieben durchaus als angemessen beurteilt werden.

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass baugenehmigungsfreie Sondernutzungsflächen –wie hier vom Antragsteller begehrt– ohnehin nur bis zu einer Maximalfläche von 40 m² genehmigt werden können. Insofern käme hier letztlich nur die Genehmigung für eine der beiden beantragten Flächen in Betracht.

Diskussionsverlauf

Seitens den Mitgliedern des Hauptausschusses wird der Appell geäußert, dass man den Gastronomen, aufgrund der ohnehin erschwerten Corona-Situation, bei der zu entrichtenden erhöhten Sondernutzungsgebühr für die Inanspruchnahme gebührenpflichtiger Parkplätze entgegenkommen sollte.
Die Oberbürgermeisterin wird dies an das Bauamt, als zuständiges Fachamt für Sondernutzungen weitergeben.

Beschluss 1

Der Hauptausschuss lehnt die Außenbestuhlung auf der im beigefügten Lageplan eingezeichneten Fläche von drei öffentlichen Parkplätzen schräg gegenüber des Cafés ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10

Beschluss 2

Der Hauptausschuss beschließt, die Genehmigung auf Sondernutzung für die Außenbestuhlung des TropiCool-Cafe für die im beigefügten Lageplan eingezeichnete Fläche, direkt vor dem Gebäude Schmidgasse 16, zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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9. Neuregelung der Parkplätze in der Eichwaldstraße / Thermenbereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 04.05.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Eröffnung der Therme rückt mittlerweile in greifbare Nähe. Aufgrund der dort neu entstandenen Parkplätze und des geplanten Gebührentarifs des Bäderbetreibers bedarf es diverser Anpassungen bei den Gebühren bzw. den ausgewiesenen Parkplätzen.

Im Jahr 2016 wurden für das Strandbad Eichwald bzw. die Parkplätze in der Eichwaldstraße folgende Parkgebühren beschlossen:

Stundensatz 1,00 €, Halbtageskarte 3,50 €, Tageskarte 7,00 €, Monatskarte 12,00 €.

Der Thermenbetreiber beabsichtigt laut Auskunft der Bäderbetriebe im Sommer voraussichtlich eine Tageskarte für 5,00 € und im Winter für 3,50 € anzubieten. Die Monatskarte soll für 17,50 € erworben werden können.

Fachliche Bewertung

  1. Abschaffung der Monatskarte in der gesamten Eichwaldstraße
Im Zuge des Thermenbaus wurde ein Großparkplatz angelegt, auf dem Thermen- und Eisstadionbesucher auch Tages- und Monatskarten erwerben können. Die in der Eichwaldstraße auf öffentlichem Grund liegenden Stellplätze werden sowohl von Thermen- und Eisstadionbesuchern als auch von anderen Personengruppen wie Spaziergängern und Sporttreibenden genutzt. Vor diesem Hintergrund sollte hier ein gewisser Umschlag erzielt werden, insbesondere das Abstellen von Radtouristen für mehrere Tage vermieden werden. Daher schlägt die Verwaltung die Abschaffung der Monatskarte im Bereich der Eichwaldstraße vor.

  1. Anpassung der Parksituation in der Eichwaldstraße
Zur Eröffnung der Therme stehen mit den Parkplätzen der Therme entlang der Bahngleise und den ca. 110 städtischen Schrägparkplätzen in der Eichwaldstraße entlang des Geländes der Therme (vgl. Anlage, hellgrüner Bereich) ausreichend Parkplätze im Sinne der Anforderungen der Baugenehmigung zur Verfügung.

  1. hellgrüner Bereich (ca. 110 städtische Schrägparkplätze)

Voraussichtlich im Herbst wird der Thermenbetreiber die 110 Schrägparkplätze in der Eichwaldstraße auch im hinteren Bereich des Thermenparkplatzes neben den Bahngleisen nachweisen können. Zu gegebener Zeit können diese Schrägparkplätze dann im Hinblick auf die zukünftig dort angedachte Fahrradstraße bzw. generell zu Gunsten der Verkehrssicherheit auf dem stark frequentierten Bodenseeradweg aufgelöst werden.

Über die insofern darüber hinaus anzustrebende Auflassung der Längsparkplätze im magenta-farbenen Bereich kann zu einem späteren Zeitpunkt bei der Beschlussfassung über die Errichtung der Fahrradstraße abgestimmt werden.

  1. roter und hellblauer Bereich a)

Nachdem zwischenzeitlich die neue Stadtbuslinie 5 regelmäßig die Therme anfährt, wäre es aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei zum Schutze der Radfahrer zielführend, wenn zur Erreichung eines breiteren Straßenquerschnitts vorab die ca. 20 Längsparkplätze entlang der Eichwaldstraße (vgl. rote Markierung) sowie die 13 Schrägparkplätze (vgl. hellblaue Markierung b.) aufgelöst werden würden. Entlang des roten Bereiches wird dann (bis zur Einmündung Ladestraße) ein Haltverbot erlassen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist ohnehin ein Haltverbot mit Feuerwehwehranfahrtszone ausgeschildert.

  1. hellblaue Bereiche

In den hellblauen Bereichen könnten entlang der ungenutzten Bushaltestellen im Seitenbereich a) sechs Längsparkplätze und im Bereich b) fünf Längsparkplätze außerhalb der Fahrgasse geschaffen werden, die dann als gebührenfreie Kurzzeitparkplätze (max. 15 Min mit Parkscheibe) zum Bringen / Abholen Therme oder Eisbahn zur Verfügung gestellt werden könnten.
Dieser Bedarf an naheliegenden Kurzzeitparkplätzen entlang der Eichwaldstraße wurde von der Bäderverwaltung vorgetragen, insbesondere für Jugendspieler des Eishockeyvereins mit schwerer Ausrüstung. Da der Platz in der Eissportarena sehr begrenzt ist, müssen die Kinder und Jugendlichen ihre Ausrüstung zu jedem Training mitbringen. Ohne Kurzzeitparkmöglichkeiten halten Eltern, um ihre Kinder zum Training zu bringen oder abzuholen, erfahrungsgemäß im Bereich der Busschleife. Dies bedingt Behinderungen des Stadtbusses.

  1. Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen Kosten für das Umprogrammieren der Parkscheinautomaten sowie die Anpassung der Markierung / Beschilderung in Höhe von ca. 1.000 Euro.
 

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
ca. 1.000 €
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschluss 1

Der Hauptausschuss beschließt

  1. die Abschaffung der Monatskarte zum nächst möglichen Zeitpunkt.

  1. die Auflösung der hellgrün markierten Parkplätze in der Eichwaldstraße entsprechend dem anliegenden Lageplan, sobald der Thermenbetreiber diese offiziell auf eigenem Grund nachgewiesen hat.

  1. die Auflösung der rot sowie hellblau markierten Parkplätze (Bereich a.) in der Eichwaldstraße entsprechend dem anliegenden Lageplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Stadträtin Mayer stellt den weiterführenden Antrag, die Anzahl der Kurzeitparkplätze um zwei
zusätzliche Parkplätze zu erweitern.

Demnach beschließt der Hauptausschuss

  1. die Bereitstellung der beiden hellblau markierten Seitenbereiche a) und b) in der Eichwaldstraße entsprechend dem anliegenden Lageplan plus zwei weiterer Parkplätze (insgesamt 13) als gebührenfreie Kurzeitparkplätze (max. 15 Min. mit Parkscheibe).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

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10. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 04.05.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Stadträtin Sommerweiß bittet die Verwaltung, künftig Beschlussvorschläge gezielter vorzuformulieren. In der heutigen Sitzung lauteten die Beschlussvorschläge häufiger „Der Beschluss ergibt sich aus der Diskussion“, was im Umkehrschluss zu längeren Diskussionen über die mögliche Beschlussfassung führte. Dies könne man aus ihrer Sicht durch vorformulierte Beschlussvorschläge vermeiden.  

Stadtrat Reich möchte wissen, wieso die Parkplätze am Kirchplatz auf der Insel durch eine Baustelle gesperrt sind.
Der Leiter der Straßenverkehrsbehörde, Herr Stiefenhofer antwortet, dass dort eine Gefahr durch den Zerfall der Kirche besteht und die Parkplätze noch bis Oktober gesperrt sein werden.
Stadtrat Reich bittet darum zu prüfen, ob für die Stadt Lindau Kosten für die Parkplätze anfallen.

Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer erkundigt sich nach der Verkehrsfreigabe der Eisenbahnunterführung Bregenzer Straße.
Die Unterführung wird am 14. Mai 2021 für den Fußgänger- sowie Radverkehr freigegeben.

Die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Frau Bohnert bittet darum, zukünftig bei Prüfaufträgen, welche einen großen Arbeitsaufwand mit sich bringen, im Vorfeld abzuwägen diese zu stellen, wenn diese dann zum Schluss keine Mehrheit finden bzw. abgelehnt werden.

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11. Genehmigung der Niederschrift über die 1. Hauptausschusssitzung vom 02. März 2021 (Umlauf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 04.05.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Niederschrift über die 1. Stadtratssitzung vom 02. März 2021 wird durch Umlauf bekanntgegeben.

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift erhoben, sie ist daher genehmigt.  

Datenstand vom 26.05.2021 11:01 Uhr